RenĂ© Benko erhĂ€lt Hausarrest mit FuĂfessel in Innsbruck
Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 11:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWSBenko erhĂ€lt ĂŒberwachten Hausarrest
- Das Landesgericht Innsbruck genehmigte den Wechsel des 49-JÀhrigen aus dem GefÀngnis in den Hausarrest.
- Benko soll eine eigens ausgestattete Wohnung beziehen und darf sie tÀglich eine Stunde verlassen.
- ZusÀtzlich sind ihm zwei Einkaufstermine pro Woche und Kontakte zum Signa-Umfeld untersagt.
Der Immobilieninvestor RenĂ© Benko wechselt vom GefĂ€ngnis in den Hausarrest mit elektronischer FuĂfessel.
Gericht genehmigt Antrag des Signa-GrĂŒnders
Das Landesgericht Innsbruck gab einem entsprechenden Antrag des Signa-GrĂŒnders statt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Benkos Anwalt hatte argumentiert, sein Mandant könne sich nur auĂerhalb des GefĂ€ngnisses angemessen auf weitere Verfahren vorbereiten.
Strenge Regeln fĂŒr die neue Wohnung
Der 49-JĂ€hrige werde eine Wohnung beziehen und damit nicht in seinen gewohnten hĂ€uslichen Rahmen zurĂŒckkehren. Die RĂ€ume sollen technisch so ausgestattet werden, dass der Hausarrest elektronisch ĂŒberwacht werden kann.
Benko darf die Wohnung einmal tĂ€glich fĂŒr eine Stunde verlassen. AuĂerdem sind zwei EinkĂ€ufe pro Woche erlaubt. Ein Kommunikationsverbot untersagt ihm den Kontakt zu Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe und einer Privatstiftung.
Staatsanwaltschaft legt Beschwerde ein
Die Staatsanwaltschaft legte unmittelbar Beschwerde gegen die Entscheidung ein. Nach Angaben der Gerichtssprecherin hat dieser Schritt jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Haftstrafe im September verhÀngt
Benko war erst im September in einem teilweise neu aufgerollten Prozess zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landesgericht Innsbruck sah es als erwiesen an, dass er seine GlĂ€ubiger betrĂŒgerisch geschĂ€digt hatte.
Nach den Feststellungen des Gerichts hatte Benko einen Mietkostenvorschuss von 360.000 Euro fĂŒr ein Anwesen in Innsbruck gezahlt, obwohl sein Signa-Firmenimperium bereits in einer schweren Krise steckte. Seit Januar 2025 saĂ er in Untersuchungshaft.
Weitere Anklagen im Signa-Komplex möglich
Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft verdÀchtigt Benko in weiteren ErmittlungsstrÀngen des Betrugs, der Untreue und des Bankrotts. Weitere Anklagen könnten folgen.
NĂ€chster Prozess Anfang November
Am 4. und 5. November muss sich Benko erneut am Landesgericht Innsbruck verantworten. In diesem Verfahren geht es um den Vorwurf des schweren Betrugs und der SchÀdigung eines Investors.
Die WKStA wirft ihm vor, gegenĂŒber einem Investor eine wahrheitswidrige Garantie abgegeben und dessen Stiftung um rund fĂŒnf Millionen Euro geschĂ€digt zu haben.
Signa brach nach Expansion zusammen
Benko hatte mit seinem verschachtelten Immobilien- und Handelsimperium rund 20 Jahre lang ein Milliardenvermögen aufgebaut. Steigende Zinsen und Baukosten sowie riskante ZukÀufe wie Karstadt und Kaufhof trieben die Signa in die Insolvenz.
Hausarrest als kontrollierte Haftform
Der Wechsel in den elektronisch ĂŒberwachten Hausarrest beendet Benkos Freiheitsentzug nicht. Er bleibt an strenge Auflagen gebunden: Das tĂ€gliche Verlassen der Wohnung ist zeitlich begrenzt, EinkĂ€ufe sind nur zu festgelegten Zeiten erlaubt, und Kontakte zu Personen aus dem Umfeld der Signa-Gruppe sowie einer Privatstiftung sind untersagt.
FĂŒr das Verfahren hat die Entscheidung dennoch Gewicht. Benko kann sich auĂerhalb einer Justizanstalt auf weitere Strafprozesse vorbereiten, bleibt aber unter staatlicher Kontrolle. Die Beschwerde der Staatsanwaltschaft stoppt den Vollzug nach Angaben des Gerichts zunĂ€chst nicht. Ob die Entscheidung spĂ€ter geĂ€ndert wird, hĂ€ngt vom weiteren Rechtsweg und der Bewertung der Auflagen ab.
Weitere Verfahren im Signa-Komplex
Der Fall steht im Zusammenhang mit dem Zusammenbruch des Signa-Imperiums, das durch steigende Zinsen, höhere Baukosten und riskante Expansion unter Druck geriet. Die strafrechtliche Aufarbeitung ist damit nicht abgeschlossen: FĂŒr Anfang November ist bereits ein weiterer Prozess gegen Benko angesetzt. Dabei geht es um den Vorwurf, ein Investor sei durch eine falsche GarantieerklĂ€rung um rund fĂŒnf Millionen Euro geschĂ€digt worden.
FĂŒr GlĂ€ubiger und GeschĂ€ftspartner bleibt entscheidend, ob aus den verschiedenen Verfahren weitere SchuldsprĂŒche, Vermögensentscheidungen oder neue Anklagen folgen. Der Hausarrest verĂ€ndert die Haftbedingungen, nicht aber die offenen rechtlichen und wirtschaftlichen Folgen des Signa-Zusammenbruchs.
