Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl

Neuer Schutzschirm im Gesundheitswesen wird am Dienstag aktiviert

04.05.2020 - 13:01:24 | ad-hoc-news.de

Wie vorab bereits angekĂŒndigt, hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) wegen der Corona-Krise einen zusĂ€tzlichen finanziellen "Schutzschirm" fĂŒr Menschen im Gesundheitswesen aufgespannt.

Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl - Foto: ĂŒber dts Nachrichtenagentur
Wegen der akut stark nachlassender Patientenzahlen erhalten nun auch ZahnĂ€rzte, Therapeuten und Rehabilitations-Einrichtungen fĂŒr Eltern-Kind-Kuren eine finanzielle UnterstĂŒtzung. Wie die Tageszeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" in ihren Montagsausgaben berichten, sieht dies eine neue Verordnung des Bundesgesundheitsministeriums vor, die am heutigen Montag im Bundesanzeiger erscheint und somit am Dienstag wirksam wird. Allerdings wurden die hier anfĂ€nglich geplanten Hilfen fĂŒr ZahnĂ€rzte erkennbar gekĂŒrzt; hier hatte es Widerstand von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) gegeben.

Die Verordnung erklĂ€rt, auch "Leistungserbringer" ohne direkte Betreuung von Corona-Patienten seien doch indirekt durch die "erheblichen FallzahlrĂŒckgĂ€ngen betroffen", weil sie ihre Leistungen nicht mehr erbringen könnten oder sie verschoben werden mĂŒssten. Praxen von sogenannten "Heilmittelerbringern" und auch ZahnĂ€rzten haben RĂŒckgĂ€nge "im mittleren bis oberen zweistelligen Prozentbereich" zu verkraften. "Die damit verbundenen Auswirkungen" auf die wirtschaftliche Lage der Praxen und anderen Einrichtungen brĂ€chten "die notwendigen Versorgungsstrukturen" in Gefahr, heisst es zur BegrĂŒndung weiter in der Verordnung.

Im einzelnen sieht die Verordnung vor, dass "Heilmittelerbringer", dies sind zum Beispiel Physiotherapeuten, Ergotherapeuten oder LogopĂ€den, einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 40 Prozent ihrer VergĂŒtung des vierten Quartals 2019 erhalten. Dieses Paket umfasst etwa eine Milliarde Euro. Bezahlt wird es aus der RĂŒcklage des Gesundheitsfonds. ZahnĂ€rzte bekommen wegen der auch bei ihnen stark gesunkenen Patientenzahlen zunĂ€chst 90 Prozent ihrer Bezahlung aus dem vergangenen Jahr. Somit erhalten sie faktisch einen zinslosen Kredit. Nach Spahns ursprĂŒngliche PlĂ€nen hĂ€tten die ZahnĂ€rzte am Jahresende 30 Prozent des von ihnen zu viel gezahlten Geldes als zusĂ€tzliche UnterstĂŒtzung behalten können. Dies hatte Finanzminister Scholz allerdings zurĂŒckgewiesen. Nun mĂŒssen die Dentisten die Überzahlung vollstĂ€ndig an die Krankenkassen zurĂŒckzahlen.

FĂŒr Einrichtungen des MĂŒttergenesungswerks und Ă€hnliche Einrichtungen sieht die Verordnung vor, dass ihnen, so wie zuvor auch schon den stationĂ€ren Reha-Einrichtungen, 60 Prozent ihrer finanziellen AusfĂ€lle aus den Reserven des Gesundheitsfonds ersetzt werden.

Auch fĂŒr den Pflegebereich bringt die Verordnung finanzielle Verbesserungen. Etwa wird der monatliche Standardbetrag, den die Pflegeversicherung in der hĂ€uslichen Pflege fĂŒr sogenannte "Pflegehilfsmittel" zahlt, zeitlich begrenzt von derzeit 40 Euro auf nun 60 Euro angehoben. Mit Pflegehilfsmitteln sind unter anderem Hygieneartikel wie Einmalhandschuhe, SchutzschĂŒrzen oder Desinfektionsmittel gemeint, also Artikel, die aufgrund der Corona-Epidemie verstĂ€rkt benötigt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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