Verfassungsbeschwerden, Journalisten

Verfassungsbeschwerden von Journalisten gegen Abhöraktion

11.09.2024 - 12:01:59

MÜNCHEN/KARLSRUHE - Mehrere VerbĂ€nde haben zusammen mit Betroffenen Verfassungsbeschwerden gegen das Abhören von Telefonaten zwischen Journalisten und Klimaaktivisten der Gruppe Letzte Generation eingelegt.

Die drei VerbĂ€nde - der Bayerische Journalisten-Verband (BJV), Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Gesellschaft fĂŒr Freiheitsrechte (GFF) - vertreten dabei mehrere betroffene Journalisten als BeschwerdefĂŒhrer. Die Beschwerden seien bereits am Freitag beim Bundesverfassungsgericht eingereicht worden.

Die Verfassungsbeschwerden sind eine Reaktion auf eine Entscheidung des Landgerichts MĂŒnchen. Das Landgericht hatte - wie zuvor schon das Amtsgericht MĂŒnchen - die umstrittene Abhöraktion bayerischer Ermittler wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung gegen Mitglieder der Letzten Generation fĂŒr rechtmĂ€ĂŸig erklĂ€rt.

"Schaden fĂŒr die Demokratie"

Nach Ansicht der drei Organisationen wurde der Pressefreiheit bei den Entscheidungen nicht ausreichend Beachtung geschenkt: Richter mĂŒssten vor der Genehmigung einer solchen Abhöraktion den Eingriff in die Pressefreiheit abwĂ€gen - doch eine solche AbwĂ€gung habe nicht stattgefunden. Wenn Journalisten abgehört wĂŒrden, schade man dem Journalismus und damit am Ende der Demokratie, warnte der BJV-Vorsitzende Harald Stocker.

Laut einem Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft MĂŒnchen waren von der Abhöraktion im Zuge der Ermittlungen 171 Menschen betroffen, die sich am Telefon als Journalisten vorstellten. Diese seien von der Behörde im Nachhinein ĂŒber die Aktion informiert worden. Ob es sich bei allen wirklich um Journalisten handelt, sei nicht extra geprĂŒft worden.

VerbÀnde: 171 Betroffene sind keine EinzelfÀlle

Das Landgericht MĂŒnchen hatte in seiner Entscheidung unter anderem argumentiert, die Abhöraktion der Ermittler habe sich "nicht direkt gegen Medienvertreter gerichtet". Zudem sei der abgehörte Anschluss, der von der Letzten Generation als Pressekontakt ausgewiesen worden war, nicht nur fĂŒr Telefonate mit Journalisten genutzt worden. Dieses Argument wiesen Vertreter der VerbĂ€nde mit dem Hinweis zurĂŒck, dass eben nicht nur einzelne Journalisten abgehört worden seien - sondern 171. Auch angesichts dieser hohen Zahl hĂ€tten die Ermittler ihr Tun viel frĂŒher kritisch hinterfragen mĂŒssen, argumentierten sie.

Die Ermittlungen gegen Mitglieder der Letzten Generation laufen unterdessen weiter.

@ dpa.de