Krisenkoordination, Kritische Infrastruktur

Krisenkoordination in Deutschland: Experten warnen vor gefährlichen Abstimmungslücken

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 15:11 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Eine Analyse des Fachvereins AFCEA Bonn sieht die größte Schwachstelle bei der Krisenbewältigung in Deutschland in der fehlenden Abstimmung zwischen Behörden, Bundeswehr und Betreibern kritischer Infrastruktur. Fachleute warnen unter anderem vor doppelter Ressourcenplanung und Lücken bei der Patientensteuerung.

Um den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall kümmert sich der Bund. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. (Archivfoto)  - Bild: Oliver Berg/dpa
Um den Schutz der Zivilbevölkerung im Spannungs- oder Verteidigungsfall kümmert sich der Bund. Die Verantwortung für den Katastrophenschutz liegt bei den Ländern. (Archivfoto) - Bild: Oliver Berg/dpa

Der Fachverein AFCEA Bonn sieht bei großflächigen Krisen in Deutschland vor allem die Abstimmung zwischen Behörden, Ländern, Bundeswehr und Betreibern kritischer Infrastruktur als Schwachstelle.

Fehlende Verfahren trotz vorhandener Fähigkeiten

In einer Bestandsaufnahme heißt es, es mangele nicht an rechtlichen Vorgaben oder einzelnen technischen Fähigkeiten. Problematisch seien vielmehr verbindliche Verfahren, mit denen Informationen zusammengeführt und Zuständigkeiten im Ernstfall schnell geklärt werden könnten.

Das Positionspapier beruht auf Gesprächen mit 55 Fachleuten aus Behörden, Hilfsorganisationen, Industrie, Kliniken und weiteren Einrichtungen der kritischen Infrastruktur. Die Autoren betonen, dass die Untersuchung keinen Anspruch auf Repräsentativität erhebe.

Mehr Informationen für die Bevölkerung

Studienleiter Bernhard Steimel kritisiert, der Bevölkerung werde zu wenig zugetraut. Beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe gebe es zwar umfangreiche Expertise und Informationen, diese würden aber nicht ausreichend verbreitet. Als Beispiel verweist Steimel auf Schweden, wo Haushalte Informationen zum Verhalten in Krisen erhielten.

Doppelte Planung von Lebensmittelvorräten

Als konkretes Risiko nennen die Autoren den Fall eines Lebensmittelhändlers. Dessen Lagerbestände seien sowohl in militärischen Operationsplanungen als auch in der zivilen Vorratsplanung berücksichtigt worden, ohne dass die zivile Planung von der militärischen Nutzung gewusst habe.

Auch eine zentrale Stelle für die bundesweite Patientensteuerung fehle. Sie könnte erforderlich werden, wenn im Nato-Bündnisfall kurzfristig mehr Verwundete versorgt werden müssten, als die Kapazitäten der Bundeswehr aufnehmen könnten. Gefahrenabwehr und Gesundheitswesen liegen grundsätzlich in der Zuständigkeit der Länder.

Arbeitgeber kennen THW-Engagement nicht routinemäßig

Einige befragte Arbeitgeber halten es für problematisch, dass sie nicht routinemäßig erfragen dürfen, welche Beschäftigten sich beim Technischen Hilfswerk oder bei der Feuerwehr engagieren. Für Krisenlagen müssten Unternehmen wissen, welche Mitarbeiter im Einsatzfall gebunden sein könnten. Das THW-Gesetz schützt Beschäftigte vor Nachteilen wegen ihrer Verpflichtung zum THW-Dienst oder wegen dieses Dienstes.

Datenaustausch und Drohnensichtungen

AFCEA-Bonn-Vorsitzender Generalmajor Armin Fleischmann nennt blockierte Übergänge beim Datenaustausch zwischen offenen und geschlossenen Netzen als weiteres Hindernis. Auch bei einer Drohnensichtung über einem Werksgelände dauere die Reaktion zu lange. Bis zum Eintreffen der Polizei könne das Fluggerät verschwunden sein.

Fälle dieser Art waren demnach auch Thema bei einer Runde zur Drohnenabwehrstrategie im Bundesinnenministerium am Montag. AFCEA Bonn versteht sich als Plattform für den Austausch zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörden, Verwaltung, Wissenschaft und Industrie.

Koordination als Kernproblem

Großflächige Krisen überschreiten in Deutschland regelmäßig Zuständigkeitsgrenzen. Länder und Kommunen verantworten wesentliche Bereiche der Gefahrenabwehr, während Bundesbehörden, Bundeswehr und Betreiber kritischer Infrastruktur jeweils eigene Aufgaben, Netze und Entscheidungswege haben. Gerade an diesen Schnittstellen kann Zeit verloren gehen, wenn Lagebilder nicht gemeinsam geführt und Verantwortlichkeiten erst im Ereignisfall geklärt werden.

Das im Positionspapier geschilderte Beispiel doppelter Lebensmittelplanung verweist auf ein strukturelles Risiko: In einer angespannten Lage können dieselben knappen Ressourcen mehreren Zwecken zugerechnet werden. Ähnlich relevant ist die Patientensteuerung. Bei einem großen Zustrom Verwundeter müsste nicht nur medizinische Behandlung verfügbar sein, sondern auch geregelt werden, welche Einrichtungen Patienten aufnehmen und wie Transporte priorisiert werden.

Information und Ehrenamt

Für Unternehmen ist zudem entscheidend, welche Beschäftigten im Krisenfall ausfallen könnten, weil sie sich beim THW oder bei der Feuerwehr engagieren. Zugleich bleibt der Schutz dieses Ehrenamts ein rechtlicher Grundpfeiler. Die Debatte betrifft damit sowohl betriebliche Planung als auch die gesellschaftliche Fähigkeit, Einsatzkräfte zu gewinnen und dauerhaft zu halten.

Praktische Bedeutung

Für die Bevölkerung entscheidet sich Krisenvorsorge nicht allein an Technik oder Gesetzen, sondern an verständlichen Warnungen, eingeübten Abläufen und belastbaren Ersatzwegen. Das gilt bei Cyberangriffen und Stromausfällen ebenso wie bei Naturkatastrophen oder sicherheitspolitischen Spannungen. Eine bessere Abstimmung könnte deshalb vor allem die Reaktionszeit verkürzen und verhindern, dass vorhandene Ressourcen am Bedarf vorbeigeplant werden.

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