Waffen, Israel

Waffen fĂŒr Israel - PalĂ€stinenser erfolglos vor Gericht

09.08.2024 - 12:26:56 | dpa.de

Seit dem Terrorangriff der Hamas werden RĂŒstungsanfragen aus Israel von der Bundesregierung mit höchster PrioritĂ€t behandelt. PalĂ€stinenser sind deswegen vor Gericht gezogen - erfolglos.

Oberverwaltungsgericht weist Beschwerden von palĂ€stinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen zurĂŒck. (Archivbild) - Foto: Paul Zinken/dpa
Oberverwaltungsgericht weist Beschwerden von palĂ€stinensische Antragsteller aus dem Gazastreifen zurĂŒck. (Archivbild) - Foto: Paul Zinken/dpa

Der Versuch palĂ€stinensischer Antragsteller aus dem Gazastreifen, der Bundesregierung Waffenlieferungen an Israel zu untersagen, ist auch in zweiter Instanz zunĂ€chst gescheitert. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) hat die Beschwerde von einem Vater und seinem Sohn im Eilverfahren zurĂŒckgewiesen, wie eine Sprecherin mitteilte. (Az.: OVG 1 S 45/24)

Sie wollten die Waffenlieferungen im Wege eines sogenannten vorlĂ€ufigen Rechtsschutzes stoppen. Dieser dient dazu, einen provisorischen Schutz zu gewĂ€hren, bis in der Hauptsache entschieden wird. Das OVG schloss sich jedoch der Sicht des Verwaltungsgerichts Berlin an. Dieses hatte im Juni insgesamt drei AntrĂ€ge von PalĂ€stinensern fĂŒr unzulĂ€ssig erklĂ€rt.

Es lasse sich derzeit nicht bestimmt absehen, welche Entscheidungen der Bundesregierung kĂŒnftig ĂŒberhaupt bevorstĂŒnden und unter welchen tatsĂ€chlichen und rechtlichen Voraussetzungen sie ergingen, hieß es zur BegrĂŒndung. Das Gericht argumentierte, es lasse sich nicht vorhersagen, dass die Bundesregierung Genehmigungen von Waffenlieferungen unter Verstoß gegen völkerrechtliche Verpflichtungen erteilen werde. Die Antragsteller wĂŒrden den mit Handlungsalternativen verbundenen Entscheidungsspielraum der Bundesregierung verkennen. 

Gegen die Entscheidung der ersten Instanz hatten die aktuellen Antragsteller beim nĂ€chsthöheren Gericht Beschwerde eingelegt. Die Richter des 1. Senats schlossen sich jedoch der Auffassung der Kollegen an und wiesen die Beschwerde zurĂŒck. 

 

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