Produktion/Absatz, Wettbewerb

RWE gibt Gericht Zusage: Bis Ende Januar keine Rodung

10.01.2025 - 11:24:49

Im juristischen Streit um den Betriebsplan und mögliche Rodungen im Braunkohlerevier Hambach hat die RWE DE0007037129 Power AG als Betreiberin gegenĂŒber dem nordrhein-westfĂ€lischen Oberverwaltungsgericht in MĂŒnster eine sogenannte Stillhaltezusage bis zum 31.

Januar abgegeben. Die ErklĂ€rung sei am 8. Januar in MĂŒnster eingegangen, sagte eine OVG-Sprecherin auf Nachfrage der Deutschen Presse-Agentur. Damit sei gesichert, dass vor Ende des laufenden Monats keine Rodungsarbeiten stattfinden.

Der 21. Senat des OVG hatte das Unternehmen um diese Zusage gebeten, um Zeit fĂŒr effektiven Rechtsschutz des KlĂ€gers zu gewinnen. Damit soll das Schaffen von Tatsachen verhindert werden. Der Bund fĂŒr Umwelt und Naturschutz Deutschland (Bund) hatte am 3. Januar Klage gegen den aktuellen Hauptbetriebsplan eingelegt und gleichzeitig per Eilverfahren versucht, die Rodung am "SĂŒndenwĂ€ldchen" zu verhindern.

Der Bund hatte in mehreren Pressemitteilungen davon gesprochen, dass die Arbeiten am 13. Januar beginnen sollen. RWE hatte dies stets zurĂŒckgewiesen. Laut OVG war die KlĂ€gerseite ĂŒber die Bitte um die Stillhaltezusage informiert worden.

HÀngebeschluss nicht nötig

HĂ€tte RWE diese ErklĂ€rung nicht abgegeben, hĂ€tte das Gericht einen sogenannten HĂ€ngebeschluss fassen mĂŒssen, um eine mögliche Rodung zu verhindern. Vom 1. MĂ€rz bis 30. September gilt zum Schutz brĂŒtender Vögeln ein Rodungsverbot.

Der Hambacher Forst steht fĂŒr jahrelange Proteste rund um den Braunkohletagebau Hambach. Nordrhein-Westfalen will im Jahr 2030 vorzeitig aus der Kohleverstromung aussteigen.

@ dpa.de | DE0007037129 PRODUKTION/ABSATZ