LĂ€nder wollen besseren Schutz des Bundesverfassungsgerichts
01.02.2024 - 16:13:39Die LĂ€nder wollen die unabhĂ€ngige Stellung des Bundesverfassungsgerichts mit einer GrundgesetzĂ€nderung besser vor Verfassungsfeinden schĂŒtzen. Das geht aus einer gemeinsamen ErklĂ€rung der Justizressorts aus Niedersachsen, Bayern und Hamburg hervor.
Der Gesetzentwurf werde derzeit auf Grundlage von Vorarbeiten Nordrhein-Westfalens und im Austausch mit einer ehemaligen Richterin und einem ehemaligen Richter am Bundesverfassungsgericht erarbeitet, hieĂ es.Â
Die Justizministerkonferenz hatte demnach Ende vergangenen Jahres eine Bund-LĂ€nder-Arbeitsgruppe zum wehrhaften Rechtsstaat unter FederfĂŒhrung Hamburgs eingesetzt. Gegenstand der Beratungen der Arbeitsgruppe sind etwa eine Festlegung der zwölfjĂ€hrigen Amtszeit und das Verbot der Wiederwahl der Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts.Â
«Es ist an der Zeit, dass wir ĂŒber Parteigrenzen hinweg in Bund und LĂ€ndern gemeinsam fĂŒr einen wehrhaften Rechtsstaat eintreten», sagte Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (GrĂŒne), die in der Justizministerkonferenz die Justizressorts der GrĂŒnen, SPD, Linken und FDP koordiniert.Â
HĂŒter der Verfassung mĂŒssen geschĂŒtzt werden
Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) sagte fĂŒr die unionsgefĂŒhrten Justizressorts: «Fast 75 Jahre nach der VerkĂŒndung des Grundgesetzes erleben wir derzeit Entwicklungen, die eine Gefahr fĂŒr unsere Demokratie darstellen. Feinde des Rechtsstaats und der Demokratie bedrohen unsere freiheitliche Gesellschaft auch von innen.» Der Rechtsstaat mĂŒsse wehrhaft sein und insbesondere die HĂŒter der Verfassung entschlossen und konsequent schĂŒtzen.Â
Niedersachsens Justizministerin Kathrin Wahlmann (SPD), Vorsitzende der Justizministerkonferenz, sagte: «Wenn Antidemokraten an die Macht kommen, ist die unabhĂ€ngige Justiz oft ihr erstes Angriffsziel. Das Bundesverfassungsgericht als höchstes deutsches Gericht und HĂŒter des Grundgesetzes reprĂ€sentiert den Rechtsstaat in herausgehobener Weise.»
Was soll sich Àndern?
Erwogen wird in der Ampel-Koalition, Einzelheiten zur Wahl und zur Amtszeit von Verfassungsrichtern nicht nur in einem einfachen Gesetz, sondern im Grundgesetz festzuschreiben. Diese könnten dann nicht mehr mit einfacher Mehrheit, sondern nur mit Zweidrittelmehrheit geÀndert werden. Das könnte zum Beispiel verhindern, dass bei einem Regierungswechsel Richter vergleichsweise einfach aus dem Amt entfernt werden könnten oder die Rolle des Verfassungsgerichts verÀndert werden könnte.


