Regelungen im Notfallgesetz gefÀhrden Arzneimittelsicherheit
Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 14:24 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSZur ErklĂ€rung: Mit der Notfallreform will es der Gesetzgeber unter anderem ermöglichen, dass Ărztinnen und Ărzte - beispielsweise in Integrierten Notfallzentren und in ambulanten Notdiensten - Arzneimittel direkt an die Patientinnen und Patienten abgeben können. Preis dazu: "Das zwischen Apotheker- und Ărzteschaft etablierte Vier-Augen-Prinzip ist ein zentrales Element, um dem Fehl- und Missgebrauch von Medikamenten entgegenzuwirken. Die Apothekenpflicht stellt diese Schutzfunktion sicher. Sie kann ihre Wirkung aber nicht entfalten, wenn sie im Ă€rztlichen Notdienst - wie jetzt geplant -umgangen wird. Das Gesetz schafft auch Parallelstrukturen in der Arzneimittelversorgung. Denn: Die flĂ€chendeckenden, rund um die Uhr geltenden Nacht- und Notdienstregelungen der Apotheken funktionieren bestens - es gibt also gar keinen Grund, in diesem Bereich gesetzgeberisch tĂ€tig zu werden."
Am 15. Oktober hatte der Bundestag das Gesetz in 2./3. Lesung bereits beschlossen, bevor es nun am 4. November auf die Tagesordnung des Gesundheitsausschusses des Bundesrates gesetzt wird. Am 20. November soll das Plenum des Bundesrates ĂŒber das Notfallversorgungsreformgesetz abstimmen. Die ABDA hat inzwischen eine aktualisierte Stellungnahme zu dem Vorhaben veröffentlicht.
ABDA-PrĂ€sident Preis fĂŒgt hinzu: "Mit Blick auf das Bundesratsverfahren fordern wir die BundeslĂ€nder auf, uneingeschrĂ€nkt fĂŒr eine Beibehaltung der Apothekenpflicht einzutreten. Zu bedenken ist auch, dass die Regelungen erhebliche wirtschaftliche Negativ-Folgen fĂŒr die Apotheken haben können. Denn: Wenn die meisten Ă€rztlichen Verordnungen im Notdienst aufgrund einer Ă€rztlichen Arzneimittelabgabe wegfallen, beeinflusst das auch die Wirtschaftlichkeit des Apothekennotdienstes. Wenn dadurch dann weitere Notdienste durch eventuelle ApothekenschlieĂungen wegfallen sollten, hĂ€tte dies spĂŒrbare Folgen fĂŒr die lokale Versorgung der Patientinnen und Patienten."
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