Sexualstrafrecht, CDU

Sexualstrafrecht: Union prüft „Nur ja heißt ja“ nach zehn Jahren

Veröffentlicht am: 27.09.2026 um 12:27 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Mehrere CDU-Abgeordnete prüfen nach Informationen der „Welt“, ob künftig fehlende Zustimmung stärker zum Maßstab im Sexualstrafrecht werden soll. In der Unionsfraktion gibt es zugleich weiterhin Vorbehalte gegen eine Änderung der geltenden Regelung.

Union zeigt Offenheit für Reform des Sexualstrafrechts
Das Strafgesetzbuch in einer Bibliothek (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

In der Union wächst die Bereitschaft, das Sexualstrafrecht zu verschärfen. Nach Informationen der „Welt“ prüfen mehrere CDU-Bundestagsabgeordnete, ob sexuelle Handlungen künftig strafbar sein sollen, wenn sie nicht einvernehmlich erfolgen.

Debatte über „Nur ja heißt ja“

In Deutschland gilt bislang die sogenannte „Nein heißt nein“-Regelung. Strafbar sind sexuelle Handlungen gegen den erkennbaren Willen einer Person; das von SPD, Grünen und Linken geforderte Konsensmodell würde stärker auf die Zustimmung des Gegenübers abstellen.

Der CDU-Rechtspolitiker David Preisendanz bezeichnete die Reform von 2016 als großen Fortschritt. Zehn Jahre später müsse jedoch geprüft werden, ob es dabei bleiben solle, sagte er der „Welt“.

Verweis auf Erstarrungsreaktionen

Preisendanz verwies auf Situationen, in denen Betroffene bei einem sexuellen Übergriff weder fliehen noch kämpfen, sondern erstarren und passiv bleiben. Nach der aktuellen Rechtslage könne ein Täter dann straflos bleiben, selbst wenn er den fehlenden Willen des Opfers erkannt habe.

Der CDU-Politiker warb für eine konservative Begründung der Reform und erklärte, in Deutschland müssten für alle Menschen dieselben Regeln der Gleichberechtigung gelten. Eine mögliche Änderung des Strafrechts solle die sexuelle Selbstbestimmung konsequenter schützen.

Widerstand in der Fraktion

Nach Informationen der „Welt“ zeigen sich auch weitere Unionspolitiker offen für eine Reform, äußern sich bislang aber nicht öffentlich. Zugleich gibt es in der Fraktion weiterhin Kritiker, die bezweifeln, dass das geltende Recht derzeit größere Schutzlücken aufweist.

Die Debatte knüpft an die Reform des Sexualstrafrechts von 2016 an. Damals wurde mit dem Grundsatz „Nein heißt nein“ der erkennbare entgegenstehende Wille zum zentralen Kriterium gemacht. Sexuelle Handlungen können damit auch ohne Gewalt oder Drohung strafbar sein, wenn sich der Täter über den ausdrücklich oder situationsbedingt erkennbaren Willen hinwegsetzt.

Das von Preisendanz angesprochene Konsensmodell würde den rechtlichen Ausgangspunkt verschieben. Nicht erst der Widerspruch, sondern die fehlende Zustimmung stünde stärker im Mittelpunkt. Für Betroffene könnte das insbesondere in Situationen bedeutsam sein, in denen sie aus Angst, Schock oder Erstarrung keinen Widerstand leisten. Zugleich müsste der Gesetzgeber präzise festlegen, welche Anforderungen an eine Zustimmung gelten und wie Gerichte die konkrete Situation bewerten.

Rechtspolitische Folgen

Eine Reform wäre nicht mit einer bloßen Änderung einzelner Begriffe erledigt. Sie würde Fragen des Strafnachweises, der Beweiswürdigung und der Kommunikation zwischen den Beteiligten berühren. Befürworter erwarten einen umfassenderen Schutz der sexuellen Selbstbestimmung; Kritiker in der Union sorgen sich um die Abgrenzung strafbaren Verhaltens und die praktische Handhabbarkeit im Strafverfahren.

Politisch relevant ist vor allem, dass die Diskussion nun auch innerhalb der Union geführt wird. Für ein Gesetzesvorhaben wären allerdings ein abgestimmter Fraktionskurs, ein konkreter Entwurf und eine Mehrheit im Bundestag erforderlich.

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