Sabotageschutz: Bund prüft Beschäftigte in mehr Anlagen
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 12:55 Uhr | dpa, AD HOC NEWSNeue Prüfbereiche für kritische Anlagen
- Das Kabinett hat eine Verordnung zur Ausweitung von Sicherheitsüberprüfungen beschlossen.
- Neu erfasst werden unter anderem Stromwiederaufbau, digitale Energiesysteme, große Wasserwerke und LNG-Terminals.
- Für die drei Prüfungsstufen gelten je nach Geheimhaltungsgrad unterschiedlich weitgehende Ermittlungen.
Bund erweitert Schutz vor Innentätern
Das Bundeskabinett hat eine Verordnung beschlossen, mit der Sicherheitsüberprüfungen für Beschäftigte in weiteren Bereichen kritischer Infrastruktur möglich werden. Betroffen sind unter anderem Anlagen für Stromversorgung, Trinkwasser, Talsperren und Flüssigerdgas sowie technisches Personal an Warnmeldungen.
Die Regelung soll das Risiko von Sabotageaktionen mit extremistischem Hintergrund oder im Auftrag ausländischer Geheimdienste verringern. Das Bundesamt für Verfassungsschutz wirkt an den Prüfungen mit, denen Betroffene zustimmen müssen.
Neue Schwellenwerte für Betreiber
Neu einbezogen werden Betreiber von Anlagen, die das Stromnetz nach einem Totalausfall wieder hochfahren können, sowie Betreiber digitaler Energiesysteme mit mehr als drei Gigawatt Leistung. Hinzu kommen Wasserwerke mit einer jährlichen Fördermenge von mindestens 22 Millionen Kubikmetern und Steuerzentralen größerer Talsperren.
Auch an das Gasnetz angeschlossene Flüssigerdgas-Terminals fallen künftig in den erweiterten Bereich. Die Bundesregierung begründet die Neuregelung mit einer gestiegenen Gefahr hybrider Angriffe unterhalb der Schwelle eines Krieges, insbesondere durch Sabotage und Spionage.
Warnsystem des Bundes wird einbezogen
Ein weiterer Kabinettsentwurf betrifft das modulare Warnsystem des Bundes, kurz MoWaS. Technisches Personal der Landesrundfunkanstalten, das an der Verbreitung von Warnmeldungen beteiligt ist, soll künftig ebenfalls sicherheitsüberprüft werden.
MoWaS dient der Warnung vor Kriegsgefahren, Überflutungen und anderen Katastrophen. Die Maßnahme soll verhindern, dass Warnungen im Ernstfall durch Eingriffe in die technische Infrastruktur behindert werden.
Drei Stufen der Sicherheitsprüfung
Wie umfassend die Behörden ermitteln, hängt von der Sicherheitsrelevanz des Arbeitsplatzes ab. Die Ü1 umfasst unter anderem die Prüfung von Personalunterlagen, Registern und öffentlich zugänglichen Informationen.
Bei der Ü2 können Ehe- oder Lebenspartner einbezogen werden. Die Ü3 sieht bei besonders geheimhaltungsbedürftigen Tätigkeiten zusätzlich Sicherheitsermittlungen und persönliche Befragungen im Umfeld vor.
Die beschlossene Ausweitung folgt einem Sicherheitsverständnis, das kritische Infrastruktur nicht nur gegen technische Ausfälle, sondern auch gegen gezielte Eingriffe aus dem Inneren schützen soll. Beschäftigte mit Zugang zu besonders sensiblen Anlagen können im Ernstfall erhebliche Folgen auslösen, wenn sie Sabotage ermöglichen oder Sicherheitsvorkehrungen umgehen.
Die neuen Schwellenwerte zielen auf Bereiche, deren Ausfall große Teile der Bevölkerung oder anderer Infrastruktur treffen könnte. Dazu zählen die Wiederherstellung des Stromnetzes nach einem Totalausfall, große Trinkwasserversorger, zentrale Einrichtungen an Talsperren und LNG-Terminals. Damit verbindet die Bundesregierung den Schutz physischer Anlagen mit der Absicherung digitaler Energiesysteme.
Mehr Schutz, mehr Prüfungen
Die Sicherheitsüberprüfungen reichen je nach Tätigkeit von Register- und Behördenabfragen bis zu Ermittlungen im persönlichen Umfeld. Voraussetzung bleibt die Zustimmung der betroffenen Person. Das schafft einen abgestuften Prüfrahmen, erhöht aber zugleich den organisatorischen Aufwand für Unternehmen, Behörden und Beschäftigte.
Auch das Warnsystem MoWaS wird einbezogen. Die Prüfung technischen Personals der Landesrundfunkanstalten soll verhindern, dass Warnungen bei Kriegsgefahren, Überflutungen oder anderen Katastrophen bereits an der technischen Verbreitung behindert werden. Für Bürgerinnen und Bürger bedeutet die Neuregelung vor allem, dass der Staat zentrale Versorgungs- und Warnstrukturen gegen Sabotage robuster absichern will.
stern: „Kabinett: Sabotageschutz: Bund weitet Sicherheitschecks aus“ (28.10.2026)
Der Beitrag bestätige den Kabinettsbeschluss und stelle ebenfalls die Ausweitung auf Stromversorgung, Wasserwerke, Talsperren und LNG-Terminals heraus. Zusätzlich nenne er mögliche Abweichungen der Länder in einzelnen Bereichen sowie eine vom Ministerium erwartete Zahl von rund 50 Prüfungen beim technischen Personal der Landesrundfunkanstalten.
