Pflegelöhne steigen auf 24,50 Euro – Pflegeversicherung vor Milliardenproblemen
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Stundenlöhne für Beschäftigte in der Langzeitpflege sind nach Angaben des GKV-Spitzenverbands auf durchschnittlich 24,50 Euro gestiegen.
Pflegefachkräfte verdienen am meisten
Das entspricht einem Plus von 3,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Pflegefachkräfte kommen dem Verband zufolge im Schnitt auf 28,03 Euro pro Stunde, Pflegeassistenzkräfte auf 23,36 Euro und Pflegehilfskräfte ohne Ausbildung auf 20,96 Euro.
Auch die Monatsverdienste liegen über dem Vorjahresniveau. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit verdienen Pflegefachkräfte in der Altenpflege durchschnittlich 4.438 Euro brutto im Monat, in der Krankenpflege sind es 4.587 Euro.
1,8 Millionen Beschäftigte in der Pflege
2025 arbeiteten rund 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Pflegebereich. Das waren zwei Prozent mehr als im Vorjahr und 320.000 mehr als 2015. Als Grund gilt die gestiegene Zahl Pflegebedürftiger.
GKV-Chef Oliver Blatt sagte, Pflegekräfte könnten sich darauf verlassen, fair und im Rahmen der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung bezahlt zu werden. Höhere Löhne wirkten sich im Teilleistungssystem der Langzeitpflege jedoch unmittelbar auf die Eigenanteile der Pflegebedürftigen aus.
Eigenanteile steigen weiter
Pflegeheimbewohner zahlen im bundesweiten Durchschnitt inzwischen mehr als 3.300 Euro im Monat selbst. Das sind 256 Euro mehr als vor einem Jahr. Die SPD fordert deshalb einen Deckel für die Eigenanteile, während die Union sozialverträgliche Leistungszuschüsse bevorzugt.
Pflegeversicherung mit Milliardenloch
Die Pflegeversicherung steht wegen der stark gestiegenen Zahl Pflegebedürftiger finanziell unter Druck. Gesundheitsminister Carsten Linnemann verwies auf eine Verdreifachung binnen 20 Jahren auf sechs Millionen Pflegebedürftige.
Der GKV-Spitzenverband rechnet in diesem Jahr mit einem Defizit von 1,2 Milliarden Euro. Für das kommende Jahr wird ein Minus von 7,6 Milliarden Euro erwartet; danach drohen laut Gesetzentwurf Defizite in zweistelliger Milliardenhöhe.
Kabinett bringt erste Reformstufe auf den Weg
Das Bundeskabinett hat eine erste Reformstufe auf den Weg gebracht. Vorgesehen ist unter anderem, den Zuschlag für Kinderlose zum 1. Januar auf 4,5 Prozent anzuheben; für Eltern soll der Beitrag bei 3,6 Prozent bleiben, bei mehreren Kindern gelten niedrigere Sätze.
Geplante Leistungsanhebungen für 2028 sollen entfallen. Änderungen bei der Begutachtung sollen den Anstieg der Zahl Pflegebedürftiger begrenzen. Eine Kommission soll bis Januar weitere Reformvorschläge erarbeiten.
Kritik von Opposition und Behindertenbeauftragtem
Der Gesetzentwurf muss noch Bundestag und Bundesrat passieren und könnte dort verändert werden. Der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, Jürgen Dusel, kritisierte, der Entwurf sei kein Pflegeneuordnungsgesetz, sondern ein Einspargesetz.
Linken-Fraktionschef Sören Pellmann sprach von einer Kürzungsorgie und forderte, die Eigenanteile im Pflegeheim auf null zu senken. DAK-Chef Andreas Storm äußerte zudem verfassungsrechtliche Bedenken gegen die geplanten Beitragsunterschiede.
Steigende Kosten treffen Pflegebedürftige
Die höheren Löhne sind vor allem eine Folge der Tarifentwicklung und des wachsenden Personalbedarfs. Für Pflegeeinrichtungen bedeuten sie höhere Ausgaben, zugleich verbessern sie die Einkommensperspektiven in einem Berufsfeld, das angesichts der alternden Bevölkerung mehr Beschäftigte benötigt.
Für Bewohnerinnen und Bewohner stationärer Einrichtungen bleibt die Entlastung durch die Pflegeversicherung begrenzt. Weil sie im Teilleistungssystem nur einen Teil der Pflegekosten übernimmt, können höhere Personalaufwendungen über die Eigenanteile bei den Pflegebedürftigen ankommen. Der bundesweite Durchschnitt von mehr als 3.300 Euro monatlich zeigt die Größenordnung der Belastung bereits heute.
Reform zunächst als Finanzpaket
Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Gesetzentwurf soll kurzfristig die Finanzierung stabilisieren, ohne die grundlegenden Strukturfragen zu lösen. Geplant sind unter anderem ein höherer Zuschlag für Kinderlose, eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze und Änderungen bei der Begutachtung. Die große Reform soll eine Kommission vorbereiten.
Für Versicherte und Angehörige bleibt deshalb entscheidend, welche Änderungen Bundestag und Bundesrat übernehmen. Ein fester Deckel für Eigenanteile ist im Entwurf nicht vorgesehen. Gleichzeitig muss die Politik die Finanzierung mit der Sicherung von Pflegequalität und ausreichend Personal verbinden: Rund 1,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten bereits in der Pflege, während die Zahl der Pflegebedürftigen weiter steigt.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Erste Reformschritte beschlossen: Was sich bei der Pflege ändern soll“ (30.09.2026)
Der Bericht ordne den Kabinettsbeschluss als ersten Schritt zur Stabilisierung ein und hebe hervor, dass umfassende Strukturreformen zunächst ausgeklammert worden seien. Anders als die dpa-Meldung erläutere er zusätzlich geplante Änderungen bei Pflegegraden, Minijobs und der Unterstützung pflegender Angehöriger; offen bleibe die konkrete Ausgestaltung der späteren Strukturreform.
FOCUS online: „Pflegereform beschlossen: Das ändert sich jetzt für Sie“ (01.10.2026)
Der Artikel bestätige, dass der allgemeine Beitragssatz zunächst stabil bleiben solle und vor allem Kinderlose sowie bestimmte Gutverdiener stärker belastet werden könnten. Einen anderen Schwerpunkt setze der Bericht auf Darlehen des Bundes, Digitalisierungsinvestitionen und die fehlende Begrenzung der Eigenanteile; die Reform sei noch nicht endgültig beschlossen.
Beide Berichte stellten den Kabinettsbeschluss als kurzfristige Zwischenlösung dar und verwiesen auf das weitere parlamentarische Verfahren. Unterschiede gebe es vor allem bei der Gewichtung: Während der tagesschau-Bericht die geplanten Systemänderungen überblicke, konzentriere sich FOCUS online stärker auf konkrete finanzielle Folgen für Versicherte und Pflegebedürftige.
