Deutschland, Energie

Heizungsgesetz: SPD betont Mieterschutz

01.07.2023 - 17:10:05 | dpa.de

Im langen Ringen um einen Entwurf für das sogenannte Heizungsgesetz hat sich die SPD besonders für Mieter stark gemacht - und zeigt sich nun zufrieden. Kritiker beklagen den mangelnden Klimaschutz.

Derzeit heizen viele Haushalte mit Erdgas und Heizöl. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Derzeit heizen viele Haushalte mit Erdgas und Heizöl. - Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Die SPD sieht Mieterinnen und Mieter bei der Reform des Gebäudeenergiegesetzes gut geschützt. «Egal, welche Heizung ihr Vermieter zu welchem Preis an welchem Ort installiert: Immer und überall gilt dabei ein Kostendeckel von 50 Cent pro Quadratmeter Wohnfläche», sagte SPD-Generalsekretär Kevin Kühnert der dpa in Berlin.

«Damit schaffen wir Planungssicherheit und sorgen zugleich dafür, dass Mieter finanziell von den sinkenden Verbrauchspreisen profitieren.»

Kevin Kühnert ist gemeinsam mit der Abgeordneten Zanda Martens innerhalb der SPD-Fraktion für das Thema Mieterschutz bei der Neufassung des sogenannten Heizungsgesetzes zuständig. Der Deckel werde auf die bestehenden Kappungsgrenzen angerechnet, erklärte Martens. Dies schütze Mieter auch bei zusätzlichen Sanierungsmaßnahmen wie einer Fassadendämmung vor einem starken Anstieg der Miete.

Diese Aussage hält die FDP allerdings für unpräzise: «Die Deckelung der Umlage auf 50 Cent pro Quadratmeter und Monat beschränkt sich aber auf die Kosten für die Heizung. Weitere Modernisierungskosten können im Rahmen der bisher geltenden Grenzen umgelegt werden», sagte die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Carina Konrad.

Germanwatch dämpft Erwartungen

Die Umweltorganisation Germanwatch kritisierte: «Aber dem Gesetz wird es in dieser Form nicht gelingen, den Gebäudesektor auf Kurs zum Erreichen der Klimaziele 2030, 2040 und 2045 zu bringen.» Größere Emissionsreduzierungen werde es erst zum Ende des jetzigen Jahrzehnts geben.

«Das sind genau die Verzögerungen zu Lasten der jungen Generation, vor denen das Bundesverfassungsgericht 2021 gewarnt hat.» 2021 hatte das Bundesverfassungsgericht das Klimaschutzgesetz des Bundes kritisiert und Nachbesserungen zu verbindlicheren Zielen bei der Reduzierung von Emissionen gefordert.

Ähnlich kritisch äußerte sich «Wirtschaftsweise» Veronika Grimm im Deutschlandfunk: «Es wird wahrscheinlich so sein, dass man mit dem Gesetz die Klimaschutzziele nicht erreichen wird im Wärmesektor.» «Hochproblematisch» findet Grimm die deutlich höhere Förderung für Haushalte mit geringem Einkommen: «Das kann natürlich dazu führen, dass die Leute dann am Ende sich strategisch verhalten oder - je nachdem, wie es ausgestaltet ist - dann zum Beispiel in einem bestimmten Zeitfenster die Heizung ausbauen, in dem sie gerade wenig verdienen, aber generell gut dastehen.»

SPD sieht Mieter entlastet

Martens von der SPD betonte: «Vermieter können nach der neuen Modernisierungsumlage nur dann die Kosten für den Heizungstausch umlegen, wenn sie Fördergelder in Anspruch genommen haben.» Dies entlaste Mieter ganz konkret. «Denn die Anrechnung von Förderung und Instandhaltung senkt ihre Kosten erheblich.»

Einkommensschwache Mieterinnen und Mieter profitierten von einer Härtefallregelung. «Und da Indexmieten wegen der hohen Inflationsrate ohnehin besonders stark von Mieterhöhungen betroffen sind, haben wir Indexmietverträge vollständig von Mieterhöhungen durch den Heizungstausch ausgenommen.»

Martes und Kühnert betonten, der SPD sei das Thema Mieterschutz wichtig gewesen. Die Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP hatte monatelang um die Gesetzesreform gestritten, die dafür sorgen soll, dass beim Heizen der Gebäude in Deutschland weniger Treibhausgase entstehen. Die Neuerungen sollen in der kommenden Woche im Bundestag beschlossen werden.

Derzeit heizen viele Haushalte mit Erdgas und Heizöl. Nun ist vorgesehen, dass künftig nur noch Heizungen neu eingebaut werden dürfen, die auf die Dauer zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden können. Dafür gibt es aber Übergangsfristen, vor allem durch eine Kopplung des GEG an die kommunale Wärmeplanung. Funktionierende Heizungen können weiterbetrieben und bei Bedarf repariert werden.

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