Krawalle: Krings fordert Mithaftung fĂŒr SchĂ€den in Frankfurt
Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 18:42 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSFrankfurter Bilanz und politische Reaktionen
- GĂŒnter Krings fordert neue Regeln zur Mithaftung bei SchĂ€den nach Ausschreitungen.
- In Frankfurt wurden laut Meldung rund 95 Prozent der Festgenommenen zugewanderten Familien zugerechnet.
- Clara BĂŒnger, Konstantin von Notz und Heiko Teggatz bewerten den VorstoĂ unterschiedlich.
Krings fordert Mithaftung nach Frankfurter Krawallen
Der Unions-Fraktionsvize im Bundestag, GĂŒnter Krings (CDU), fordert nach den Ausschreitungen eine GesetzesĂ€nderung nach französischem Vorbild. Beteiligte sollen nach seiner Vorstellung auch dann gemeinsam fĂŒr SchĂ€den haften, wenn sich der konkrete Verursacher eines einzelnen Schadens nicht feststellen lĂ€sst.
Neue Regeln fĂŒr SchĂ€den bei Ausschreitungen
Krings sagte der âWeltâ, der Rechtsstaat mĂŒsse mit âmaximaler HĂ€rte und Konsequenzâ reagieren. Eine zivilrechtliche Haftung gehöre âdefinitivâ dazu; wer sich an Randalen beteilige, billige sie und mĂŒsse als Gesamtschuldner fĂŒr die entstandenen SchĂ€den einstehen.
Als Vorbild verwies Krings auf eine Regelung, die der frĂŒhere französische MinisterprĂ€sident Gabriel Attal formuliert hatte: Was man kaputt mache, mĂŒsse man reparieren, was man verschmutze, mĂŒsse man sauber machen.
Streit ĂŒber die Einordnung der TĂ€ter
Krings schloss sich zugleich der EinschĂ€tzung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) an, wonach linke Extremisten und migrantische Milieus die Proteste von SchĂŒlern und Studenten gekapert hĂ€tten. In Frankfurt seien etwa 95 Prozent der Festgenommenen aus zugewanderten Familien gekommen, behauptete Krings.
Nach seiner Darstellung traten andere Beteiligte vorbereitet mit Molotowcocktails, Waffen, selbstgebauter Pyrotechnik und Vermummung auf. Mit den ursprĂŒnglichen Demonstrationen fĂŒr berechtigte Anliegen habe das nichts mehr zu tun.
Opposition warnt vor pauschaler Haftung
Die Linken-Innenpolitikerin Clara BĂŒnger hĂ€lt neue Gesetze nicht fĂŒr nötig. Wer nachweislich einen Schaden verursache, könne bereits nach den Paragrafen 823 und 830 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs haftbar gemacht werden.
Eine weitergehende Regelung, die Menschen fĂŒr SchĂ€den anderer einstehen lasse, sei hochproblematisch, sagte BĂŒnger. Sie könne Demonstrierende davon abhalten, ihr Grundrecht auf Versammlungsfreiheit wahrzunehmen, und sei mit Artikel 8 des Grundgesetzes nicht vereinbar.
Von Notz und Teggatz bewerten VorstoĂ unterschiedlich
Der GrĂŒnen-Fraktionsvize Konstantin von Notz kritisierte die von Dobrindt angestoĂene Debatte ĂŒber bestimmte Personengruppen. Spaltungs- und Stadtbild-Debatten erhöhten die innere Sicherheit nicht; Gewalt- und Straftaten mĂŒssten unabhĂ€ngig von der Herkunft der TĂ€ter verfolgt werden.
Der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Heiko Teggatz, hĂ€lt den Grundgedanken einer stĂ€rkeren Haftung fĂŒr nachvollziehbar, sieht aber erhebliche rechtliche HĂŒrden. Das französische Modell lasse sich wegen der unterschiedlichen Rechtssysteme nicht ohne Weiteres ĂŒbertragen.
