Ramelow fordert antifaschistische Klausel im Grundgesetz nach AfD-Sieg
Veröffentlicht am: 10.09.2026 um 00:00 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSNach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt fordert Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow eine antifaschistische Klausel im Grundgesetz. Der Linke-Politiker schlägt vor, Artikel 139 zu erweitern.
Ramelow verweist auf Artikel 139
Ramelow sagte der "Rheinischen Post", demokratische Parteien sollten sich bei der Abgrenzung gegen rechts auch dazu bekennen. Artikel 139 regelt bisher die Gültigkeit der von den Alliierten erlassenen Rechtsvorschriften zur Entnazifizierung und Entmilitarisierung.
Nach Ramelows Darstellung gebe es alliiertes Recht nicht mehr. Deshalb sei es aus seiner Sicht an der Zeit, den antifaschistischen Auftrag ausdrücklich zu stärken und in einem erweiterten Artikel 139 abzusichern.
Mehrheit als politische Hürde
Ramelow führte außerdem an, dass auch die AfD, die sich selbst nicht als faschistische Partei bezeichnet, einer solchen Änderung zustimmen müsste. Auf diese Weise könnte Artikel 139 mit breiter Mehrheit verändert werden.
Als weiteres Argument verwies er auf Mecklenburg-Vorpommern. Dort sei eine antifaschistische Klausel bereits mit Stimmen der CDU in die Landesverfassung aufgenommen worden.
Bodo Ramelow nutzt den AfD-Wahlsieg in Sachsen-Anhalt, um die Debatte über eine antifaschistische Absicherung im Grundgesetz neu anzustoßen. Sein Vorschlag zielt auf Artikel 139, der bislang die Fortgeltung alliierter Entnazifizierungs- und Entmilitarisierungsvorschriften regelt.
Der Vorstoß knüpft an eine seit Jahren wiederkehrende Grundsatzdebatte an: Soll das Grundgesetz über die Abwehr verfassungsfeindlicher Kräfte hinaus auch einen ausdrücklichen antifaschistischen Auftrag enthalten? Ramelow argumentiert, dass sich demokratische Parteien bei der Abgrenzung nach rechts daran messen lassen müssten, ob sie solche Signale auch verfassungsrechtlich untermauern.
Verfassungsdebatte mit politischer Sprengkraft
Juristisch wäre eine Änderung von Artikel 139 nur mit parlamentarischer Mehrheit möglich. Politisch liegt die Hürde höher, weil eine solche Formulierung nicht nur Zustimmung im demokratischen Lager, sondern auch eine belastbare Mehrheitsfähigkeit im Bundestag und Bundesrat bräuchte.
Für die aktuelle Debatte ist außerdem bedeutsam, dass Ramelow auf ein Vorbild in Mecklenburg-Vorpommern verweist. Dort wurde bereits eine antifaschistische Klausel in die Landesverfassung aufgenommen. Der bundesweite Transfer eines solchen Ansatzes würde die Diskussion über Selbstverständnis und Schutzfunktion des Grundgesetzes deutlich verschärfen.
Bedeutung für die politische Auseinandersetzung
Der Zeitpunkt des Vorstoßes ist kein Zufall: Wahlerfolge der AfD erhöhen den Druck auf die übrigen Parteien, ihre Abgrenzung nicht nur rhetorisch, sondern auch institutionell zu begründen. Zugleich würde eine Grundgesetzänderung den Streit darüber neu öffnen, wie weit Verfassungsschutz, Parteiverbote und symbolische Verankerung antifaschistischer Prinzipien reichen sollen.
Für Leser ist daran vor allem relevant, dass die Debatte weit über Sachsen-Anhalt hinausgeht. Sie berührt die Frage, ob die Bundesrepublik ihre Lehren aus der NS-Zeit nur im Staatsverständnis lebt oder sie ausdrücklich als Verfassungsnorm fixieren will.
