Bundestag entscheidet: So soll der neue Wehrdienst starten
05.12.2025 - 05:00:36Verpflichtende Musterung, Wiederaufbau einer Wehrerfassung und Zielwerte fĂŒr die VergröĂerung der Truppe: Nach der jahrelangen Debatte um einen neuen Wehrdienst entscheidet nun der Bundestag.Â
Nötig seien 460.000 Soldaten einschlieĂlich der Reserve, so die Bundesregierung. Der fĂŒr Landes- und BĂŒndnisverteidigung erforderliche Personalumfang sei im Frieden zu erheblichen Teilen nicht aktiv, mĂŒsse jedoch schnell aus einer einsatzbereiten Reserve aufwachsen können.
In namentlicher Abstimmung sollen die Abgeordneten ĂŒber die PlĂ€ne entscheiden, die mit der verĂ€nderten Sicherheitslage begrĂŒndet werden und fĂŒr junge MĂ€nner einige VerĂ€nderungen mit sich bringen. Die Details:
Wie startet der neue Wehrdienst?
Das Gesetz sieht eine verpflichtende Musterung fĂŒr junge MĂ€nner ab dem Geburtsjahr 2008 vor. Ein erster Kontakt wird ĂŒber Fragebögen hergestellt, die etwa von Mitte Januar an - dann sind die ersten Kandidaten erst einige Tage lang volljĂ€hrig - verschickt werden. MĂ€nner mĂŒssen, Frauen können diese ausfĂŒllen. Abgefragt werden Angaben zur Person, der Gesundheit sowie die Bereitschaft zum Wehrdienst.Â
Wann beginnt die Musterung?
Die flĂ€chendeckende Musterung beginnt formal mit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 1. Januar. TatsĂ€chlich wird sie angepasst an die tatsĂ€chlichen KapazitĂ€ten, die erst im Aufbau sind. ErklĂ€rtes Ziel sind 24 Musterungszentren im Land, ohne dass die Orte schon feststehen. «Unser Ziel ist es, neue, moderne Strukturen aufzubauen», sagte eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums. Von Mitte 2027 an sollen dann komplette JahrgĂ€nge gemustert werden. Bis dahin wird sich absehbar ein RĂŒckstau gebildet haben, der abgearbeitet werden muss.
Was bedeutet Musterung?
Mit der Musterungsuntersuchung - intern DienstfĂ€higkeitsuntersuchung genannt - soll festgestellt werden, welche Verwendungen im MilitĂ€rdienst ausgefĂŒhrt werden können. GeprĂŒft wird auch die grundsĂ€tzliche WehrdienstfĂ€higkeit. An dem grundsĂ€tzlichen Prozedere, das aktuell vor der Einstellung Freiwilliger durchgefĂŒhrt wird, Ă€ndert sich im Kern nichts.Â
Vor der Ă€rztlichen Untersuchung gibt es eine Befragung («Anamnesebogen») ĂŒber Erkrankungen und die medizinische Vorgeschichte, wie bei einem regulĂ€ren Arzttermin. Die Befunde - insbesondere Sehtest, Urintest, Feststellung des Körpergewichts und der KörpergröĂe, Beschaffenheit des Bewegungsapparates und Belastungsparameter fĂŒhren zu einem Gesamturteil, dem sogenannten Musterungsergebnis. Dabei werde auch die persönliche und charakterliche Eignung betrachtet, wie das Verteidigungsministerium erklĂ€rt.
Nach welchen Tauglichkeitsstufen wird die Eignung beurteilt?
Die Tauglichkeitsgrade ergeben sich aus dem Wehrpflichtgesetz und umfassen die grundsĂ€tzlichen Stufen: «wehrdienstfĂ€hig», «vorĂŒbergehend nicht wehrdienstfĂ€hig» und «nicht wehrdienstfĂ€hig». Unterteilt wird in sogenannte Verwendungsgraden: 1. (wehr-)dienstfĂ€hig und (voll) verwendungsfĂ€hig, 2. (wehr-)dienstfĂ€hig und verwendungsfĂ€hig mit EinschrĂ€nkungen, 3. (wehr-)dienstfĂ€hig und verwendungsfĂ€hig mit erheblichen EinschrĂ€nkungen, 4. vorĂŒbergehend nicht (wehr-)dienstfĂ€hig, 5. nicht (wehr-)dienstfĂ€hig.
Wie ist der Wehrdienst bezahlt?
Wer freiwillig dient, soll monatlich rund 2.600 Euro brutto erhalten. Mindestzeit sind sechs Monate. FĂŒr lĂ€ngere Verpflichtungen gibt zusĂ€tzliche Anreize. So soll, wer mindestens zwölf Monate Wehrdienst geleistet hat, fĂŒr den AutofĂŒhrerschein («Fahrerlaubnis der Klasse B») einen Zuschuss bis zu einer Höhe von 3.500 Euro erhalten.Â
Warum die JahrgÀnge ab Geburtsjahr 2008?
Der Zeitraum ist durch den Start des Wehrdienstes bestimmt. In der BegrĂŒndung zu dem Gesetz heiĂt es dazu: «Eine Anwendung der Neuregelungen auf frĂŒhere GeburtsjahrgĂ€nge, die seit dem Inkrafttreten des WehrrechtsĂ€nderungsgesetzes 2011 nicht mehr erfasst wurden (das ginge bei umfassender Betrachtung bis zum Geburtsjahrgang 1993 zurĂŒck), erfolgt auĂerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls zunĂ€chst noch nicht.» Weiterhin gilt zudem das Recht auf Kriegsdienstverweigerung.





