Pflegereform, Pflegeversicherung

Pflegereform: Bundestag berÀt Paket mit 6,25 Milliarden Euro

Veröffentlicht am: 05.11.2026 um 02:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Pflegeversicherung soll 2027 mit Einsparungen und zusĂ€tzlichen Einnahmen stabilisiert werden. Vorgesehen sind zugleich neue Regeln fĂŒr BeitrĂ€ge, Pflegeleistungen und die UnterstĂŒtzung pflegender Angehöriger.

Finanzierung und Leistungen ab 2027

  • Der Bundestag berĂ€t am 5. November erstmals das Gesetzespaket der schwarz-roten Koalition zur Pflegeversicherung.
  • Der Zuschlag fĂŒr Kinderlose soll 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen.
  • Der Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro soll auch 2028 ausgesetzt bleiben.
Die Pflegereform soll allgemeine Beitragserhöhungen 2027 abwenden. (Symbolbild) - Bild: Marijan Murat/dpa

Bundestag berÀt Pflegesicherung mit Beitragseffekten

Der Bundestag befasst sich am 5. November erstmals mit den GesetzesplÀnen der schwarz-roten Koalition zur finanziellen Stabilisierung der Pflegeversicherung. Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will mit Ausgabebremsen und Mehreinnahmen allgemeine Beitragserhöhungen im neuen Jahr vermeiden.

Zeitdruck durch geplante Änderungen

Mehrere Regelungen sollen bereits zum 1. Januar 2027 gelten. Der Entwurf sieht fĂŒr das kommende Jahr eine Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro vor, wĂ€hrend das erwartete rechnerische Defizit bei 7,6 Milliarden Euro liegt.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund fordert Nachbesserungen und verlangt unter anderem einen Deckel fĂŒr Eigenanteile. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel verwies darauf, dass zunĂ€chst geplante KĂŒrzungen bei Renteneinzahlungen fĂŒr pflegende Angehörige entfallen seien, das Armutsrisiko durch Pflege aber bestehen bleibe.

BeitrĂ€ge fĂŒr Kinderlose steigen

Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung liegt fĂŒr Menschen mit einem Kind derzeit bei 3,6 Prozent des Bruttolohns. FĂŒr Kinderlose soll der Zuschlag zum 1. Januar 2027 von 0,6 auf 0,9 Prozentpunkte steigen; ihr Beitragssatz wĂŒrde damit 4,5 Prozent erreichen. Die Mehreinnahmen werden mit 3,3 Milliarden Euro veranschlagt.

Ab 2028 sollen Arbeitgeber auch fĂŒr Minijobber PflegebeitrĂ€ge zahlen. Zudem soll die Beitragsbemessungsgrenze 2027 um 300 Euro im Monat steigen. Die kostenlose Mitversicherung von Ehepartnern soll ab 2028 eingeschrĂ€nkt werden, wĂ€hrend sie unter anderem fĂŒr Kinder, Eltern von Kindern unter zwölf Jahren und Menschen mit pflegebedĂŒrftigen Angehörigen erhalten bleiben soll.

Leistungen werden neu geordnet

Die Pflegeleistungen sollen ab 2029 jĂ€hrlich an die Inflationsentwicklung angepasst werden. DafĂŒr entfĂ€llt eine nach geltendem Recht fĂŒr 2028 vorgesehene Anhebung. Bei den Pflegegraden sollen die Kriterien fĂŒr neue Einstufungen enger gefasst werden; fĂŒr bereits anerkannte Pflegegrade ist umfassender Bestandsschutz vorgesehen.

FĂŒr PflegebedĂŒrftige mit Pflegegrad 2 bis 5 ist ein Sozialraumbudget fĂŒr Alltagshilfen geplant. Es soll bis zu 175 Euro monatlich ab 25 Jahren und bis zu 300 Euro fĂŒr JĂŒngere umfassen. Die bisherige Verhinderungspflege soll als eigenstĂ€ndige Leistung entfallen und in ein Budget fĂŒr Ersatzbetreuung ĂŒberfĂŒhrt werden.

Bundeszuschuss bleibt zunÀchst aus

Bei Pflegegrad 1 soll der bisherige Entlastungsbetrag von bis zu 131 Euro im Monat wegfallen. Gleichzeitig ist eine professionelle Pflegebegleitung vorgesehen, um Verschlechterungen bei der hĂ€uslichen Pflege frĂŒher zu erkennen; fĂŒr Menschen ab 60 Jahren sollen zusĂ€tzliche Vorsorgeuntersuchungen ermöglicht werden.

Der jĂ€hrliche Bundeszuschuss von einer Milliarde Euro ist bereits fĂŒr die Jahre 2024 bis 2027 ausgesetzt. Auch 2028 soll er nicht gezahlt werden. FĂŒr 2029 sind 500 Millionen Euro vorgesehen, ab 2030 soll wieder eine Milliarde Euro pro Jahr fließen.

