Deutschland, Prozesse

Niedrige Löhne fĂŒr Gefangene beanstandet - verfassungswidrig

20.06.2023 - 10:41:17 | dpa.de

In vielen BundeslĂ€ndern werden Strafgefangene zur Arbeit verpflichtet. Doch einen Mindestlohn gibt es nicht. Zwei HĂ€ftlinge sind nun wegen Ă€ußerst geringer Entlohnung erfolgreich vor Gericht gezogen.

Blick auf das GebÀude des Bundesverfassungsgerichts. - Foto: Uli Deck/dpa
Blick auf das GebÀude des Bundesverfassungsgerichts. - Foto: Uli Deck/dpa

Stundenlöhne von zwei Euro oder weniger fĂŒr Gefangene sind verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht gab am Dienstag zwei arbeitenden HĂ€ftlingen aus Bayern und Nordrhein-Westfalen Recht, die gegen die Höhe ihrer VergĂŒtung geklagt hatten. Die BundeslĂ€nder mĂŒssen die entsprechenden Gesetze bis spĂ€testens Ende Juni 2025 neu regeln, sagte die Vorsitzende des Zweiten Senats, Doris König, in Karlsruhe.

In den meisten BundeslĂ€ndern herrscht fĂŒr Strafgefangene Arbeitspflicht. Sie soll der Resozialisierung dienen. Deshalb gilt fĂŒr die Gefangenen auch kein Mindestlohn. 2020 verdienten sie laut König etwa zwischen 1,37 Euro und 2,30 Euro pro Stunde.

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