Gericht, ZurĂŒckweisung

Gericht: ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden war rechtswidrig

02.06.2025 - 17:53:19 | dpa.de

Nach seinem Amtsantritt ordnet Innenminister Dobrindt an, Asylsuchende an der Grenze zurĂŒckzuweisen. Das ist umstritten. Nun hat ein Gericht entschieden. FĂŒr Dobrindt kein Grund, die Praxis zu Ă€ndern.

  • Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordnet, an den deutschen Grenzen auch Asylsuchende zurĂŒckzuweisen. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
    Kurz nach seinem Amtsantritt hatte der neue Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) angeordnet, an den deutschen Grenzen auch Asylsuchende zurĂŒckzuweisen. (Archivbild) - Foto: Peter Kneffel/dpa
  • Das Verwaltungsgericht Berlin hat ZurĂŒckweisungen bei Grenzkontrollen fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. (Symbolbild) - Foto: Paul Zinken/dpa
    Das Verwaltungsgericht Berlin hat ZurĂŒckweisungen bei Grenzkontrollen fĂŒr rechtswidrig erklĂ€rt. (Symbolbild) - Foto: Paul Zinken/dpa
  • GrĂŒnen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sieht sich durch das Urteil aus Berlin bestĂ€tigt. (Archivbild) - Foto: Jonathan Penschek/dpa
    GrĂŒnen-Innenpolitiker Marcel Emmerich sieht sich durch das Urteil aus Berlin bestĂ€tigt. (Archivbild) - Foto: Jonathan Penschek/dpa
  • In Brandenburg und Hamburg gibt es seit einigen Wochen sogenannte Dublin-Zentren. (Archivbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
    In Brandenburg und Hamburg gibt es seit einigen Wochen sogenannte Dublin-Zentren. (Archivbild) - Foto: Patrick Pleul/dpa
  • Wenige Stunden nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts tritt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin vor die Presse. - Foto: Fabian Sommer/dpa
    Wenige Stunden nach der Veröffentlichung der Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts tritt Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) in Berlin vor die Presse. - Foto: Fabian Sommer/dpa
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Ein erster RĂŒckschlag fĂŒr die Migrationspolitik der neuen Bundesregierung: Die ZurĂŒckweisung von Asylsuchenden bei Grenzkontrollen auf deutschem Gebiet ist laut einer gerichtlichen Eilentscheidung rechtswidrig. Ohne DurchfĂŒhrung des sogenannten Dublin-Verfahrens dĂŒrfe, wer in Deutschland Schutz sucht, nicht abgewiesen werden, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Im konkreten Fall ging es um drei Somalier, die am 9. Mai von Frankfurt (Oder) aus nach Polen zurĂŒckgeschickt wurden.

Nach Angaben einer Gerichtssprecherin handelt es sich um die erste gerichtliche Entscheidung zu der Neuregelung von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt. Der CSU-Politiker hatte kurz nach dem Regierungswechsel mit intensivierten Grenzkontrollen und ZurĂŒckweisungen von Asylbewerbern an den deutschen Grenzen erste Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt. FĂŒr die Union zĂ€hlen die Maßnahmen zur Begrenzung der irregulĂ€ren Migration nach Deutschland zu den zentralen Vorhaben der neuen Regierung.

Dobrindt will Praxis nicht Àndern

Dobrindt will vorerst aber an den ZurĂŒckweisungen von Asylsuchenden festhalten. «Es gibt keinen Grund aufgrund einer Gerichtsentscheidung, die heute hier erfolgt ist in diesem Einzelfall, unsere Praxis zu verĂ€ndern», sagte er in Berlin. Er wolle nun ein Hauptsache-Verfahren anstreben. Man glaube, dass man dort «deutlich Recht bekommen» werde.

Auch der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Alexander Throm, sieht keine Notwendigkeit, das derzeitige Vorgehen zu Ă€ndern. «Wir werden die BeschlĂŒsse des Verwaltungsgerichts Berlin natĂŒrlich genau prĂŒfen», sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur. Er betonte gleichzeitig: «Die ZurĂŒckweisungen mĂŒssen fortgesetzt werden.»

Bundespolizei schickte Somalier nach Polen zurĂŒck

Im vorliegenden Fall ging es um zwei MĂ€nner und eine Frau aus Somalia, die mit dem Zug aus Polen nach Deutschland reisten. Am 9. Mai wurden sie am Bahnhof Frankfurt (Oder) durch die Bundespolizei kontrolliert. Nachdem die Somalier ein Asylgesuch geĂ€ußert hatten, wurden sie noch am selben Tag nach Polen zurĂŒckgewiesen. Die Bundespolizei begrĂŒndete die ZurĂŒckweisung laut Gericht mit der Einreise aus einem sicheren Drittstaat.

Dagegen wehrten sich die Betroffenen per Eilverfahren erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht. Die BeschlĂŒsse sind nach Gerichtsangaben unanfechtbar.

Dobrindts Angaben zufolge hatten die Somalier bereits am 2. und am 3. Mai versucht nach Deutschland einzureisen, jeweils ohne ein Asylgesuch vorzubringen. Dies hÀtten sie erst beim dritten Versuch am 9. Mai getan.

