Gewalt, Frauen

Gewalt gegen Frauen - Hubig will Familienrecht reformieren

21.06.2025 - 01:00:00 | dts-nachrichtenagentur.de

Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) will das Sorge- und Umgangsrecht einschrĂ€nken, um Frauen besser vor Gewalt zu schĂŒtzen.

Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Demonstrantin gegen Gewalt an Frauen (Archiv) - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
"Wer seine Partnerin schlĂ€gt, muss damit rechnen, dass er sein Kind nicht mehr sehen darf - oder nur im Beisein einer Begleitperson", sagte die SPD-Politikerin den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). "Wir mĂŒssen klar im Gesetz festschreiben: Bei Gewalt gegen den anderen Elternteil kann auch der Umgang mit dem Kind beschrĂ€nkt oder sogar ausgeschlossen werden. Denn das Kind leidet ja mit, wenn der Vater die Mutter verprĂŒgelt." Hubig fĂŒgte hinzu, eine EinschrĂ€nkung des Sorge- und Umgangsrechts könne auch "wegen psychischer Gewalt gerechtfertigt sein - zum Beispiel wegen schwerer Beleidigungen oder Bedrohungen".

Bisher kann das Sorge- und Umgangsrecht eines Elternteils eingeschrĂ€nkt werden, wenn das Kind selbst Gewalt erfĂ€hrt - aber nicht, wenn die Partnerin oder der Partner betroffen ist. Hubig will auch das Mietrecht verĂ€ndern, um Frauen besser zu schĂŒtzen. "Wer von hĂ€uslicher Gewalt betroffen ist, muss so schnell wie möglich aus einem gemeinsamen Mietvertrag herauskommen - auch dann, wenn der Ex-Partner sich stur stellt", sagte sie. Viele Betroffene wollten den Neuanfang in einer anderen Wohnung. "Das ist hĂ€ufig eine Nervenprobe. Oft dauert es zu lange, aus einem gemeinsamen Mietvertrag mit dem Ex-Partner herauszukommen." Daher prĂŒfe sie, "wie wir als Gesetzgeber eine solche Situation verbessern können". Die Ministerin hĂ€lt es nicht fĂŒr ausreichend, wenn Familiengerichte bundesweit die Fußfessel nach dem spanischen Modell anordnen können. Mit einer einzelnen Maßnahme lasse sich das Thema hĂ€usliche Gewalt nicht in den Griff bekommen, sagte sie. "Daher werden wir Familiengerichte auch dazu ermĂ€chtigen, Anti-Gewalt-Trainings anzuordnen. Außerdem will ich den Gewaltschutz im Sorge- und Umgangsrecht verbessern."

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