FDP, ZurĂŒckweisungen

FDP uneins ĂŒber ZurĂŒckweisungen an den Grenzen

19.09.2024 - 18:16:57

In der FDP ist ein Streit darĂŒber ausgebrochen, ob ZurĂŒckweisungen von Schutzsuchenden, fĂŒr die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union zustĂ€ndig ist, an den deutschen Binnengrenzen rechtlich möglich sind.

"Wenn wir die ErklĂ€rung der Bundesinnenministerin gegenĂŒber der EuropĂ€ischen Kommission ernst nehmen, dann fĂŒhrt kein Weg daran vorbei, unter Berufung auf Artikel 72 des Vertrags ĂŒber die Arbeitsweise der EU (AEUV) zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und zum Schutz der inneren Sicherheit zurĂŒckzuweisen", sagte Bundestags-VizeprĂ€sident Kubicki der "Welt" (Freitagausgabe). Er stellt sich gegen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP), der das ablehnt. Innenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte die EinfĂŒhrung von flĂ€chendeckenden, temporĂ€ren Grenzkontrollen gegenĂŒber BrĂŒssel unter anderem damit begrĂŒndet, dass die Ressourcen in Bund und LĂ€ndern "nahezu erschöpft" seien und die Migrationsbehörden "zunehmend an die Grenzen des Leistbaren bei Aufnahme, Unterbringung und Versorgung" gerieten. Es drohe eine "Überforderung des (solidarischen) Gemeinwesens". Auch Linda Teuteberg (FDP), Mitglied im Innenausschuss des Bundestags, glaubt, dass Artikel 72 AEUV "im Grundsatz eine ĂŒberzeugende Argumentationslinie" bereitstelle.

Die Voraussetzungen der Norm seien denen der Ausweitung temporĂ€rer Binnengrenzkontrollen Ă€hnlich, nĂ€mlich eine ernsthafte Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder der inneren Sicherheit - und die sehe die Bundesregierung als gegeben an. "Dabei ist die Gesamtbelastung Deutschlands durch jahrelang hohe Zahlen zu berĂŒcksichtigen. Deutschland ist unverĂ€ndert Hauptzielland fĂŒr illegale Migration", sagte die Innenpolitikerin. Deshalb sei "eine konsequente Zeitenwende in der Migrations- und Integrationspolitik" ĂŒberfĂ€llig, argumentiert Teuteberg. Notwendig sei aus ihrer Sicht "ein Paradigmenwechsel statt eines Weiter-so beim deutschen Sonderweg in der Migrationspolitik". Buschmann argumentiert, dass deutsche Verwaltungsgerichte ZurĂŒckweisungen stoppen wĂŒrden. Dem widerspricht Teuteberg. "Zur Gewaltenteilung gehört auch, dass der Gesetzgeber politische Richtungsentscheidungen trifft und Gesellschaft und Rechtsprechung unmissverstĂ€ndlich wissen lĂ€sst, dass der politische Wille zu Kontrolle und Begrenzung von Migration besteht", sagte sie. FDP-Fraktionsvize Konstantin Kuhle dagegen stellte sich hinter den Minister. "ZurĂŒckweisungen an den Grenzen können nur dann einen Mehrwert zur Reduzierung der irregulĂ€ren Migration leisten, wenn sie auch vor den zustĂ€ndigen Gerichten Bestand haben", sagte Kuhle der Zeitung. Das sei höchst unsicher. 2018 hatte Buschmann als FraktionsgeschĂ€ftsfĂŒhrer der FDP im Bundestag noch einem Entschließungsantrag seiner Fraktion zugestimmt. Darin hieß es "Schutzsuchenden, fĂŒr die nach dem Regelverfahren der Dublin-III-Verordnung ein anderer Mitgliedstaat der EuropĂ€ischen Union zustĂ€ndig ist, die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verweigert werden". Die Begriffe "illegalen Migration", "irregulĂ€re Migration" und "undokumentierte Migration" werden hĂ€ufig synonym verwendet. Der Großteil der Asylsuchenden, die nach Deutschland kommen, gilt zunĂ€chst als "illegal eingereist", da sie AsylantrĂ€ge nicht vor ihrer Einreise stellen können. Werden die AntrĂ€ge genehmigt, gelten die FlĂŒchtlinge jedoch als regulĂ€r aufhĂ€ltig.

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