Bundesregierung macht LÀndern ZugestÀndnisse bei Cannabis-Gesetz
20.03.2024 - 14:04:10Das eröffne den LĂ€ndern einen "ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum bei der Umsetzung des Cannabisgesetzes", heiĂt es in der ProtokollerklĂ€rung. Zudem soll es Anbauvereinen untersagt werden, zusammen gröĂere AnbauflĂ€chen zu bewirtschaften. "So sollen kommerziellen Plantagen vergleichbare GroĂanbauflĂ€chen ausgeschlossen werden, die dem erklĂ€rten Zweck eines kleinrĂ€umigen, nichtgewerblichen Eigenanbaus zum Eigenkonsum durch die aktive Mitarbeit der Mitglieder der jeweiligen Anbauvereinigungen entgegenstehen wĂŒrde", wird argumentiert. Zudem will die Regierung gesetzlich klarstellen, welche TĂ€tigkeiten die Anbauvereine nicht an gewerbliche Anbieter auslagern dĂŒrfen. Damit solle eine "europarechtswidrige Kommerzialisierung des Anbaus" ausgeschlossen werden. So solle beispielsweise vermieden werden, dass Vertragspartner der Vereine zugleich Vermieter, Energielieferant oder Sicherheitsdienste sein können. DarĂŒber hinaus sichert die Bundesregierung mehr PrĂ€ventionsangebote fĂŒr Kinder und Jugendliche ĂŒber die Bundeszentrale fĂŒr gesundheitliche AufklĂ€rung zu. Die Anhebung der Mittel fĂŒr die CannabisprĂ€vention um sechs Millionen Euro im laufenden Jahr solle in den Folgejahren fortgeschrieben werden. Zudem wĂŒrden in diesem Jahr weitere 1,5 Millionen Euro fĂŒr die SuchtprĂ€vention zur VerfĂŒgung gestellt. An der geplanten Amnestieregelung, die vielfach von den LĂ€ndern kritisiert worden war, will die Regierung hingegen festhalten. Sie sei eine "Frage der Gerechtigkeit und trage verfassungsrechtlichen Prinzipien Rechnung", heiĂt es in der ProtokollerklĂ€rung. Man nehme die Bedenken der LĂ€nder aber ernst. Die Regierung argumentiert aber erneut, dass HaftentschĂ€digungen oder eine Strafbarkeit von AmtstrĂ€gern "unwahrscheinlich" seien.


