Bafög-EmpfÀnger, VerbÀnde

Wieder mehr Bafög-EmpfÀnger - VerbÀnde sehen Nachholbedarf

05.08.2024 - 12:03:59

Im Schnitt bekamen Bafög-EmpfÀnger im letzten Jahr 640 Euro. Doch ist das genug? Und erreicht die Hilfe genug Studierende?

Jahrelang sank die Zahl der Studierenden, SchĂŒlerinnen und SchĂŒler, die UnterstĂŒtzung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz - kurz Bafög - bekamen. Doch nun steigt die Zahl der Bafög-EmpfĂ€nger wieder, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. 

Den Angaben zufolge bezogen 2023 insgesamt 635.600 Menschen die finanzielle Hilfe, im Vergleich zum Jahr 2022 entspricht das einem Zuwachs von 0,9 Prozent. «Damit stieg die Zahl der Geförderten im zweiten Jahr in Folge leicht an, nachdem sie von 2012 bis 2021 jĂ€hrlich gesunken war», erklĂ€rten die Statistiker. Demnach erhielten 501.400 Studierende sowie 134.200 SchĂŒlerinnen und SchĂŒler Bafög. 

VerbÀnde sehen noch keine Trendwende

Das Deutsche Studierendenwerk begrĂŒĂŸt die Entwicklung zwar, sieht darin aber noch keine Trendwende. So habe rund ein Drittel aller Studierenden weniger als 800 Euro im Monat zur VerfĂŒgung, aber nur 12 Prozent bekĂ€men Bafög. «Die Studienförderung muss endlich wieder mehr Studierende erreichen, auch aus der unteren Mittelschicht. Dazu ist eine automatische Anpassung der FreibetrĂ€ge und BedarfssĂ€tze an die Entwicklung von Preisen und Einkommen zwingend notwendig», so Matthias Anbuhl, Vorstandsvorsitzender des Deutschen Studierendenwerks.

Das sieht auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) so und fordert entsprechende Anpassungen. Derzeit gebe es vor dem Bundesverfassungsgericht auch bereits entsprechende Verfahren.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) wertete die Zahlen als Erfolg der Bafög-Reform von 2022. Die Bundesregierung hatte damals unter anderem die FreibetrÀge um mehr als 20 Prozent erhöht, damit mehr Studierende Bafög in Anspruch nehmen können. «Die Ausweitung der Bafög-Berechtigung durch deutlich höhere FreibetrÀge war richtig. 
Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhĂ€ngen», hieß es dazu von Stark-Watzinger.

Mehr Frauen als MĂ€nner, mehr Geld fĂŒr Studierende als fĂŒr SchĂŒler

Wer im vergangenen Jahr Bafög bekam, erhielt im Schnitt einen höheren Betrag als 2022. Die UnterstĂŒtzung stieg durchschnittlich auf 640 Euro im Monat pro EmpfĂ€nger, das waren 47 Euro oder 8 Prozent mehr als im Vorjahr. Insgesamt wuchsen die Bafög-Gesamtausgaben um 14 Prozent auf 3,4 Milliarden Euro. 

Wie bereits in den Vorjahren bekamen mehr Frauen die finanzielle Hilfe. Ihr Anteil lag bei 58 Prozent, der der MÀnner bei 42 Prozent. Etwas mehr als die HÀlfte aller EmpfÀngerinnen und EmpfÀnger (55 Prozent) erhielten eine Vollförderung.

Laut den Daten wurde fĂŒr die Förderung von Studierenden 2,9 Milliarden Euro (plus 17 Prozent) ausgegeben. SchĂŒlerinnen und SchĂŒler bekamen 526 Millionen Euro (plus 0,9 Prozent). Die Studierenden erhielten im Schnitt 663 Euro (plus 52 Euro) im Monat, die SchĂŒlerinnen und SchĂŒler 537 Euro (plus 20 Euro). 

28 Prozent aller Geförderten wohnten noch bei Eltern

Dabei habe sich die Förderung teils nicht ĂŒber das gesamte Jahr gestreckt, hieß es. Und: Die Höhe des individuellen Förderbetrags sei unter anderem abhĂ€ngig von der AusbildungsstĂ€tte - also ob etwa eine Berufsfachschule oder Hochschule besucht werde und von der Wohnsituation der EmpfĂ€nger. 28 Prozent aller Geförderten wohnten bei ihren Eltern, allerdings war dieser Anteil bei den SchĂŒlerinnen und SchĂŒler mit 45 Prozent deutlich höher als bei den Studierenden (24 Prozent).

KĂŒnftig bekommen bedĂŒrftige SchĂŒler und Studenten mehr Bafög. Der sogenannte Grundbedarf fĂŒr Studierende steigt zum kommenden Wintersemester von 452 auf 475, die Wohnpauschale fĂŒr diejenigen, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, von 360 auf 380 Euro. Zusammengerechnet gibt es also eine Anhebung von 812 auf 855 Euro. Mit der Reform werden auch die Bafög-SĂ€tze fĂŒr SchĂŒler angehoben. FĂŒr sie greift die Erhöhung bereits zum Beginn des neuen Schuljahres. 

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde 1971 eingefĂŒhrt. Umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen fĂŒr die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne RĂŒckzahlung wurde spĂ€ter zunĂ€chst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt die Regel: Eine HĂ€lfte gibt's geschenkt, die andere muss zurĂŒckgezahlt werden.

@ dpa.de