Pflegereform, Pflegeversicherung

Pflegereform: Kabinett beschließt Linnemanns Gesetzentwurf

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 11:16 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen. Union und SPD hatten bis kurz vor der Sitzung über Einsparungen, Eigenanteile und eine gerechtere Finanzierung gerungen.

Das Kabinett beschloss die umstrittene Pflegereform. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa
Das Kabinett beschloss die umstrittene Pflegereform. (Symbolbild) - Bild: Elisa Schu/dpa

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf von Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) zur Neuordnung der Pflegeversicherung beschlossen.

Kompromiss nach Verhandlungen bis zuletzt

Bis zum Beginn der Kabinettssitzung war offen, ob Union und SPD ihre Differenzen rechtzeitig ausräumen würden. Was die Einigung möglich machte, blieb zunächst unklar.

Linnemann war mit Verspätung zur Sitzung gekommen, nachdem die Verhandlungen bis Mittwochmorgen gedauert hatten. Die SPD hatte zuvor mit einer Blockade gedroht, falls der Entwurf aus ihrer Sicht lediglich Einsparungen vorsehe.

Beiträge sollen stabil bleiben

Mit dem Gesetz will Linnemann die Finanzen der gesetzlichen Pflegeversicherung stabilisieren und steigende Beiträge verhindern. Der Beitragssatz beträgt nach einer Erhöhung im vergangenen Jahr 3,6 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen; Kinderlose zahlen 4,2 Prozent.

Der Pflegeversicherung droht in diesem Jahr ein Milliardendefizit. Die Reform soll deshalb kurzfristig Entlastung bringen, während weiter über grundsätzliche Veränderungen des Systems beraten wird.

Streit über Heimkosten und Pflegegrade

Zu den bisherigen Plänen zählt, die Zuschläge für Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen langsamer ansteigen zu lassen. Diese Zuschüsse sollen die wachsenden Eigenanteile bei den Pflegekosten abfedern; eine zeitliche Streckung würde Einsparungen bringen.

Vorgesehen waren außerdem strengere Maßstäbe bei der Einstufung in Pflegegrade. Auch Einschränkungen bei der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern gehörten zu den diskutierten Maßnahmen.

SPD fordert gerechtere Finanzierung

Die SPD verlangte einen stärkeren Beitrag privat Versicherter oder zumindest einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung. Zudem setzte sie sich für eine Begrenzung der Eigenanteile ein, die Pflegebedürftige und ihre Angehörigen im Heim tragen müssen.

Finanzminister Lars Klingbeil hatte betont, die Reform dürfe kein reines Einsparpaket sein, sondern müsse auch strukturelle Veränderungen bringen. Linnemann forderte zugleich die Rückzahlung von mehr als fünf Milliarden Euro, die die Pflegeversicherung während der Corona-Pandemie als Hilfen vorgestreckt hatte.

Finanzdruck trifft auf Verteilungsstreit

Die Reform soll die Pflegeversicherung finanziell stabilisieren, bevor die wachsenden Ausgaben zu höheren Beitragssätzen führen. Für 2026 wird ein Defizit von rund 4,4 Milliarden Euro erwartet; für 2027 wird eine deutlich größere Finanzierungslücke in Aussicht gestellt. Damit steht die Koalition unter Zeitdruck, zugleich müssen Änderungen an Leistungen und Eigenanteilen politisch vermittelt werden.

Der Konflikt verläuft entlang zweier Ebenen: Die Union setzt zunächst auf Einsparungen und will strukturelle Fragen später beraten lassen. Die SPD verlangt dagegen bereits im ersten Gesetz sichtbare Gerechtigkeitselemente, darunter einen finanziellen Ausgleich zwischen privater und sozialer Pflegeversicherung sowie eine Begrenzung der Eigenanteile im Pflegeheim.

Folgen für Pflegebedürftige und Angehörige

Für Betroffene bleibt entscheidend, ob der Gesetzentwurf Leistungen tatsächlich begrenzt, den Zugang zu Pflegegraden erschwert oder die Entlastung bei Heimkosten langsamer steigen lässt. Schon heute belasten Eigenanteile und Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen viele Familien; reichen Einkommen und Vermögen nicht aus, springen häufig Sozialhilfeträger ein.

Der Kabinettsbeschluss eröffnet nun das parlamentarische Verfahren, beendet den politischen Streit aber nicht. Im Bundestag werden insbesondere die Finanzierung der Pflegeversicherung, die Behandlung privat Versicherter und die Höhe der Eigenanteile weiter im Mittelpunkt stehen.

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