Lauterbach warnt vor Verzögerung der Cannabis-Freigabe
16.03.2024 - 21:50:20Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach hat davor gewarnt, die geplante Legalisierung von Cannabis zum 1. April im Bundesrat zu verzögern. «Jedes von SPD und GrĂŒnen mitregierte Land muss wissen, dass das Cannabis-Gesetz am nĂ€chsten Freitag stirbt, wenn man den Vermittlungsausschuss anruft», schrieb der SPD-Politiker auf der Plattform X (frĂŒher Twitter). «Die UnionslĂ€nder wĂŒrden sich bedanken und mit allen Verfahrenstricks das Gesetz im Vermittlungsausschuss beerdigen.»
Er verwies auf eine ĂuĂerung von Sachsens MinisterprĂ€sident Michael Kretschmer (CDU): Dieser schrieb ebenfalls auf X, sein Ziel sei, dass das Gesetz niemals wieder aus dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat herauskomme.
Das Gesetz steht fĂŒr den 22. MĂ€rz auf der Tagesordnung des Bundesrates. ZustimmungsbedĂŒrftig ist es nicht, die LĂ€nderkammer könnte jedoch den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag anrufen und das Verfahren bremsen.
Bedenken sind aus den BundeslĂ€ndern unter anderem gegen eine ebenfalls geplante Amnestie fĂŒr AltfĂ€lle laut geworden, die nach dem neuen Recht nicht mehr strafbar wĂ€ren und einzeln geprĂŒft werden mĂŒssten. Lauterbach hielt dagegen, durch die Cannabis-Legalisierung fielen jĂ€hrlich Zehntausende Konsumdelikte weg, die Gerichte wĂŒrden entlastet. «Bei EinfĂŒhrung ist Amnestie zwar eine Belastung. Aber Verschieben bringt da nichts, die Arbeit bleibt gleich.»
Bereits verhĂ€ngte Haft- oder Geldstrafen wegen Cannabis-Delikten, die nach dem Gesetz in Zukunft nicht mehr strafbar sind, sollen beim Inkrafttreten erlassen beziehungsweise eingetragene Verurteilungen aus dem Bundeszentralregister gelöscht werden. Erwartet wird, dass Tausende komplexe FĂ€lle einzeln ĂŒberprĂŒft werden mĂŒssen - das Bundesgesundheitsministerium schĂ€tzt die Zahl bundesweit auf maximal 7500, die LĂ€nder gehen von weitaus höheren Zahlen aus. Sie befĂŒrchten eine Ăberforderung der Justiz, wenn diese das in kurzer Zeit zusĂ€tzlich zur eigentlichen Arbeit schaffen muss.
Am 1. April soll die Droge Cannabis nach den PlĂ€nen der Ampel-Koalition begrenzt fĂŒr Erwachsene legalisiert werden. Erlaubt sein soll grundsĂ€tzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. In der eigenen Wohnung sollen drei lebende Cannabispflanzen legal werden und bis zu 50 Gramm Cannabis zum Eigenkonsum. Kiffen im öffentlichen Raum soll unter anderem in Schulen, SportstĂ€tten und in Sichtweite davon verboten werden - in 100 Metern Luftlinie um den Eingangsbereich.
GdP: Gesetz im Vermittlungsausschuss nachbessern
Indesen hofft die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass der Bundesrat die teilweise Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern wird. «Wir bedauern insbesondere, dass das Gesetz keinerlei Ăbergangsfristen vorsieht, die ermöglichen wĂŒrden, dass sich Polizei, Zoll, Justizbehörden und JugendĂ€mter hierzulande auf die neue Gesetzeslage vorbereiten können», heiĂt es in einem Brief des stellvertretenden GdP-Bundesvorsitzenden, Alexander Poitz, an die BundesratsprĂ€sidentin, Mecklenburg-Vorpommerns MinisterprĂ€sidentin Manuela Schwesig (SPD). Deshalb solle sich Schwesig dafĂŒr einsetzen, dass es in der Sitzung des Bundesrates am Freitag zu einer Anrufung des Vermittlungsausschusses kommt. Dort könnten wichtige offene Fragen geklĂ€rt werden.
Andernfalls droht laut GdP Rechts- und Handlungsunsicherheit. Die Gewerkschaft befĂŒrchtet auĂerdem, dass sich kriminelle Banden, sollte das Gesetz unverĂ€ndert in Kraft treten, schnell auf die neue Rechtslage einstellen, ihr Gewinnmodell anpassen und womöglich neue ZielmĂ€rkte erschlieĂen könnten. Nicht abschlieĂend geklĂ€rt sei auch, wie sich der Cannabiskonsum auf den StraĂenverkehr auswirken werde. Neben einem abgestimmten Grenzwert fehle geeignete Ausstattung zum Nachweis von Cannabis bei FahrzeugfĂŒhrern.


