Rund 12.000 Apothekerinnen und Apotheker zur Wahl der neuen Kammerversammlung aufgerufen / Wahlunterlagen sind rund um Pfingsten angekommen. Briefwahl bis 20. Juni möglich
21.05.2024 - 15:18:50 | presseportal.de
Dass Apothekerinnen und Apotheker zentrale Fragen und Regelungen ihres beruflichen Alltags selbst regeln dĂŒrfen, ist keineswegs selbstverstĂ€ndlich. Diese Rechte rĂ€umt der Gesetzgeber nur wenigen Berufen ein. "Unser Status als weitgehend eigenverantwortliche und fachlich unabhĂ€ngige Heilberufler begrĂŒndet diese Form der Selbstverwaltung", sagt Dr. Stefan Derix, HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer der Apothekerkammer Nordrhein. "Damit hat jede und jeder von uns die Chance, mit der Nutzung des Wahlrechts auch den kĂŒnftigen berufspolitischen Kurs mitzubestimmen. Eine starke Selbstverwaltung war noch nie so wichtig wie heute."
Es ist ratsam, die Stimmabgabe möglichst zeitnah vorzunehmen - um den Wahltag nicht eventuell zu verpassen - dieser ist im rechtlichen Sinne am Donnerstag, 20. Juni 2024. An diesem Tag mĂŒssen die UmschlĂ€ge mit dem Stimmzettel spĂ€testens um 18.00 Uhr beim jeweiligen Wahlleiter eingegangen sein - nicht bei der KammergeschĂ€ftsstelle.
Gelegentlich kam die Frage auf, ob die Wahl wirklich geheim sei, wo doch der Versandumschlag nummeriert sei. Ja, die Wahl erfĂŒllt alle Voraussetzungen, wie sie auch bei Landtags- oder Bundestagswahlen zugrunde gelegt werden. Der Ă€uĂere, mit der Adresse des fĂŒr den Wahlkreis zustĂ€ndigen Wahlleiters versehene Umschlag muss nummeriert sein, um zu registrieren, wer von den Wahlberechtigten sein Wahlrecht ausgeĂŒbt hat, und um gleichzeitig zu gewĂ€hrleisten, dass von den Wahlberechtigten niemand sein Wahlrecht mehrfach ausĂŒbt. Die eigentlichen - gĂ€nzlich neutral in hellblau gestalteten - Wahlbriefe werden nach der Registrierung (anhand der auf den Ă€uĂeren UmschlĂ€gen aufgedruckten Nummern) ungeöffnet in ein gesondertes BehĂ€ltnis gelegt. Mit der Ăffnung und AuszĂ€hlung der eigentlichen Wahlbriefe wird erst nach Ablauf der Wahlzeit und nach Abschluss der Registrierung, das heiĂt am Freitag, 21. Juni, begonnen, sobald eine Zuordnung der Ă€uĂeren UmschlĂ€ge zu den eigentlichen Wahlbriefen nicht mehr möglich ist. Andererseits ermöglicht die Registrierung der zurĂŒckgesandten UmschlĂ€ge den notwendigen Abgleich mit der Gesamtzahl der auszuzĂ€hlenden Stimmzettel.
Die Stimmen werden am Freitag, 21. Juni 2024, im Kammerhaus an der PoststraĂe in DĂŒsseldorf gezĂ€hlt. FĂŒr Montag, 24. Juni 2024, ist die Sitzung des Hauptwahlausschusses geplant. AnschlieĂend erfolgt die Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch Prof. Dr. Limpens, den Hauptwahlleiter. Der genaue Beginn wird jeweils noch auf www.ak.nrw/wahl24 bekannt gegeben. AnschlieĂend wird die "Dritte Wahlbekanntmachung" erstellt und versandt. Am Donnerstag, 22. August, ist fĂŒr 10.00 Uhr die konstituierende Kammerversammlung geplant.
Pressekontakt:
Apothekerkammer Nordrhein
Jens A. Krömer
Leiter Presse- und Ăffentlichkeitsarbeit
Poststr. 4
40213 DĂŒsseldorf
Tel: 0211 8388119
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