Neue Initiative fĂŒr geĂ€nderte Organspende-Regeln
24.06.2024 - 06:35:18 | dpa.deEine Gruppe von Abgeordneten will am Montag (10.00 Uhr) in Berlin eine fraktionsĂŒbergreifende Initiative vorstellen. Dabei geht es um die "EinfĂŒhrung einer Widerspruchsregelung". Das heiĂt, dass zunĂ€chst alle als Spender gelten sollen - auĂer, man widerspricht. Derzeit sind Organentnahmen nur mit ausdrĂŒcklicher Zustimmung erlaubt. Ein erster Anlauf fĂŒr eine Widerspruchslösung war 2020 im Bundestag gescheitert.
Die neue Initiative vorstellen wollen die Abgeordneten Sabine Dittmar (SPD), Gitta Connemann (CDU), Armin Grau (GrĂŒne), Christoph Hoffmann (FDP), Peter Aumer (CSU) und Petra Sitte (Linke). KĂŒrzlich hatte bereits Nordrhein-Westfalen mit mehreren weiteren LĂ€ndern einen VorstoĂ in diese Richtung unternommen, ĂŒber den derzeit im Bundesrat beraten wird. Hintergrund ist, dass es weiterhin zu wenig Organspenden gibt. Rund 8400 Menschen stehen deswegen auf Wartelisten.
Kritik schon vor PrÀsentation der neuen PlÀne
Zu einem neuen Anlauf fĂŒr eine Widerspruchslösung wurden auch schon EinwĂ€nde laut. Die FDP-Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr sagte der Deutschen Presse-Agentur, dies wĂ€re ein massiver Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht jedes Einzelnen. "Anstatt auf staatliche Bevormundung zu setzen, sollten wir die selbstbestimmte Entscheidung ĂŒber eine Spende verbindlicher gestalten. DarĂŒber, wie eine verbindliche oder verpflichtende Entscheidungslösung ausgestaltet werden kann, werden wir im Deutschen Bundestag diskutieren."
Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, sagte der "Augsburger Allgemeinen" (Montag): "Wer schweigt, stimmt nicht automatisch zu." GrundsĂ€tzlich sei jeder medizinische Eingriff ohne Zustimmung des Betroffenen eine Körperverletzung. In den VorzeigelĂ€ndern Europas mit deutlich mehr Organspendern hĂ€tten erst organisatorische und strukturelle MaĂnahmen zu steigenden Zahlen gefĂŒhrt. "Deshalb braucht es jetzt finanzielle Anreize fĂŒr KrankenhĂ€user, ein effizientes Transplantations-Netzwerk, Bildungsprogramme und die Schulung von Koordinatoren im Umgang mit Angehörigen."
Erster Anlauf vor vier Jahren gescheitert
FĂŒr eine Widerspruchslösung ist auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Als Abgeordneter hatte er sich wie der damalige Minister Jens Spahn (CDU) bei der Bundestags-Abstimmung 2020 dafĂŒr starkgemacht. Damals beschlossen wurde aber ein Gesetz, das das Zustimmungsprinzip bestĂ€tigte. Es sieht mehr Information und eine leichtere Dokumentation von ErklĂ€rungen zur Spendebereitschaft vor.
Ein zentrales Online-Register als Kern-Element des Gesetzes startete aber erst mit zwei Jahren VerspĂ€tung im MĂ€rz 2024. Grund fĂŒr Verzögerungen war auch die Corona-Krise. Ins Register eingetragen wurden bisher rund 130 000 ErklĂ€rungen, wie das Bundesinstitut fĂŒr Arzneimittel und Medizinprodukte als Betreiber auf Anfrage mitteilte. Auf www.organspende-register.de können Nutzer ab dem Alter von 16 Jahren dokumentieren, ob sie zu einer Organspende nach dem Tod bereit sind oder nicht. Eintragen kann man sich zunĂ€chst, indem man einen Ausweis mit Online-Funktion verwendet. Die Angaben sind freiwillig, kostenlos und jederzeit Ă€nderbar.
Kliniken, die Organe entnehmen, sollen vom 1. Juli an gespeicherte ErklÀrungen auf dem Register suchen und abrufen können. ErklÀrungen auf Papier, beispielsweise in Organspendeausweisen, sind daneben weiterhin möglich.
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