Gesundheitswesen, Bürokratieabbau

Linnemann senkt Bürokratiekosten für Ärzte um 101 Millionen Euro

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 15:23 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann plant mit dem HiB-Gesetz weniger Prüfungen und einfachere Genehmigungen. Der Entwurf sieht ab 2030 jährliche Entlastungen von rund 182 Millionen Euro vor.

Reform bündelt mehrere Entlastungen

  • Carsten Linnemann legt nach der Pflegereform den Entwurf für das HiB vor.
  • Die Bagatellgrenze von 300 Euro soll Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Ärzten begrenzen.
  • Ab 2030 soll die Entlastung laut Entwurf auf rund 182 Millionen Euro jährlich steigen.
Behandlungszimmer beim Arzt (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Linnemann plant weniger Bürokratie im Gesundheitswesen

Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will die Bürokratiekosten im Gesundheitswesen bis 2030 um 101 Millionen Euro pro Jahr senken. Das geht aus einem Entwurf zum Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz (HiB) hervor.

Weniger Wirtschaftlichkeitsprüfungen für Ärzte

Ärzte sollen künftig seltener auf die Wirtschaftlichkeit ihrer Abrechnungen kontrolliert werden. Vorgesehen ist eine Bagatellgrenze von 300 Euro; nach Angaben aus dem Entwurf könnten dadurch rund 70 Prozent der Wirtschaftlichkeitsprüfungen entfallen.

Mit den Prüfungen wird festgestellt, ob Ärzte nur notwendige Leistungen abgerechnet haben. Für Praxen und die beteiligten Kassen sind die Verfahren mit erheblichem bürokratischem Aufwand verbunden.

Psychotherapie soll einfacher verordnet werden

Auch die Verordnung von Kurzzeittherapien soll sich ändern. Psychotherapeuten könnten künftig alle 24 möglichen Sitzungen auf einmal genehmigen lassen; bislang waren jeweils nur 12 Sitzungen möglich.

Einheitliche Regeln für Hilfsmittel

Der GKV-Spitzenverband soll gemeinsam mit Hilfsmittelverbänden Rahmenverträge schließen. Sie sollen Dokumentationspflichten und Abrechnungsprozesse etwa bei Hörgeräten oder Prothesen vereinheitlichen und die Wirtschaft um mehr als 82 Millionen Euro pro Jahr entlasten.

Zusätzlich sollen Krankenkassen Anträge auf Hörgeräte künftig vorab genehmigen. Bislang verzichten Versicherungen bei etwa 300.000 Anträgen jährlich auf diese Vorgenehmigung.

Entlastung soll ab 2030 steigen

Nach der Pflegereform ist das HiB das nächste große Gesetzesvorhaben Linnemanns. Laut Entwurf soll die Entlastung zunächst 101 Millionen Euro pro Jahr betragen und ab 2030 auf rund 182 Millionen Euro jährlich steigen.

Das geplante Hilfsmittelmodernisierungs- und Bürokratierückbaugesetz setzt an mehreren Verwaltungsabläufen an, die Arztpraxen, Psychotherapeuten, Krankenkassen und Leistungserbringer betreffen. Im Mittelpunkt stehen weniger Prüfungen, vereinfachte Verordnungen und einheitlichere Abläufe bei Hilfsmitteln.

Die geplante Bagatellgrenze von 300 Euro würde Wirtschaftlichkeitsprüfungen auf größere Fälle konzentrieren. Für Praxen könnte das den Aufwand für Begründungen und Prüfverfahren verringern, während die Kontrolle der Verordnungsausgaben grundsätzlich bestehen bleibt.

Entlastung mit Folgen für Abläufe

Auch die Änderungen bei Kurzzeittherapien zielen auf weniger Genehmigungsschritte. Wenn bis zu 24 Sitzungen gebündelt beantragt werden können, müssten Patienten und Praxen seltener einzelne Bewilligungen organisieren.

Bei Hilfsmitteln soll ein einheitlicher Rahmen für Dokumentation und Abrechnung Verhandlungen etwa über Hörgeräte oder Prothesen vereinfachen. Für Versicherte könnte die frühere Genehmigung von Hörgeräten Verfahren planbarer machen; entscheidend bleibt, wie Krankenkassen und Vertragspartner die neuen Regeln praktisch umsetzen.

Gesetzgebung als nächster Schritt

Die genannten Entlastungen sind als jährliche Zielwerte ab 2030 formuliert. Bis dahin müssen die vorgesehenen Änderungen gesetzlich beschlossen, in Verträge und Prüfverfahren übertragen und von den beteiligten Institutionen umgesetzt werden.

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