Gesundheitsdatennutzungsgesetz, Krankenkassen

Krankenkassen erreichen 110.000 Versicherte mit Empfehlungen

Veröffentlicht am: 08.11.2026 um 01:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Krankenkassen haben in den Jahren 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Versicherte mithilfe ihrer Gesundheitsdaten kontaktiert. Besonders hÀufig ging es um fehlende Impfungen; mindestens acht Prozent der Angesprochenen holten die empfohlene Impfung nach.

GKV erfasst Reaktionen auf Datenhinweise

  • Die Kassen kontaktierten 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Versicherte zu möglichen Gesundheitsrisiken.
  • Rund 1,3 Millionen Versicherte erhielten Hinweise auf fehlende Schutzimpfungen.
  • Bis Ende 2025 setzten 15 von 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen um.
Ärztehaus (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Krankenkassen erreichen 110.000 Reaktionen auf Gesundheitshinweise

Rund 110.000 Versicherte haben nach einem Hinweis ihrer Krankenkasse bislang eine empfohlene Gesundheitsleistung in Anspruch genommen. Zuvor hatten die Kassen in den Jahren 2024 und 2025 rund 1,5 Millionen Menschen mithilfe ihrer Gesundheitsdaten gezielt kontaktiert.

Auswertung erfasst verschiedene Risiken

Die Zahlen stammen aus einem Bericht des GKV-Spitzenverbandes, ĂŒber den die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten. Die Zahl der Reaktionen ist vorlĂ€ufig, weil verzögerte Abrechnungsdaten noch nicht vollstĂ€ndig eingegangen sein könnten.

Rechtsgrundlage ist das im MĂ€rz 2024 in Kraft getretene Gesundheitsdatennutzungsgesetz. Es erlaubt Krankenkassen, Abrechnungs- und Versichertendaten gezielt auszuwerten, um Hinweise auf bislang unerkannte Erkrankungen und Gesundheitsrisiken zu erhalten.

Hinweise auf KrebsfrĂŒherkennung und Nachsorge

Zu den möglichen AnlĂ€ssen gehören Krebserkrankungen, Risiken durch Arzneimittel, eine bislang nicht festgestellte PflegebedĂŒrftigkeit und fehlende Schutzimpfungen. Die betroffenen Versicherten werden anschließend informiert und auf geeignete Untersuchungen oder Versorgungsangebote hingewiesen.

Bei der Brustkrebsvorsorge identifizierten die Kassen Frauen zwischen 52 und 75 Jahren mit zusĂ€tzlichen Risikofaktoren, die weder eine gynĂ€kologische KrebsfrĂŒherkennung noch eine Mammographie wahrgenommen hatten. Auch Frauen mit Schwangerschaftsdiabetes wurden auf eine fehlende Blutzuckernachsorge und ein erhöhtes Risiko fĂŒr spĂ€teren Typ-2-Diabetes aufmerksam gemacht.

Impfhinweise bilden Schwerpunkt

Besonders hĂ€ufig nutzten die Krankenkassen die neuen Möglichkeiten fĂŒr Hinweise auf fehlende Schutzimpfungen. Rund 1,3 Millionen Versicherte wurden dazu kontaktiert; mindestens acht Prozent erhielten anschließend die empfohlene Impfung.

Dazu gehörten Kinder und Jugendliche mit fehlendem oder unvollstĂ€ndigem Schutz gegen Humane Papillomviren. Die HPV-Impfung kann vor bestimmten Krebserkrankungen schĂŒtzen.

Nur 15 von 94 Kassen aktiv

Bis Ende 2025 hatten 15 von insgesamt 94 Krankenkassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. Diese Kassen stehen nach dem Bericht fĂŒr rund 64 Prozent der gesetzlich Versicherten.

Andere Krankenkassen verwiesen auf fehlendes Personal, finanzielle EngpÀsse und rechtliche Unsicherheiten. Zudem liegen Abrechnungsdaten teilweise mit erheblicher Verzögerung vor, sodass sich nicht eindeutig feststellen lÀsst, ob Versicherte eine Leistung tatsÀchlich aufgrund des Kassenhinweises nutzten.

Versicherte können Datennutzung widersprechen

Die Auswertung der Gesundheitsdaten ist freiwillig. Versicherte können der Nutzung jederzeit widersprechen; davon machten bislang rund 17.600 Menschen Gebrauch, weniger als 0,4 Promille der Versicherten bei den beteiligten Kassen.

Die stellvertretende Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, Stefanie Stoff-Ahnis, sagte der Funke-Mediengruppe: „Die aktive Ansprache der Versicherten auf Grundlage ihrer individuellen Daten kann und soll ganz konkret zu einer besseren Versorgung beitragen.“ FrĂŒhzeitige Hinweise könnten helfen, Erkrankungen rechtzeitig zu erkennen oder eine Verschlechterung zu verhindern.

Die Auswertung zeigt, dass Krankenkassen mit der gezielten Ansprache zwar viele Versicherte erreichen, die Nutzung der empfohlenen Angebote aber deutlich dahinter zurĂŒckbleibt. Bei den bislang erfassten 110.000 Reaktionen handelt es sich zudem um eine vorlĂ€ufige Zahl, weil Abrechnungsdaten zeitverzögert eingehen.

Das Gesundheitsdatennutzungsgesetz schafft einen neuen Zugang zur PrĂ€vention: Kassen können vorhandene Abrechnungs- und Versichertendaten nutzen, um mögliche VersorgungslĂŒcken zu erkennen. Der Ansatz verbindet damit einen möglichen medizinischen Nutzen mit Anforderungen an Datenschutz, Transparenz und die Freiwilligkeit der Teilnahme.

Zwischen PrÀvention und Akzeptanz

Besonders deutlich wird die praktische Bedeutung bei Impfungen, KrebsfrĂŒherkennung und der Nachsorge nach Schwangerschaftsdiabetes. Solche Hinweise können Untersuchungen ergĂ€nzen, ersetzen aber keine Ă€rztliche Diagnose und garantieren nicht, dass eine Leistung allein wegen der Kassenansprache wahrgenommen wird.

Die geringe Zahl von WidersprĂŒchen spricht dafĂŒr, dass die Datennutzung bislang nur von einem kleinen Teil der Versicherten aktiv abgelehnt wird. Zugleich begrenzen PersonalengpĂ€sse, finanzielle Belastungen und rechtliche Unsicherheiten die Reichweite: Ende 2025 hatten erst 15 von 94 Kassen entsprechende Maßnahmen umgesetzt. FĂŒr die weitere Bewertung werden deshalb vollstĂ€ndigere Abrechnungsdaten, einheitliche Auswertungen und nachvollziehbare Informationen fĂŒr Versicherte entscheidend sein.

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