Gericht: Nicht auf Ausnahmezustand berufen

Nach der sogenannten Dublin-Verordnung darf die Bundespolizei Asylbewerber nicht einfach an der Grenze zurĂŒckweisen. Vielmehr mĂŒssen die deutschen Behörden ein kompliziertes und in der Praxis oft schlecht funktionierendes Prozedere in Gang setzen, um sie an den fĂŒr ihr Asylverfahren zustĂ€ndigen Staat zu ĂŒberstellen. Das ist in der Regel der erste EU-Staat, in dem sie registriert wurden. Wenn enge Familienangehörige bereits in einem anderen EU-Staat leben oder dort Schutz erhalten haben, kann aber auch dieser zustĂ€ndig werden.

Aus Sicht des Gerichts kann sich die Bundesrepublik nicht darauf berufen, dass die Dublin-Verordnung angesichts einer Notlage unangewendet bleiben dĂŒrfe. Insbesondere könne sich die Regierung nicht auf eine «nationale Notlage» – also eine Art Ausnahmezustand – berufen. Es fehle dafĂŒr «an der hinreichenden Darlegung einer Gefahr fĂŒr die öffentliche Sicherheit oder Ordnung», hieß es. 

Die Bundesrepublik sei nach der Verordnung verpflichtet, bei Asylgesuchen, die auf deutschem Staatsgebiet gestellt werden, in jedem Fall das vorgesehene Verfahren durchzufĂŒhren.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, die Nichtanwendung des EU-Rechts sei gerechtfertigt. Dies habe die EuropĂ€ische Kommission in einer Mitteilung ĂŒber die Abwehr hybrider Bedrohungen infolge des Einsatzes von Migration als Waffe und die StĂ€rkung der Sicherheit an den EU-Außengrenzen aktuell bestĂ€tigt. Die deutschen Maßnahmen seien zudem temporĂ€r und auf bestimmte Personengruppen beschrĂ€nkt.

Dublin-Verfahren in GrenznÀhe möglich

Dass Asylsuchende nach einem GrenzĂŒbertritt automatisch lĂ€nger in Deutschland bleiben können, bedeutet die Entscheidung aber nicht, wie das Gericht selbst feststellt. In einer Mitteilung heißt es, das Dublin-Verfahren könne auch an der Grenze oder im grenznahen Bereich durchgefĂŒhrt werden, «ohne dass damit zwangslĂ€ufig eine Einreisegestattung verbunden sein mĂŒsse».

Dobrindts AmtsvorgĂ€ngerin Nancy Faeser (SPD) hatte in den letzten Wochen ihrer Amtszeit an der Eröffnung von zwei sogenannten Dublin-Zentren mitgewirkt. Diese Zentren in Hamburg und im brandenburgischen EisenhĂŒttenstadt sollen helfen, die Verfahren zu beschleunigen. Denn RĂŒckfĂŒhrungen nach Dublin-III-Verordnung sind nur in den ersten sechs Monaten nach Einreise möglich – in der Vergangenheit scheiterten sie hĂ€ufig an der Frist. 

GrĂŒne sehen sich bestĂ€tigt

Kritiker der neuen Grenzkontrollen fĂŒhlen sich durch die Entscheidung des Gerichts bestĂ€tigt. Der innenpolitische Sprecher der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Marcel Emmerich, sagte: «Der Beschluss entlarvt Dobrindts Symbolpolitik als das, was es ist: ein offener Rechtsbruch.» Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mĂŒsse die rechtswidrigen ZurĂŒckweisungen umgehend stoppen. Die SPD dĂŒrfe nicht mehr lĂ€nger schweigend zusehen.

Auch in den Reihen des Koalitionspartners SPD gibt es Zweifel an Dobrindts Vorgehen. «Das Bundesinnenministerium ist offensichtlich weder ausreichend in die Abstimmung mit unseren PartnerlĂ€ndern gegangen, noch hat es einen klar rechtssicheren Weg fĂŒr ZurĂŒckweisungen eingeschlagen», sagte SPD-Innenpolitiker Lars Castellucci den Zeitungen der Mediengruppe Bayern. Er plĂ€dierte fĂŒr grenznahe, beschleunigte Dublin-Verfahren. «Das scheint mir, zumindest bis zur EinfĂŒhrung des neuen europĂ€ischen Asylsystems, der geeignetere Weg», sagte Castellucci.

Marcus Engler vom Deutschen Zentrum fĂŒr Integrations- und Migrationsforschung (Dezim) mahnte: «Das ist ein Urteil, das die Bundesregierung beachten muss.» Die Entscheidung des Gerichts dĂŒrfte niemanden ĂŒberraschen.

Die Organisation Pro Asyl teilte mit, sie habe die drei somalischen Antragsteller bei ihrer Klage unterstĂŒtzt.

Dobrindt: Deutlich mehr ZurĂŒckweisungen

Zwischen dem 8. Mai und dem 1. Juni wurden nach Dobrindts Angaben 2.850 Menschen an den deutschen Grenzen zurĂŒckgewiesen. In 179 FĂ€llen sei ein Asylgesuch gestellt worden. In 138 dieser FĂ€lle habe es eine ZurĂŒckweisung gegeben, 41 FĂ€lle hingegen hĂ€tten zu den vulnerablen Gruppen gehört.

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