Falsches, Steinmeier-Zitat

Falsches Steinmeier-Zitat nach FPÖ-Regierungsauftrag im Netz

09.01.2025 - 16:32:40

Politikerinnen und Politiker in Deutschland werden regelmĂ€ĂŸig Ziel von Falschinformationen. Nun werden dem BundesprĂ€sidenten erfundene Worte in den Mund gelegt.

Die rechtspopulistische FPÖ erhĂ€lt nach dem Scheitern der KoalitionsgesprĂ€che den Auftrag zur Regierungsbildung in Österreich. Kurz darauf macht in Deutschland die Behauptung um eine vermeintliche Aussage von BundesprĂ€sident Frank-Walter Steinmeier ĂŒber ein deutsches Szenario in sozialen Medien hunderttausendfach die Runde.

Behauptung

Wenn rechtspopulistische Parteien in Deutschland die Wahl gewinnen sollten, wolle er ihnen «keinen Auftrag zur Regierungsbildung geben», soll Steinmeier angeblich gesagt haben, «koste es, was es wolle».

Bewertung

Falsch.

Fakten

Das BundesprÀsidialamt stellt klar: Dies ist kein echtes Zitat Steinmeiers. Die Sprecherin des BundesprÀsidenten teilt auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) schriftlich mit: «Das Zitat ist frei erfunden, es ist keine Aussage des BundesprÀsidenten.»

Nach öffentlichen Auftritten des BundesprĂ€sidenten werden seine Reden und Aussagen auf seiner Homepage sowie in Ausschnitten auf seinen Social-Media-Plattformen und dem X-Kanal der Sprecherin veröffentlicht. Eine gezielte Suche mit dem vollstĂ€ndigen Zitat fĂŒhrt zu keiner der Transkriptionen auf den offiziellen KanĂ€len.

So kursiert durch die sozialen Netzwerke auch eine Behauptung ĂŒber eine angebliche Drohung des BundesprĂ€sidenten, dass die kommende Bundestagswahl annulliert werden könnte, sollte die falsche Partei gewinnen. Auch diese Aussage ist laut BundesprĂ€sidialamt ein Fake und mit einem dpa-Faktencheck bereits widerlegt worden.

WĂ€hrend das Prozedere mit dem Auftrag zu Regierungsbildung in manchen anderen europĂ€ischen LĂ€ndern ĂŒblich ist, wie in diesem Fall Österreich, lĂ€uft es in Deutschland zudem anders ab. Hier gibt der BundesprĂ€sident nach einer Bundestagswahl keinen Auftrag an eine Partei, eine Regierung zu bilden.

GemĂ€ĂŸ Artikel 63 des Grundgesetzes schlĂ€gt der BundesprĂ€sident dem Bundestag einen Kandidaten fĂŒr das Amt des Bundeskanzlers zur Wahl vor und ernennt den GewĂ€hlten anschließend. Auch die Bundesministerinnen und -minister werden von ihm - auf Vorschlag des Bundeskanzlers - ernannt und entlassen (Artikel 64 des Grundgesetzes). In dieser Rolle ist der BundesprĂ€sident zwar Teil der Regierungsbildung, jedoch neutral und an den verfassungsmĂ€ĂŸigen Rahmen gebunden.

@ dpa.de