René Benko, Hausarrest

RenĂ© Benko erhĂ€lt Fußfessel statt GefĂ€ngnis in Innsbruck

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 09:48 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Der GrĂŒnder des insolventen Signa-Konzerns muss seine Haftstrafe nicht lĂ€nger im GefĂ€ngnis verbĂŒĂŸen. Das Landesgericht Innsbruck genehmigte den Wechsel in den elektronisch ĂŒberwachten Hausarrest.

Haftwechsel in Innsbruck genehmigt

  • RenĂ© Benko wechselt vom GefĂ€ngnis in den Hausarrest mit elektronischer Fußfessel.
  • Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des Signa-GrĂŒnders statt.
  • Benko ist wegen Betrugs verurteilt worden.

Der wegen Betrugs verurteilte Immobilieninvestor RenĂ© Benko darf seine Haftstrafe kĂŒnftig im Hausarrest mit Fußfessel verbĂŒĂŸen.

Gericht genehmigt Antrag

Das Landesgericht Innsbruck gewÀhrte einen entsprechenden Antrag Benkos, wie eine Gerichtssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.

Wechsel aus dem GefÀngnis

Damit wechselt der GrĂŒnder des Signa-Konzerns vom GefĂ€ngnis in den elektronisch ĂŒberwachten Hausarrest.

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