Unionspolitiker fordern mehr Spielraum bei Abschiebungen
23.12.2025 - 10:59:18Der Kerngehalt der Menschenrechte stehe nicht zur Disposition, so Seif. "Es geht um die ausufernde Interpretation der Menschenrechte, die am Ende zulasten der Sicherheit der BĂŒrger geht." Artikel 3 der Menschenrechtskonvention verbiete Folter und erniedrigende Behandlung: "Niemand will diesen Kernbereich berĂŒhren", sagte Seif. Wenn einem abgelehnten Asylbewerber im Herkunftsland tatsĂ€chlich Gefahr fĂŒr Leib und Leben drohe, sei eine Abschiebung zu Recht nicht möglich. "Es kann aber nicht sein, dass die Abschiebung selbst schwerster StraftĂ€ter verboten wird, weil die LebensverhĂ€ltnisse im Herkunftsland prekĂ€r sind." Ăhnliches gelte fĂŒr Artikel 8 der Konvention, der Ehe und Familie schĂŒtze - zu Recht auch von Migranten. Seif sagte: "Wenn wir es aber mit einem WiederholungstĂ€ter zu tun haben, der mehrere Straftaten im mittleren Bereich begeht, oder mit einem Schwerverbrecher, dann muss hier auch die Möglichkeit bestehen, ihn auĂer Landes zu bringen, selbst wenn er Familie in Deutschland hat." Auch Unionsfraktionsvize GĂŒnter Krings (CDU) forderte Neuerungen. "Bei der EuropĂ€ischen Menschenrechtskonvention sehe ich Reformbedarf, gegebenenfalls auch ĂŒber ein neues Zusatzprotokoll", sagte er der "Welt". Die Vertragsstaaten könnten dabei nĂ€her definieren, welche FĂ€lle vom Verbot erniedrigender Behandlung erfasst sein sollen. WĂŒrden notwendige Anpassungen "blockiert", wĂŒrde die Akzeptanz der Konvention leiden, so Krings. Kritik kommt indes aus den Reihen der SPD. Seit Anfang des Jahres erlebe man, dass eine Reihe von Staaten den Druck auf den EuropĂ€ischen Gerichtshof fĂŒr Menschenrechte (EGMR) kontinuierlich erhöhe, sagte Gabriela Heinrich, Sprecherin fĂŒr Menschenrechte und humanitĂ€re Hilfe, der "Welt". Der EGMR wacht ĂŒber die Einhaltung der Konvention. "Die nun geplante politische ErklĂ€rung fĂŒr eine Neujustierung der Menschenrechte im Kontext der Migration ist ein Angriff auf die richterliche UnabhĂ€ngigkeit und damit auf die GlaubwĂŒrdigkeit des Gerichtshofs insgesamt", so Heinrich. Am 10. Dezember hatten 27 europĂ€ische Staaten, darunter 19 EU-LĂ€nder, zu einer Diskussion ĂŒber die Auslegung der Menschenrechtskonvention eingeladen, um mehr rechtlichen Handlungsspielraum in Migrationsfragen zu erhalten. Bei der BewĂ€ltigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit Migration mĂŒsse ein ausgewogenes VerhĂ€ltnis zwischen den individuellen Rechten und Interessen der Migranten und den gewichtigen öffentlichen Interessen der Verteidigung von Freiheit und Sicherheit der europĂ€ischen Gesellschaften gefunden werden, so die ErklĂ€rung. Die Bundesregierung hat sich dieser Position bislang nicht angeschlossen. Alle Mitgliedstaaten des Europarates hatten sich Anfang Dezember darauf verstĂ€ndigt, bis Mai 2027 eine politische ErklĂ€rung zu Migration und Menschenrechtskonvention zu beschlieĂen.


