Staatsrechtler: Bundeswehr-Drohnenabwehr braucht keine GG-Ănderung
04.10.2025 - 14:08:57 | dts-nachrichtenagentur.de
Er verweist auf die im Grundgesetz-Artikel 87 bereits verankerte Verteidigungsbefugnis.
"Die Abwehr von Drohnen, die Sprengstoff transportieren können, gehört ebenso zum Verteidigungsauftrag der Bundeswehr wie die Abwehr auslÀndischer MilitÀrflugzeuge, die in den deutschen Luftraum eindringen", sagte Wieland dem "Handelsblatt".
Zu deren Abwehr wĂŒrden sofort Kampfflugzeuge der Bundesluftwaffe aufsteigen. "Vergleichbar darf die Bundeswehr Drohnen bekĂ€mpfen, die nicht eindeutig als harmlos identifiziert werden."
Entsprechend sei es ausreichend, das Luftsicherheitsgesetz in diesem Sinne zu Àndern.
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