Patienten sollen vor umstrittenen Arzt-Leistungen geschĂŒtzt werden
04.04.2024 - 15:25:37"Leistungen, die von den medizinischen Fachgesellschaften als schĂ€dlich bezeichnet werden, haben in Arztpraxen nichts zu suchen und gehören verboten", sagte der Bundespatientenbeauftragte Stefan Schwartze (SPD) dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstag). Mehr "Schutz vor nicht evidenzbasierten Behandlungen" sei nötig, forderte der gesundheitspolitische Sprecher der GrĂŒnen-Bundestagsfraktion, Janosch Dahmen. Das sind Behandlungen, deren Wirksamkeit nicht erwiesen ist.
"Es ist besorgniserregend, in welchem Umfang einzelne Praxen sich statt auf die Erbringung bedarfsnotwendiger Angebote entsprechend des Standes der Wissenschaft auf lukrative IGeL-Leistungen fokussiert haben", sagte Dahmen der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. Diese sogenannten Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht ĂŒbernommen und mĂŒssen von den Patienten selbst bezahlt werden. Durch ihr massives IGeL-Angebot zögen die entsprechenden Praxen die redliche und wichtige Arbeit der ĂŒberwĂ€ltigenden Mehrheit der Arztpraxen in Misskredit, so Dahmen.
Ultraschall der Eierstöcke
Schwartze sagte unter Verweis auf Untersuchungen, die groĂe Mehrheit des IGeL-Angebots habe keinen erkennbaren Nutzen. "Einige schaden sogar, weil sie hĂ€ufig falsch positive Befunde liefern und dadurch unnötige weitere Untersuchungen und Eingriffe nach sich ziehen." Das gelte fĂŒr die Ultraschalluntersuchung zur KrebsfrĂŒherkennung der Eierstöcke und der GebĂ€rmutter - eine der am meisten verkauften Leistungen. "Hier werden junge Frauen ohne Not in Angst und Schrecken versetzt." GynĂ€kologische Fachgesellschaften lehnten sie ab.
TatsĂ€chlich fehlt es laut dem IGeL-Monitor des Medizinischen Diensts der Krankenkassen an Hinweisen auf einen Nutzen dieser Ultraschalluntersuchung. Dabei böten fast alle Praxen die Methode an. Mit Ultraschall stĂŒrben laut Studien aber nicht weniger Frauen als ohne. "DemgegenĂŒber steht, dass aufgrund der Untersuchung Frauen unnötig beunruhigt werden und es zu einer unnötigen Entfernung der Eierstöcke und Komplikationen bei den Operationen kommen kann." Der AOK-IGeL-Monitor stellt dazu fest: "AuffĂ€llige Ultraschalle sind fast immer Fehlalarme, die auch zusĂ€tzliche Bluttests selten aufdecken."
Der Berufsverband der FrauenĂ€rzte wies die Kritik an der Methode zurĂŒck. Es handele sich um eine umfassende Ultraschall-Untersuchung von GebĂ€rmutter, Eileiter, Eierstöcke und Harnblase. Ăber eine Tastuntersuchung hinaus vorteilhaft sei dies etwa bei ĂŒbergewichtigen MĂ€dchen und Frauen. Eine mögliche Behandlung orientiere sich dann unter anderem an Beschwerden und Verlauf. "Die generelle Behauptung, ein Ultraschall wĂŒrde unnĂŒtze Operationen nach sich ziehen, ist falsch (...)." Auch Schwartzes Behauptung, gynĂ€kologische Fachgesellschaften lehnten diese Ultraschalluntersuchung ab, treffe nicht zu.
Update bei Patientenrechten
Insgesamt sprach sich Dahmen fĂŒr mehr Patientinnen- und Patientenrechte aus. "Es braucht unĂŒbersehbar ein Update des in die Jahre gekommenen Patientenrechtegesetzes", sagte der GrĂŒnen-Politiker. Auch die Transparenz fĂŒr Patientinnen und Patienten mĂŒsse erhöht und Regeln fĂŒr die weitgehend digitalisierte Dokumentation von Behandlungen mĂŒssten aktualisiert werden. Mit dem geplanten Gesetz zur StĂ€rkung der Gesundheitsversorgung solle zudem die hausĂ€rztliche Versorgung besser finanziert werden.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte bereits vergangenes Jahr eine Reform bei den Patientenrechten angekĂŒndigt. Dahmen sagte: "FĂŒr eine schnelle Umsetzung der Gesetze mĂŒssen nun alle Koalitionspartner am selben Strang ziehen." Das Patientenrechtegesetz war 2013 in Kraft getreten, etwa mit einem Einsichtsrecht in Patientenakten und UnterstĂŒtzung durch die Kassen bei Verdacht auf Behandlungsfehler. Schwartzes Angaben zufolge will es die Ampel-Koalition Opfern von Behandlungsfehlern kĂŒnftig leichter machen, Recht zu bekommen. Die GesprĂ€che mit Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) ĂŒber eine Reform des Patientenrechtegesetzes seien auf einem guten Weg.
Ărzte: "IGeL nicht verteufeln"
Bereits seit Jahren stehen die IGeL-Leistungen in der Kritik. So mahnten die Verbraucherzentralen: "Da die Palette breit gefĂ€chert ist und sich stĂ€ndig erweitert, haben Patientinnen und Patienten kaum eine Chance, den medizinischen Nutzen sowie QualitĂ€t und Preis der Angebote zu ĂŒberprĂŒfen und miteinander zu vergleichen." In der Praxis solle man erst mal um Bedenkzeit bitten und spĂ€ter unabhĂ€ngige Informationen einholen.
Deutschlands KassenĂ€rzte mahnen aber: "IGeL-Leistungen sollten nicht generell verteufelt werden", wie ein Sprecher der KassenĂ€rztlichen Bundesvereinigung sagte. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz meinte: "Das Verbot von Selbstzahler-Angeboten ist gut gebrĂŒllt, doch praktisch nicht umsetzbar." Stiftungsvorstand Eugen Brysch: "SchlieĂlich wĂŒrde auch jede kosmetische Leistung des Arztes darunterfallen."
Beim fĂŒr den Leistungskatalog der Krankenkassen zustĂ€ndigen Gremium betont man das wissenschaftliche Fundament der offiziellen Verfahren. Der Gemeinsame Bundesausschuss setze bei der Weiterentwicklung der Kassenleistungen auf wissenschaftliche Nachweise, sagte Ausschussmitglied Monika Lelgemann. "Denn neu heiĂt ja nicht automatisch besser oder sicherer."
Nach einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK zielen Ărztinnen und Ărzte mit IGeL ĂŒbrigens verstĂ€rkt auf Versicherte mit höherem Einkommen ab - bei höherem Haushaltseinkommen wurde den Versicherten deutlich öfter eine IGeL-Leistung angeboten als bei niedrigerem Einkommen.

