EU-Sonderklausel fĂŒr AufrĂŒstung? Deutschland fordert Grenzen
17.02.2025 - 17:53:54 | dpa.deFinanzminister Jörg Kukies (SPD) machte bei einem Treffen der Euro-Gruppe deutlich, dass aus deutscher Sicht nur Staaten nutzungsberechtigt sein sollten, die mindestens zwei Prozent ihrer Wirtschaftsleistung fĂŒr Verteidigung ausgeben. Dies ist bereits seit lĂ€ngerem existierende Zielvorgabe der Nato. LĂ€nder wie Italien, Spanien, Belgien und Luxemburg waren mit Quoten von zuletzt unter 1,5 Prozent davon weit entfernt.
Kukies argumentierte, dass Deutschland und andere EU-LĂ€nder auch ohne Sonderregeln auf Verteidigungsausgaben von zwei Prozent und mehr kommen. Deswegen könne man Ănderungen der Schuldenregeln nur akzeptieren, wenn sie fĂŒr neue Verpflichtungen gedacht seien, sagte er. Zudem seien auch die finanzielle StabilitĂ€t und SchuldentragfĂ€higkeit weiter wichtig, betonte er.
Von der Leyen will Ausweichklausel aktivieren
EU-KommissionsprĂ€sidentin Ursula von der Leyen hatte bei der MĂŒnchner Sicherheitskonferenz angekĂŒndigt, dass sie ĂŒber die Aktivierung der Ausweichklausel zu den europĂ€ischen Schuldenregeln höhere Verteidigungsausgaben ermöglichen will. Nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur soll dabei nach derzeitigem Planungsstand die sogenannte nationale Variante zum Einsatz kommen. Diese erlaubt ein Abweichen von den EU-Schuldenregeln, wenn es auĂergewöhnliche UmstĂ€nde gibt, die sich der Kontrolle der Mitgliedstaaten entziehen und erhebliche Auswirkungen auf die öffentlichen Finanzen haben. Die UmstĂ€nde wĂ€ren in dem Fall der russische Angriffskrieg gegen die Ukraine.
FĂŒr die Nutzung der sogenannten allgemeinen Klausel mĂŒsste die Kommission einen schweren Konjunkturabschwung im Euro-WĂ€hrungsgebiet oder in der Union nachweisen mĂŒssen. Diese Art der Ausweichklausel war zuletzt 2020 in der Corona-Pandemie aktiviert worden.
Kanzler will gezielte RegelÀnderung
Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) hatte sich am Samstag fĂŒr eine gezielte Ănderung der derzeitigen EU-Schuldenregeln ausgesprochen, um in einem klar begrenzten Rahmen höhere Investitionen in VerteidigungsgĂŒter zu ermöglichen. Ein solches Vorgehen könnte klarere VerhĂ€ltnisse schaffen, als das ĂŒber die Ausweichklausel der Fall wĂ€re. Ob sich der deutsche Vorschlag durchsetzt, ist allerdings fraglich, da er von der Kommission aufgegriffen werden mĂŒsste. Die Behörde von Ursula von der Leyen wĂŒrde damit zudem vermutlich Einflussmöglichkeiten aufgeben, die sie bei einer Nutzung der Ausweichklausel hĂ€tte.
SchÀtzungen der EU-Kommission zufolge sind in den nÀchsten zehn Jahren zusÀtzliche Verteidigungsinvestitionen in Höhe von rund 500 Milliarden Euro erforderlich. Als mögliche EU-Projekte gelten dabei zum Beispiel ein europÀisches Luftverteidigungssystem und eine verstÀrkte Sicherung der östlichen Landgrenze der Union.
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