Schöffen: Hubig will strengere Regeln gegen Extremisten
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 05:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Regeln für Schöffen und Gerichte
- Der Entwurf schreibt die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz fest.
- Schöffen bleiben bis zur Wahl ihrer Nachfolger im Amt, damit Verzögerungen die Rechtspflege nicht lahmlegen.
- Ausgeschlossen werden sollen Verurteilte wegen vorsätzlicher Taten mit mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe.
Das Bundesjustizministerium hat einen Gesetzentwurf zur Verschärfung der Regeln für ehrenamtliche Richter vorgelegt.
Verfassungstreue wird ausdrücklich festgeschrieben
Der Vorschlag von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) soll verhindern, dass Rechtsextremisten über die Schöffenwahl Einfluss auf Strafgerichte gewinnen.
Länder und Verbände können nun zu dem Entwurf Stellung nehmen. Vorgesehen ist, die Pflicht zur Verfassungstreue für alle ehrenamtlichen Richterinnen und Richter ausdrücklich im Deutschen Richtergesetz zu verankern.
Übergangsregelung soll Wahlblockaden verhindern
Gewählte Schöffen sollen so lange im Amt bleiben, bis ihre Nachfolger gewählt sind. Damit will das Ministerium verhindern, dass extremistische Parteien eine Neuwahl blockieren und dadurch die Rechtspflege beeinträchtigen.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter in Strafverfahren. Sie sitzen gemeinsam mit Berufsrichtern zu Gericht und haben bei Entscheidungen über Schuld und Strafe das gleiche Stimmrecht. Die Amtszeit beträgt fünf Jahre.
Niedrigere Schwelle bei Vorstrafen
Nach dem Entwurf soll künftig niemand Schöffe werden können, der wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde.
Bislang gilt grundsätzlich eine Schwelle von mehr als sechs Monaten Freiheitsstrafe. Hubig hatte im Juni erklärt, es gebe Hinweise auf eine zunehmende Bewerbung von Kandidaten, die nicht mehr auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stünden.
Änderung auch für Jura-Studierende
Der Entwurf enthält außerdem eine Regelung zum juristischen Vorbereitungsdienst. Bundesweit soll niemand aufgenommen werden dürfen, der die freiheitliche demokratische Grundordnung mit Worten oder Taten bekämpft.
Für Jura-Studierende soll zudem mehr Flexibilität bei den Pflichtpraktika gelten. Die insgesamt drei Monate praktischer Studienzeiten sollen künftig vorzugsweise während der vorlesungsfreien Zeit absolviert werden, aber nicht mehr zwingend in diesen Wochen liegen.
Schöffen zwischen Ehrenamt und Staatsaufgabe
Schöffen wirken in Strafverfahren nicht lediglich beratend mit. Gemeinsam mit Berufsrichtern entscheiden sie über Schuld und Strafe und verfügen dabei über das gleiche Stimmrecht. Weil sie regelmäßig für fünf Jahre gewählt werden, können Änderungen an den Zugangsvoraussetzungen langfristig auf die Zusammensetzung der Strafgerichte wirken.
Der Reformvorschlag verbindet deshalb zwei unterschiedliche Ziele: Einerseits soll die ausdrücklich festgeschriebene Verfassungstreue verhindern, dass Personen mit einer gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung gerichteten Haltung ein richterliches Ehrenamt übernehmen. Andererseits soll die Übergangsregelung die Funktionsfähigkeit der Gerichte sichern, wenn eine Neuwahl nicht rechtzeitig zustande kommt.
Strengere Auswahl, praktische Folgen
Die geplante Absenkung der strafrechtlichen Zugangsschwelle würde den Kreis ausgeschlossener Bewerber erweitern. Maßgeblich wäre künftig bereits eine Verurteilung wegen einer vorsätzlichen Tat zu mehr als 90 Tagessätzen; bisher gilt grundsätzlich eine Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten.
Für Länder und Verbände beginnt nun die Stellungnahmephase. Erst danach kann das Vorhaben politisch und parlamentarisch weiter beraten werden. Für Jura-Studierende hätte der Entwurf unabhängig davon eine praktische Folge: Die drei Monate Pflichtpraktikum müssten nicht mehr generell in den vorlesungsfreien Wochen absolviert werden, sondern sollten vorzugsweise dort stattfinden.

