Neues Kindschaftsrecht soll Gewaltopfer besser schĂŒtzen
11.05.2026 - 10:48:25 | dpa.deUm Konflikte zwischen getrenntlebenden Eltern zu entschĂ€rfen, schlĂ€gt Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine Reform des Kindschaftsrechts vor. Der dazu veröffentlichte Entwurf sieht unter anderem vor, dass die Eltern, wenn sie gemeinsam das Sorgerecht ausĂŒben, in der Zeit, die der sie jeweils das Kind betreuen, ĂŒber Angelegenheiten des tĂ€glichen Lebens allein entscheiden dĂŒrfen.
Auch soll die Vermutung, wonach der Umgang des Kindes mit beiden Elternteilen in der Regel dem Wohl des Kindes dient, kĂŒnftig nicht gelten, wenn ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausgeĂŒbt hat. Vielmehr soll das Umgangsrecht in solchen FĂ€llen ganz ausgeschlossen oder eingeschrĂ€nkt werden können.
Kind soll keine Gewalt miterleben mĂŒssen
Dabei stehen zwei Dinge im Fokus: Erstens geht man davon aus, dass das Kind nicht nur vor direkter Gewalt geschĂŒtzt werden sollte. Vielmehr soll stĂ€rker als bisher berĂŒcksichtigt werden, dass das Kind auch dadurch Schaden nimmt, dass es miterlebt, wie ein Elternteil Gewalt gegen den anderen Elternteil ausĂŒbt.Â
Zweitens geht es um die Interessen des von Gewalt betroffenen Elternteils - in der Mehrheit der FĂ€lle ist dies die Mutter - , die durch den Umgang ihres Kindes mit dem Vater immer wieder Kontakt mit dem TĂ€ter hĂ€tte und dadurch in Gefahr gerĂ€t.Â
Umgangspflegschaft fĂŒr ProblemfĂ€lle
Wird der Umgang in FĂ€llen, in denen ein Elternteil gewalttĂ€tig war, nicht ohnehin ausgeschlossen, sollen Familiengerichte eine sogenannte Umgangspflegschaft anordnen können. Das bedeutet etwa, dass eine weitere Person anwesend sein muss, wenn der Vater sein Kind bei der Mutter abholt.Â
Eine Umgangspflegschaft gibt es derzeit nur, wenn befĂŒrchtet wird, dass ein Elternteil gegen die fĂŒr den Umgang festgelegten Regeln verstöĂt - zum Beispiel, indem ein Treffen sabotiert wird. Neu wĂ€re, dass dies dann auch zum Schutz eines Elternteils angeordnet werden könnte.
FĂŒr Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, will die Bundesjustizministerin den bĂŒrokratischen Aufwand reduzieren: Wenn der Mann die Vaterschaft anerkennt und die Mutter nicht widerspricht, sollen sie ohne weitere ErklĂ€rung das gemeinsame Sorgerecht erhalten.
Bisher muss in diesen FĂ€llen der Mann die Vaterschaft anerkennen, die Mutter muss zustimmen. ZusĂ€tzlich mĂŒssen beide ĂŒbereinstimmende SorgerechtserklĂ€rungen abgeben, die öffentlich zu beurkunden sind.
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