Informationsfreiheitsgesetz, Moritz Hennemann

Informationsfreiheitsgesetz: Hennemann warnt vor Aushöhlung

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 12:35 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann kritisiert geplante EinschrĂ€nkungen beim Zugang zu staatlichen Informationen. Er plĂ€diert stattdessen fĂŒr mehr Open Data und ein Transparenzgesetz.

Hennemann warnt vor Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts
Moritz Hennemann am 06.10.2026 - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der neue Bundesdatenschutzbeauftragte Moritz Hennemann warnt vor einer Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts. Bei einem Termin am Dienstag in Berlin kritisierte er VorschlÀge zur Reform des Informationsfreiheitsgesetzes.

Hennemann kritisiert geplante Reform

„Die Debatte ĂŒber eine Reform des Informationsfreiheitsgesetzes macht mir leider weniger Freude“, sagte Hennemann. Über PrĂ€zisierungen und Anpassungen könne man selbstverstĂ€ndlich nachdenken, erklĂ€rte er. Als Beispiel nannte er militĂ€rische und sicherheitsbezogene Belange, die bereits heute einen Ausnahmegrund im IFG bildeten.

Dass diese Belange prĂ€zisiert werden sollten, könne er nachvollziehen. Die aktuellen VorschlĂ€ge liefen allerdings teilweise „auf eine Aushöhlung des Informationsfreiheitsrechts hinaus“, sagte der Bundesdatenschutzbeauftragte. Eine solche PauschalitĂ€t ĂŒberzeuge ihn nicht.

Forderung nach mehr Open Data

Statt EinschrÀnkungen regte Hennemann eine StÀrkung von Open-Data-Vorgaben an, etwa im Rahmen eines Transparenzgesetzes. Behörden könnten Informationen dann stÀrker von sich aus veröffentlichen, anstatt sie erst nach individuellen AntrÀgen bereitzustellen.

Koalition beschließt Umbau des IFG

Die Koalition aus Union und SPD hatte im Juli beschlossen, das Informationsfreiheitsgesetz umzubauen. Nach den bisherigen PlĂ€nen sollen kĂŒnftig nur noch Privatpersonen IFG-AntrĂ€ge stellen dĂŒrfen.

Außerdem sollen Antragsteller entgegen der bisherigen Praxis ein „berechtigtes Interesse“ nachweisen mĂŒssen. Gegen diese Vorhaben gab es anschließend Kritik, unter anderem von JournalistenverbĂ€nden und der Bundesbeauftragten fĂŒr Informationsfreiheit.

Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) erlaubt BĂŒrgern grundsĂ€tzlich, staatliche Unterlagen ohne den Nachweis eines besonderen Interesses anzufordern. Der Zugang kann bereits heute aus GrĂŒnden des Datenschutzes, des Schutzes von Betriebs- und GeschĂ€ftsgeheimnissen oder wegen öffentlicher Sicherheitsinteressen eingeschrĂ€nkt werden.

Die von der Koalition im Juli beschlossene Reform zielt nach der dts-Meldung auf eine engere Nutzung des Gesetzes. Besonders weitreichend wĂ€ren dabei zwei Änderungen: AntrĂ€ge sollen nur noch Privatpersonen stellen dĂŒrfen, und Antragsteller mĂŒssten ein berechtigtes Interesse nachweisen. Damit wĂŒrde der Zugang nicht mehr allein an der gewĂŒnschten Information, sondern zusĂ€tzlich an der Person und ihrem Anliegen anknĂŒpfen.

Transparenz und Sicherheitsinteressen

Hennemanns Einwand verweist auf einen grundsĂ€tzlichen Zielkonflikt. Sicherheitsbehörden benötigen geschĂŒtzte Bereiche, zugleich mĂŒssen Ausnahmen eng und nachvollziehbar begrenzt bleiben, damit das Informationsfreiheitsrecht nicht praktisch entwertet wird. Eine pauschale Erweiterung von AusnahmegrĂŒnden könnte insbesondere Recherchen erschweren, bei denen MissstĂ€nde oder staatliche Fehlentscheidungen dokumentiert werden sollen.

Sein Vorschlag, Open-Data-Vorgaben und ein Transparenzgesetz zu stĂ€rken, setzt an einer anderen Stelle an: Informationen wĂŒrden nicht erst auf Antrag, sondern grundsĂ€tzlich proaktiv veröffentlicht. FĂŒr BĂŒrger, VerbĂ€nde und Journalisten könnte das Verfahren dadurch einfacher werden. Entscheidend bliebe, welche Daten tatsĂ€chlich erfasst werden, welche Sicherheitsausnahmen gelten und ob Behörden die Veröffentlichung personell und technisch leisten können.

Disclaimer...

de | politik | 70241445 |