Bundesverfassungsgericht hÀlt an Cannabis-Verbot fest
11.07.2023 - 14:07:53Das bisherige Verbot von Cannabis hat nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes weiterhin Bestand. Die Karlsruher Richter erklĂ€rten am Dienstag VorstöĂe von Amtsrichtern aus Paswalk (Mecklenburg-Vorpommern), Bernau (Brandenburg) und MĂŒnster (Nordrhein-Westfalen) gegen das Verbot fĂŒr unzulĂ€ssig.
Die Amtsgerichte hatten die Strafnormen des BetÀubungsmittelgesetzes im Umgang mit Cannabisprodukten als verfassungswidrig angesehen, entsprechende Verfahren an ihren Gerichten ausgesetzt und sich mit der Bitte um KlÀrung an das Bundesverfassungsgericht gewandt.
Die Amtsgerichte machten laut Bundesverfassungsgericht geltend, dass das unter Strafe gestellte Cannabisverbot unverhĂ€ltnismĂ€Ăig in die allgemeine Handlungsfreiheit, das allgemeine Persönlichkeitsrecht und in Freiheit der Person eingreife. Das Bundesverfassungsgericht verwies jedoch auf seinen Beschluss aus dem Jahr 1994, wonach die Strafbarkeit von Besitz, Handeltreiben, Einfuhr, Abgabe und Erwerb von Cannabisprodukten ohne Erlaubnis mit dem Grundgesetz vereinbar ist. An der Sach- und Rechtslage habe sich nichts geĂ€ndert.
Die Bundesregierung plant unterdessen die Legalisierung von Cannabis in einem gewissen Rahmen. Ein Gesetzentwurf sieht vor, dass grundsĂ€tzlich der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis fĂŒr ĂŒber 18-JĂ€hrige und der Anbau von maximal drei Pflanzen zum Eigenbedarf erlaubt werden sollen. Einen freien Verkauf der Droge in spezialisierten GeschĂ€ften, wie anfĂ€nglich diskutiert worden war, soll es aber nicht geben. Cannabis soll stattdessen in Cannabis-Clubs gemeinschaftlich angebaut und abgegeben werden dĂŒrfen.


