Rufe, EinschrÀnkung

Rufe nach EinschrÀnkung der Versammlungsfreiheit

12.11.2023 - 09:29:52

Nach der umstrittenen Kundgebung in Essen vom 3. November fordert die ehemalige Bundesjustizministerin und aktuelle NRW-Antisemitismusbeauftragte Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine engere Auslegung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit.

Wenn eine Versammlung angemeldet werde, mĂŒsse "geprĂŒft werden, wie die Staatsangehörigkeit ist, denn das ist eines der wenigen Grundrechte, das nur Deutschen zusteht", sagte die FDP-Politikerin dem WDR-Politmagazin "Westpol". Das sei eine Möglichkeit, "mal im Vorhinein ein Verbot auszusprechen, was insgesamt bei Versammlungen bei unserem Versammlungsrecht sonst schwierig ist".

Leutheusser-Schnarrenberger bezieht sich damit auf Artikel 8 des Grundgesetzes; darin heißt es: "Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln." Widerspruch zu Leutheusser-Schnarrenbergers Vorstoß kommt von NRW-Justizminister Benjamin Limbach (GrĂŒne): Er verwies auf Anfrage des Magazins auf das geltende Versammlungsgesetz in Nordrhein-Westfalen, was "jeder Person das Recht zu friedlichen Versammlungen, unabhĂ€ngig von der Staatsangehörigkeit" gebe. An dieser grundsĂ€tzlichen Entscheidung sei festzuhalten, sagte Limbach. Generelle Versammlungsverbote fĂŒr Nicht-EU-AuslĂ€nder halte er fĂŒr "rechtlich unzulĂ€ssig", praktisch "nicht realisierbar" und "die falsche Reaktion". Entscheidend sei "die Friedlichkeit der Versammlungen", nicht die Staatsangehörigkeit ihrer Teilnehmer. Das Verhalten, welches in letzter Zeit bei verschiedenen Versammlungen zu "Unbehagen" gefĂŒhrt habe, sei oftmals auch von Teilnehmern mit deutscher Staatsangehörigkeit ausgegangen, so Limbach weiter. NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte am Donnerstag im Innenausschuss des Landtags angekĂŒndigt, auf schĂ€rfere Auflagen fĂŒr pro-palĂ€stinensische Demonstrationen zu setzen. Er lĂ€sst aktuell prĂŒfen, ob kĂŒnftig auf Transparenten und Plakaten nur noch die deutsche Sprache verwendet werden darf, damit die Polizei die Parolen und Forderungen schneller bewerten und gegebenenfalls eingreifen kann.

@ dts-nachrichtenagentur.de