Teggatz plĂ€dierte dafĂŒr, bestehende Instrumente konsequent anzuwenden, Strafverfahren zu beschleunigen und GewalttĂ€ter schneller zur Verantwortung zu ziehen. Zugleich unterstĂŒtzte er eine lageorientierte Auswertung von TĂ€terstrukturen und der Herkunft der Festgenommenen.
Die Forderung nach einer kollektiven Mithaftung verschiebt die Debatte ĂŒber Krawalle von der individuellen Straf- und Schadensersatzverantwortung auf die Verantwortung einer Gruppe. Im deutschen Zivilrecht knĂŒpft Schadensersatz grundsĂ€tzlich an eine konkrete rechtswidrige Verletzung an. Paragraf 830 des BĂŒrgerlichen Gesetzbuchs kann eine gemeinschaftliche Verantwortlichkeit erfassen, wenn mehrere Beteiligte gemeinsam handeln oder sich nicht feststellen lĂ€sst, wer von ihnen den Schaden verursacht hat.
Genau an diesem Punkt liegt der rechtspolitische Konflikt: Krings will die BeweisfĂŒhrung bei Ausschreitungen erleichtern, wĂ€hrend Kritiker eine Haftung fĂŒr Personen ablehnen, denen keine eigene SchĂ€digung zugeordnet werden kann. Artikel 8 des Grundgesetzes schĂŒtzt friedliche Versammlungen. Eine neue Regel mĂŒsste deshalb klar zwischen friedlichen Teilnehmern, bloĂen Anwesenden und nachweislich Beteiligten an Gewalt oder PlĂŒnderungen unterscheiden.
Rechtliche und praktische Folgen
Die Frankfurter Ereignisse haben die Diskussion zusĂ€tzlich zugespitzt. Nach einer ersten Polizeibilanz wurden 54 Menschen festgenommen, 100 Polizeibeamte verletzt und fĂŒnf GeschĂ€fte geplĂŒndert. FĂŒr Betroffene sind schnelle Ermittlungen, die Sicherung von Videoaufnahmen und die individuelle Zuordnung von Taten entscheidend.
Das französische Vorbild lĂ€sst sich nicht ohne Weiteres ĂŒbertragen, weil die Haftungs- und Verfahrensregeln beider LĂ€nder unterschiedlich ausgestaltet sind. Politisch dĂŒrfte daher zunĂ€chst die Frage im Vordergrund stehen, ob bestehende Instrumente konsequenter genutzt werden können. FĂŒr Demonstrierende, GeschĂ€ftsinhaber und Kommunen bleibt maĂgeblich, dass Verantwortlichkeit konkret festgestellt wird und SchadensersatzansprĂŒche durchsetzbar sind, ohne das Versammlungsrecht pauschal zu beschneiden.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesschau: âPolizei zieht Bilanz: 100 verletzte Polizisten und 54 Festnahmen bei ...â (02.11.2026)
Der Beitrag dokumentiert die vorlĂ€ufige Bilanz der Frankfurter Ausschreitungen mit 54 Festnahmen, zahlreichen Verletzten und fĂŒnf geplĂŒnderten GeschĂ€ften. Damit liefert er den unmittelbaren Ereigniskontext fĂŒr die politische Forderung, legt den Schwerpunkt aber auf Polizeifolgen statt auf neue Haftungsregeln.
Der Artikel greift die Auseinandersetzung ĂŒber Dobrindts Einordnung und die Rolle der Polizei auf und nennt ebenfalls 54 Festnahmen. Anders als die Meldung konzentriert er sich stĂ€rker auf die politische und gesellschaftliche Kontroverse; die konkrete Ausgestaltung einer Mithaftung bleibt offen.
Gemeinsam ist den BeitrĂ€gen die Einordnung der Frankfurter Krawalle als Ausgangspunkt der aktuellen Debatte. Unterschiede zeigen sich beim Schwerpunkt: WĂ€hrend die Polizeibilanz die Folgen erfasst, rĂŒckt der zweite Beitrag die Bewertung von TĂ€tergruppen und politischen Reaktionen in den Mittelpunkt.
