TU-Aufsichtsrat, RĂŒcktrittsforderung

TU-Aufsichtsrat: Keine RĂŒcktrittsforderung an PrĂ€sidentin

10.06.2024 - 14:05:47 | dpa.de

Sie likte ein antisemitisches Posting auf der Plattform X. Das löste einen Skandal aus. Jetzt tagte der Aufsichtsrat zur Causa Rauch.

Steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «GefÀllt mir» markiert hatte: TU-PrÀsidentin Geraldine Rauch. - Foto: Jens Kalaene/dpa
Steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «GefÀllt mir» markiert hatte: TU-PrÀsidentin Geraldine Rauch. - Foto: Jens Kalaene/dpa

Der Aufsichtsrat der Technischen UniversitĂ€t Berlin (TU) hat sich im Antisemitismus-Skandal um die TU-PrĂ€sidentin Geraldine Rauch fĂŒr eine kritische UnterstĂŒtzung ihrer Person ausgesprochen.

«Zwar hat die PrĂ€sidentin durch ihr Fehlverhalten der TU Berlin viel Schaden zugefĂŒgt, dennoch sollte ihr die Chance eingerĂ€umt werden, das von ihr angebotene Programm zur Festigung des Vertrauens in die TU Berlin und zur Wahrung der Tradition als weltoffene, tolerante und anti-rassistische UniversitĂ€t erfolgreich umzusetzen», teilte die TU mit. Damit sieht das Gremium von einer RĂŒcktrittsforderung beziehungsweise einer Empfehlung zur Abwahl der PrĂ€sidentin ab. Der Rat tagte digital unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Zuvor berichtete der «Tagesspiegel».

Das Kuratorium attestierte Rauch, einen Fehler aus «NachlĂ€ssigkeit» begangen zu haben. Rauchs Reue ĂŒberzeuge die Kuratoriumsmitglieder, die die PrĂ€sidentin «konstruktiv-kritisch bei ihrem angekĂŒndigten Neuanfang» unterstĂŒtzen wollen.

Die PrĂ€sidentin der TU steht in der Kritik, weil sie mindestens einen antisemitischen Post auf der Plattform X im Kontext des Gaza-Kriegs mit einem «GefĂ€llt mir» markiert hatte. Die 41-JĂ€hrige hatte sich dafĂŒr entschuldigt und von «tiefer Reue» gesprochen. Vergangenen Donnerstag erklĂ€rte sie, im Amt bleiben zu wollen, obwohl sich eine knappe Mehrheit des Akademischen Senats fĂŒr ihren RĂŒcktritt ausgesprochen hatte. FĂŒr eine Abwahl wĂ€re aber ein Beschluss notwendig gewesen, fĂŒr den eine Zwei-Drittel-Mehrheit hĂ€tte stimmen mĂŒssen.

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