Asyl

Mitarbeiter im Innenministerium zweifeln an GrenzzurĂŒckweisungen

20.03.2026 - 18:48:35 | dts-nachrichtenagentur.de

Mehr als 1.300 Seiten interne Akten aus dem Bundesinnenministerium zeigen, dass die von der Regierung praktizierte ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden an den Grenzen selbst aus Sicht der eigenen Beamten rechtlich kaum haltbar ist.

Verkehrskontrolle an einer deutschen Grenze (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Verkehrskontrolle an einer deutschen Grenze (Archiv) - Foto: via dts Nachrichtenagentur
Demnach formulierten Mitarbeiter des Ministeriums seit 2024 mehrfach Bedenken gegen einen solchen Schritt.

Wie der "Spiegel" schreibt, hat sich das Magazin die Akten auf Basis des Informationsfreiheitsgesetzes besorgt. Demnach schrieb das Referat B 2, das sich im Innenministerium um "FĂŒhrungs- und Einsatzangelegenheiten der Bundespolizei" kĂŒmmert, am 28. August 2024: Asylbewerber direkt zurĂŒckzuweisen, wie die Union es damals schon forderte, wĂ€re "aus fachlicher Sicht mit erheblichen rechtlichen und politischen Risiken verbunden". Damals war noch Nancy Faeser (SPD) Bundesinnenministerin.

In einem Sprechzettel fĂŒr Faeser vom 9. September 2024 schrieb eine Beamtin, die spĂ€ter unter Alexander Dobrindt (CSU) zur Leiterin der Migrationsabteilung aufstieg: Die ZurĂŒckweisung von Asylbewerbern sei "potenziell toxisch" und europarechtlich "nicht tragfĂ€hig". Um damit durchzukommen, mĂŒsse Deutschland offiziell erklĂ€ren, dass die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit dramatisch gefĂ€hrdet seien.

Laut einem weiteren Ministeriumspapier aus dieser Zeit sei es die Sache von LĂ€ndern und Kommunen, Belege fĂŒr die angebliche Großkrise zu liefern. "Solche Daten liegen derzeit nicht vor, weder zur Unterbringungssituation noch zu Bereichen wie Integration, in denen das Angebot massiv ausgeweitet wurde, noch zu Kita, Schulen, medizinischer Versorgung, Polizei und so weiter."

Auf Anforderung des beamteten StaatssekretĂ€rs Bernd Krösser sollten Mitarbeiter Ende Januar 2025 berichten, wie wahrscheinlich es sei, dass so eine Grenzpraxis kurzfristig vom EuropĂ€ischen Gerichtshof (EuGH) gestoppt werden wĂŒrde. Die Antwort: Dies sei nicht ganz unwahrscheinlich, dauere aber mindestens neun Monate. Man sehe, so kommentierte Krösser das Ergebnis, "dass doch von einem lĂ€ngeren Zeitraum auszugehen ist, als bisher angenommen". Das könne "als StĂ€rkung der Position derjenigen angesehen werden, die zwar auch davon ausgehen, dass ein solches Vorgehen Deutschlands vor dem EuGH keinen Bestand hĂ€tte". Die aber trotzdem dafĂŒr seien, dass "man die Maßnahme `einfach macht, weil es eben dauert, bis sie aufgehoben werden muss und sie in dieser Zeit ja faktisch wirkt`".

Anfang MĂ€rz 2025, nach dem Erfolg der Union bei der Bundestagswahl, verfasste das Referat Europarecht nochmals einen umfassenden Vermerk zur Rechtslage. Die Zweifel, ob Deutschland EU-Recht aushebeln könne, um Asylbewerber zurĂŒckzuweisen, blieben unverĂ€ndert. Noch nie habe ein Mitgliedstaat damit beim EuropĂ€ischen Gerichtshof Erfolg gehabt, heißt es in den Akten.

Am 7. Mai unterschrieb der neue Innenminister Dobrindt dennoch eine Weisung an die Bundespolizei. Seitdem kann auch Schutzsuchenden die Einreise nach Deutschland verweigert werden. Bis heute wurden im Schnitt monatlich 113 Menschen trotz Asylgesuch zurĂŒckgewiesen.

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