AfD, Gerald Knaus

Knaus drÀngt Bundesrat noch 2026 zu AfD-Verbotsverfahren

Veröffentlicht am: 05.09.2026 um 11:12 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Politologe Gerald Knaus plĂ€diert fĂŒr ein AfD-Verbotsverfahren und sieht einzelne LandesverbĂ€nde als besonders gefĂ€hrlich. ThĂŒringens Innenminister Georg Maier warnt zugleich vor erheblichen Sicherheitsrisiken, sollte die AfD Zugriff auf zentrale Sicherheitsbehörden erhalten.

Knaus fordert AfD-Verbotsverfahren
Werbematerial fĂŒr AfD-Verbotsverfahren (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Politologe Gerald Knaus fordert ein Verbotsverfahren gegen die AfD und sieht dafĂŒr noch in diesem Jahr Möglichkeiten im Bundesrat. Zugleich warnte ThĂŒringens Innenminister Georg Maier vor erheblichen Sicherheitsrisiken, falls die AfD kĂŒnftig einen Innenminister stellen sollte.

Knaus: Bundesrat soll Verbotsverfahren anstoßen

Knaus erklĂ€rte, ein entsprechendes Verfahren könne im Bundesrat mit einfacher Mehrheit beschlossen und damit auf den Weg gebracht werden. Die AfD sei heute die gefĂ€hrlichste Partei innerhalb der EU, sagte er dem „Handelsblatt“, und warf ihr vor, auf die Zerstörung des Europas hinzuarbeiten, wie es von Konrad Adenauer und Helmut Kohl geprĂ€gt worden sei.

Nach EinschĂ€tzung des Experten wĂŒrde das Bundesverfassungsgericht im Falle eines Verfahrens voraussichtlich nicht die gesamte Partei, wohl aber einzelne rechtsextreme LandesverbĂ€nde verbieten. ParteifunktionĂ€re der AfD verfolgten aus seiner Sicht eine völkische Ideologie und seien nicht am Erhalt des europĂ€ischen Zusammenhalts und der Demokratie interessiert. Politische Vorhaben der AfD schĂ€digten demnach bewusst den Wirtschaftsstandort und die internationalen Beziehungen.

Warnung vor „Systembruch“ durch AfD

Knaus kritisierte, demokratische Parteien hĂ€tten die PlĂ€ne der AfD zu lange unterschĂ€tzt. Eine Beteiligung der AfD an Regierungsverantwortung wĂ€re aus seiner Sicht ein schwerwiegender Fehler. Völkische KrĂ€fte innerhalb der Partei strebten keinen Politikwechsel durch Koalitionen an, sondern einen „Systembruch“. Eine radikale Partei probeweise regieren zu lassen, sei daher kein verantwortungsvolles Experiment, sagte Knaus mit Verweis auf Erfahrungen aus der deutschen Geschichte.

Maier sieht Gefahr fĂŒr kritische Infrastruktur

Parallel dazu Ă€ußerte ThĂŒringens Innenminister Georg Maier (SPD) gegenĂŒber dem „Handelsblatt“ Sorge um die Sicherheit kritischer Infrastruktur, sollte die AfD in Sachsen-Anhalt kĂŒnftig den Innenminister stellen. Angesichts aktueller Angriffe auf diese Infrastruktur wĂ€re es nach seiner Darstellung fatal, wenn Ermittlungsergebnisse der Sicherheitsbehörden nach Russland gelangen wĂŒrden.

Besonders betroffen wĂ€re nach Maiers Worten die Spionageabwehr. Er verweist seit Monaten auf enorme Risiken im Fall einer AmtsĂŒbernahme durch einen AfD-Innenminister, insbesondere mit Blick auf nachrichtendienstliche Arbeit. Maier verwies auf das VerhĂ€ltnis der AfD zu Russland und darauf, dass der Kreml die Partei als Instrument zur Destabilisierung Deutschlands betrachte.

Risiken fĂŒr RechtsextremismusbekĂ€mpfung

Auch bei der BekĂ€mpfung des Rechtsextremismus sieht Maier erhebliche Gefahren. Sollten Geheimdienstinformationen ĂŒber das teilweise gewaltbereite rechtsextreme Vorfeld der AfD öffentlich werden oder an die Extremisten selbst gelangen, könnten Quellen aufgedeckt und Informanten in Lebensgefahr geraten. Ein einfaches Abschalten dieser Quellen hĂ€lt Maier nicht fĂŒr eine Lösung.

Stattdessen plĂ€diert der Minister dafĂŒr, sicherzustellen, dass bestimmte Informationen dem Verfassungsschutz in Sachsen-Anhalt nicht mehr zugĂ€nglich gemacht werden. Eine solche BeschrĂ€nkung sei rechtlich möglich und werde im Verfassungsschutzverbund bereits praktiziert, betonte er.

Die Forderung von Politologe Gerald Knaus nach einem Verbotsverfahren gegen die AfD reiht sich in eine lĂ€nger anhaltende Debatte um den Umgang mit der Partei ein. AfD-LandesverbĂ€nde in mehreren BundeslĂ€ndern werden bereits vom Verfassungsschutz als VerdachtsfĂ€lle oder gesichert extremistische Bestrebungen eingestuft. Verbotsverfahren gegen Parteien sind in Deutschland jedoch rechtlich und politisch Ă€ußerst anspruchsvoll und historisch selten.

Rechtlicher Rahmen und politische Dimension

Ein Parteiverbot setzt voraus, dass die Organisation aktiv-kĂ€mpferisch gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichtet ist und dies hinreichend belegt werden kann. ZustĂ€ndig fĂŒr ein solches Verfahren ist das Bundesverfassungsgericht, angestoßen werden kann es durch Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung. Knaus’ Hinweis auf den Bundesrat adressiert damit die Verantwortung der LĂ€nder, deren Verfassungsschutzbehörden bereits umfangreiche Erkenntnisse sammeln.

Die Warnungen des ThĂŒringer Innenministers Georg Maier greifen eine weitere Ebene auf: die Frage, wie sich Regierungsverantwortung der AfD auf Sicherheitsstrukturen auswirken könnte. Besonders heikel sind Bereiche wie Spionageabwehr, Schutz kritischer Infrastruktur und die BekĂ€mpfung des Rechtsextremismus. Hier geht es nicht nur um politische Bewertungen, sondern um potenzielle Folgen fĂŒr nachrichtendienstliche Quellen und internationale Sicherheitskooperationen.

Bedeutung fĂŒr Leser und Ausblick

FĂŒr BĂŒrgerinnen und BĂŒrger ist die Diskussion doppelt relevant: Zum einen geht es um die StabilitĂ€t demokratischer Institutionen, zum anderen um konkrete Sicherheitsinteressen, etwa die Absicherung von Energieversorgung, Datennetzen und Transportwegen. Ob ein Verbotsverfahren gegen Teile der AfD tatsĂ€chlich eingeleitet wird und mit welchem Umfang, hĂ€ngt von politischen Mehrheiten und der Bewertung der Sicherheitsbehörden ab. Klar ist jedoch, dass der Druck auf die demokratischen Parteien wĂ€chst, sich auf einen gemeinsamen Kurs im Umgang mit der AfD zu verstĂ€ndigen, ohne dabei rechtsstaatliche Prinzipien zu unterlaufen.

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