Informationsfreiheitsgesetz: Hennemann warnt vor Aushöhlung
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 12:35 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDer neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann warnt vor einer Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts. Bei einem Termin am Dienstag in Berlin kritisierte er VorschlÀge zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.
Hennemann kritisiert geplante Reform
âDie Debatte ĂŒber eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir leider weniger Freudeâ, sagte Hennemann. Ăber PrĂ€zisierungen und Anpassungen könne man selbstverstĂ€ndlich nachdenken, erklĂ€rte er. Als Beispiel nannte er militĂ€rische und sicherheitsbezogene Belange, die bereits heute einen Ausnahmegrund im IFG bildeten.
Dass diese Belange prĂ€zisiert werden sollten, könne er nachvollziehen. Die aktuellen VorschlĂ€ge liefen allerdings teilweise âauf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinausâ, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine solche PauschalitĂ€t ĂŒberzeuge ihn nicht.
Forderung nach mehr Open Data
Statt EinschrÀnkungen regte Hennemann eine StÀrkung von Open-Data-Vorgaben an, etwa im Rahmen eines Transparenzgesetzes. Behörden könnten Informationen dann stÀrker von sich aus veröffentlichen, anstatt sie erst nach individuellen AntrÀgen bereitzustellen.
Koalition beschlieĂt Umbau des IFG
Die Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen. Nach den bisherigen PlĂ€nen sollen kĂŒnftig nur noch Privatpersonen IFG-AntrĂ€ge stellen dĂŒrfen.
AuĂerdem sollen Antragsteller entgegen der bisherigen Praxis ein âberechtigtes Interesseâ nachweisen mĂŒssen. Gegen diese Vorhaben gab es anschlieĂend Kritik, unter anderem von JournalistenverbĂ€nden und der Bundesbeauftragten fĂŒr Informationsfreiheit.
Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt BĂŒrgern grundsĂ€tzlich, staatliche Unterlagen ohne den Nachweis eines besonderen Interesses anzufordern. Der Zugang kann bereits heute aus GrĂŒnden des Datenschutzes, des Schutzes von Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnissen oder wegen öffentlicher Sicherheitsinteressen eingeschrĂ€nkt werden.
Die von der Koalition im Juli beschlossene Reform zielt nach der dts-Meldung auf eine engere Nutzung des Gesetzes. Besonders weitreichend wĂ€ren dabei zwei Ănderungen: AntrĂ€ge sollen nur noch Privatpersonen stellen dĂŒrfen, und Antragsteller mĂŒssten ein berechtigtes Interesse nachweisen. Damit wĂŒrde der Zugang nicht mehr allein an der gewĂŒnschten Information, sondern zusĂ€tzlich an der Person und ihrem Anliegen anknĂŒpfen.
Transparenz und Sicherheitsinteressen
Hennemanns Einwand verweist auf einen grundsĂ€tzlichen Zielkonflikt. Sicherheitsbehörden benötigen geschĂŒtzte Bereiche, zugleich mĂŒssen Ausnahmen eng und nachvollziehbar begrenzt bleiben, damit das Informationsfreiheitsrecht nicht praktisch entwertet wird. Eine pauschale Erweiterung von AusnahmegrĂŒnden könnte insbesondere Recherchen erschweren, bei denen MissstĂ€nde oder staatliche Fehlentscheidungen dokumentiert werden sollen.
Sein Vorschlag, Open-Data-Vorgaben und ein Transparenzgesetz zu stĂ€rken, setzt an einer anderen Stelle an: Informationen wĂŒrden nicht erst auf Antrag, sondern grundsĂ€tzlich proaktiv veröffentlicht. FĂŒr BĂŒrger, VerbĂ€nde und Journalisten könnte das Verfahren dadurch einfacher werden. Entscheidend bliebe, welche Daten tatsĂ€chlich erfasst werden, welche Sicherheitsausnahmen gelten und ob Behörden die Veröffentlichung personell und technisch leisten können.
