Finanzstreit - Landkreise ziehen vors Bundesverfassungsgericht
07.05.2024 - 17:08:04Ziel der kommunalen Verfassungsbeschwerde ist eine KlĂ€rung der Frage, ob es einen Anspruch auf Mindestausstattung gibt, wie der Landrat des Landkreises Mansfeld-SĂŒdharz, AndrĂ© Schröder, der Deutschen Presse-Agentur sagte.
Das PrÀsidium des Deutschen Landkreistags stellte sich am Dienstag einstimmig hinter die PlÀne. Es solle geklÀrt werden, ob der grundgesetzliche Schutz der kommunalen Finanzausstattung absolut oder nur im Rahmen der LeistungsfÀhigkeit des Landes gelte, hieà es.
Die Landkreise verfĂŒgen nicht ĂŒber eigene Steuereinnahmen. Sie bekommen fĂŒr ihre Aufgaben Geld vom Land und von den kreisangehörigen Gemeinden ĂŒber eine Umlage. Gegen die Höhe dieser sogenannten Kreisumlage waren mehrere StĂ€dte und Gemeinden vorgegangen - und sie hatten vor Gericht Erfolg. Der Landkreis Mansfeld-SĂŒdharz muss die Umlage so weit absenken, dass nur höchstens ein Viertel der kreisangehörigen Gemeinden durch die Zahlung dauerhaft unterfinanziert ist. Rund 40 Millionen Euro muss der Kreis an Gemeinden zurĂŒckzahlen.
Doch mehr Geld vom Land, das auf die Grenzen der eigenen LeistungsfĂ€higkeit verweist, gibt es fĂŒr die Kreise nicht. "Wir sind eingemauert durch die jetzige Rechtssprechung", sagte Schröder. Die Landkreise wĂŒrden ihre Aufgaben erfĂŒllen, ihnen bliebe aber nur der Weg, dafĂŒr immer mehr Schulden aufzunehmen. "Da stimmt etwas nicht im System." Nötig sei deshalb eine grundsĂ€tzliche rechtliche KlĂ€rung, so der CDU-Politiker.
Die Gesamtverschuldung des Landkreises Mansfeld-SĂŒdharz lag zum Jahresende 2023 bei 157 Millionen Euro. In diesem Jahr mĂŒssen laut Landrat Schröder weitere Kredite aufgenommen werden. "Wir machen Schulden, wie wir sie noch nie gemacht haben."
Mit der Stadt Pirmasens und dem Kreis Kaiserslautern gibt es in Karlsruhe bereits eine anhÀngige Verfassungsbeschwerde, die in dieselbe Richtung zielt. Dieses Verfahren soll nun um die beiden FÀlle aus Sachsen-Anhalt ergÀnzt werden.

