Rundfunkbeitrag, Staatsministerin

Rundfunkbeitrag: Staatsministerin warnt LĂ€nderchefs vor Populismus

11.12.2023 - 10:23:21

Medienstaatsministerin Claudia Roth hat das vorzeitige Nein mehrerer MinisterprĂ€sidenten gegen eine Erhöhung des Rundfunkbeitrags fĂŒr ARD, ZDF und Deutschlandradio kritisiert.

Die GrĂŒnen-Politikerin sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich warne davor, einer populistischen Haltung gegenĂŒber den Öffentlich-Rechtlichen Nahrung zu geben. Das wĂ€re nur Wasser auf die MĂŒhlen der AfD, die den öffentlich-rechtlichen Rundfunk permanent attackiert und in Frage stellt."

Roth, die als Beauftragte der Bundesregierung fĂŒr Kultur und Medien fungiert, betonte: "Gerade in diesen Zeiten brauchen wir eine StĂ€rkung und keine SchwĂ€chung der Medien, und dazu gehört Vertrauen in unsere Medienlandschaft und in die Öffentlich-Rechtlichen."

Vor kurzem war bekanntgeworden, dass der Rundfunkbeitrag ab 2025 vorlĂ€ufigen Berechnungen von unabhĂ€ngigen Finanzexperten zufolge von monatlich 18,36 Euro auf 18,94 Euro steigen sollte. Die zustĂ€ndige Kommission KEF will Anfang 2024 eine Empfehlung an die BundeslĂ€nder abgeben, die endgĂŒltig entscheiden. Sie mĂŒssen sich allerdings eng an der KEF orientieren.

Wenn sich die LÀnder gegen ein Plus stemmen sollten, ist damit zu rechnen, dass der Streit vor dem Bundesverfassungsgericht landet. Mehrere LÀnderchefs haben schon vor Ablauf der Berechnungszeit klargemacht, dass sie gegen eine Erhöhung sein werden. Darunter sind zum Beispiel die LÀnder Bayern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt.

Medienstaatsministerin Roth sagte im dpa-GesprĂ€ch weiter, man "sollte sich gut ĂŒberlegen, mit welchen Themen man in diesen Zeiten WahlkĂ€mpfe fĂŒhrt". In Ostdeutschland werden 2024 in Brandenburg, Sachsen und ThĂŒringen neue Landtage gewĂ€hlt.

Die KEF sei eine wichtige unabhĂ€ngige Institution und das Verfahren zur Beitragsermittlung sei verfassungskonform. In Richtung Union-LĂ€nderchefs sagte die GrĂŒnen-Politikerin: "Ich wundere mich ein bisschen, dass - wenn ich mir mal die Union angucke - man sich einerseits und völlig zu Recht sehr auf das Bundesverfassungsgericht bezieht, wenn es um das Urteil zum Haushalt geht." Sie frage sich aber, warum dann in einer anderen Frage, schon bevor die KEF ihre VorschlĂ€ge gemacht habe, erklĂ€rt werde: "Wir machen da sowieso nicht mit."

Roth kritisierte: "Das ist ein fragwĂŒrdig selektiver Umgang mit dem Bundesverfassungsgericht, das mehrfach die Bedeutung einer angemessenen Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks unterstrichen hat."

@ dpa.de