Kommission soll umfassende Reform vorbereiten

Die akuten Finanzprobleme sollen mit dem Gesetzespaket zunĂ€chst begrenzt werden. Eine Expertenkommission soll anschließend VorschlĂ€ge fĂŒr eine umfassende Reform der Pflegeversicherung vorlegen.

Die PflegebevollmĂ€chtigte der Bundesregierung, Katrin Staffler (CSU), warnte vor weiteren Belastungen fĂŒr pflegende Angehörige. Sie kritisierte insbesondere, dass ein Wegfall der flexiblen Verhinderungspflege Familien treffen könne.

Die geplante Stabilisierung reagiert auf ein strukturelles Problem der sozialen Pflegeversicherung: Die Ausgaben steigen, wĂ€hrend die Finanzierung stark von beitragspflichtigen Löhnen und begrenzten Bundesmitteln abhĂ€ngt. Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung ĂŒbernimmt die Pflegeversicherung grundsĂ€tzlich nur einen Teil der Kosten. PflegebedĂŒrftige und ihre Familien tragen deshalb Eigenanteile, die bei stationĂ€rer Versorgung zusĂ€tzlich zu Unterkunfts- und Verpflegungskosten anfallen.

Das Gesetzespaket verbindet kurzfristige Einsparungen mit zusĂ€tzlichen Einnahmen. Dazu gehören der höhere Zuschlag fĂŒr Kinderlose, eine angehobene Beitragsbemessungsgrenze und geplante BeitrĂ€ge fĂŒr Minijobs. FĂŒr viele Versicherte entsteht dadurch eine zusĂ€tzliche Belastung, wĂ€hrend die jĂ€hrliche Finanzwirkung von 6,25 Milliarden Euro laut Entwurf unter dem erwarteten Defizit von 7,6 Milliarden Euro bleibt.

Belastungen fĂŒr die hĂ€usliche Pflege

Besonders folgenreich sind die geplanten Änderungen bei den UnterstĂŒtzungsbudgets. Die BĂŒndelung kann Leistungen ĂŒbersichtlicher machen, zugleich aber die bisherige flexible Nutzung erschweren. FĂŒr pflegende Angehörige ist entscheidend, ob Ersatzbetreuung bei Krankheit, Urlaub oder kurzfristigem Ausfall tatsĂ€chlich ohne neue HĂŒrden finanziert werden kann.

Die vorgesehenen jĂ€hrlichen Leistungsanpassungen ab 2029 sollen den Wert der Pflegeleistungen langfristig stabilisieren und den Anstieg der Eigenanteile dĂ€mpfen. Kurzfristig entfĂ€llt jedoch die bereits fĂŒr 2028 vorgesehene Anhebung. Die angekĂŒndigte Expertenkommission soll anschließend eine umfassendere Reform vorbereiten, in der auch die langfristige Aufgabenverteilung zwischen BeitrĂ€gen, Eigenanteilen und Bundeshaushalt geklĂ€rt werden muss.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Frankfurter Rundschau: „Pflege-Reform: VdK-PrĂ€sidentin warnt vor ‚weniger FlexibilitĂ€t, mehr Verwirrung und im Zweifel höheren Kosten‘“ (03.11.2026)

Der Beitrag hebt die geplante Aufteilung in zweckgebundene Budgets hervor. VdK-PrĂ€sidentin Verena Bentele warne, dass Familien dadurch Leistungen trotz vorhandener Mittel schwerer flexibel einsetzen könnten. Damit setzt der Artikel einen anderen Schwerpunkt als die dpa-Meldung, die neben den UnterstĂŒtzungsleistungen auch die Finanzierungsmaßnahmen und Beitragseffekte beschreibt.

Deutschlandfunk: „Bundestag - Lebenshilfe fordert fĂŒr Menschen mit Behinderung Nachbesserungen bei der Pflegereform“ (03.11.2026)

Der Deutschlandfunk-Beitrag konzentriert sich auf Menschen mit Behinderung und die Verhinderungspflege. Die Lebenshilfe fordere, diese UnterstĂŒtzung ohne Abstriche zu erhalten, weil sie fĂŒr pflegende Angehörige eine zentrale Entlastung darstelle. Beide BeitrĂ€ge betonen Risiken fĂŒr die hĂ€usliche Pflege, wĂ€hrend die konkrete Ausgestaltung im parlamentarischen Verfahren offen bleibt.

Übereinstimmend stehen die Folgen fĂŒr Angehörige und die Nutzung von UnterstĂŒtzungsleistungen im Mittelpunkt. Unterschiede gibt es beim Fokus: Der eine Beitrag kritisiert starre Budgets allgemein, der andere die Verhinderungspflege fĂŒr Familien mit Menschen mit Behinderung.

Disclaimer...
de | politik | 70460221 |