Bafög-Reform: 1000 Euro fĂŒr bedĂŒrftige StudienanfĂ€nger
06.03.2024 - 14:57:25
StudienanfĂ€nger aus Ă€rmeren Familien sollen ab Herbst vom Staat 1000 Euro Startgeld fĂŒr die Anschaffung eines Laptops, fĂŒr LehrbĂŒcher oder zur Finanzierung des Umzugs zum Studienort bekommen. Die sogenannte Studienstarthilfe ist Teil einer Bafög-Reform, die das Bundeskabinett auf den Weg gebracht hat.
«Ein Studium darf nicht vom Geldbeutel der Eltern abhĂ€ngen», sagte Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) nach dem Beschluss in Berlin. Ăber das Gesetz wird nun im Bundestag weiter beraten, es können sich also noch Details Ă€ndern.
Die eigentlichen Bafög-SĂ€tze werden dem Entwurf zufolge nicht erhöht. Das stöĂt auf viel Kritik, weil das Leben in den vergangenen Jahren immer teurer geworden ist. Die Regelungen der geplanten Reform im Ăberblick:
JÀhrlich könnten etwa 15.000 StudienanfÀnger profitieren
Die 1000 Euro Studienstarthilfe sollen StudienanfĂ€nger bekommen, die unter 25 Jahre alt sind und beispielsweise BĂŒrgergeld beziehen oder in Familien leben, die durch andere staatliche Leistungen wie den Kinderzuschlag oder Wohngeld ihr Einkommen aufbessern mĂŒssen. Das Bundesbildungsministerium schĂ€tzt in seinem Gesetzentwurf grob, dass jĂ€hrlich etwa 15.000 StudienanfĂ€nger profitieren könnten. Im vergangenen Jahr wurden an deutschen Hochschulen knapp 480.000 Erstsemester gezĂ€hlt.
Die Antragsstellung soll zum nĂ€chsten Wintersemester möglich sein. Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal «Bafög Digital» sein, wo auch Bafög online beantragt werden kann. Nach derzeitiger Planung soll das Hochladen eines Nachweises ĂŒber den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung ausreichen. Die 1000 Euro mĂŒssen nicht zurĂŒckgezahlt werden und werden bei anderen Leistungen nicht als Einkommen angerechnet, auch nicht beim Bafög.
Das Bafög selbst steigt nicht, wenn es nach dem Gesetzentwurf aus dem FDP-gefĂŒhrten Bildungsministerium geht. Gewerkschaften, SozialverbĂ€nde, Studierendenvertreter und Opposition kritisierten das mit Blick auf die gestiegenen Lebenshaltungskosten erneut scharf. Auch Koalitionspolitiker von SPD und GrĂŒnen drĂ€ngen darauf, hier nachzusteuern.
Weitere ZuschlÀge möglich
Das Bafög war zuletzt zum Wintersemester 2022/23 um 5,75 Prozent erhöht worden. Wer studiert und noch bei den Eltern wohnt, kann damit 511 Euro pro Monat bekommen - darin enthalten sind ein sogenannter Grundbedarf von 452 Euro plus 59 Euro fĂŒrs Wohnen. AuswĂ€rts sind es 452 plus 360 Euro fĂŒr die Unterkunft. Möglich sind zudem weitere ZuschlĂ€ge fĂŒr die Kranken- und Pflegeversicherung, wenn Studierende nicht mehr bei den Eltern versichert sind, so dass ein Höchstsatz von 934 Euro erreicht werden kann.
Da Vermögen, eigenes Einkommen, Einkommen der Eltern und Ehepartner angerechnet werden, ist die eigentliche Bafög-Höhe aber immer individuell. Hier setzt der nĂ€chste Punkt der Reform an: Eine Anhebung der FreibetrĂ€ge, die bei der Anrechnung gelten. Sie sollen um fĂŒnf Prozent erhöht werden, um den Kreis der Bafög-EmpfĂ€nger zu vergröĂern. Hintergrund: In den vergangenen Jahren war deren Zahl deutlich gesunken. 2022 bezogen laut Statistischem Bundesamt 630.000 Personen Bafög-Leistungen, zehn Jahre zuvor waren es noch 979.000. Höhere FreibetrĂ€ge bedeuten, Eltern und Bafög-EmpfĂ€nger dĂŒrfen kĂŒnftig mehr verdienen und fallen trotzdem nicht gleich aus der Bafög-Förderung heraus.
Immer wieder Reformen
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) wurde seit seiner EinfĂŒhrung 1971 immer wieder reformiert - umgangssprachlich steht der Name des Gesetzes inzwischen fĂŒr die eigentliche Geldleistung. Aus dem anfangs reinen Zuschuss ohne RĂŒckzahlung wurde spĂ€ter zunĂ€chst ein Volldarlehen. Seit 1990 gilt aber die Regel: Eine HĂ€lfte gibt's geschenkt, die andere muss zurĂŒckgezahlt werden. Bei der RĂŒckzahlung, die etwa fĂŒnf Jahre nach dem Studium fĂ€llig wird und maximal 20 Jahre dauern darf, wird jetzt etwas mehr Druck gemacht. Die Reform sieht vor, dass kĂŒnftig mindestens 150 statt wie bisher 130 Euro monatlich getilgt werden mĂŒssen. Die Raten wĂŒrden an die «aktuelle Einkommens- und Preisentwicklung angepasst», heiĂt es in der BegrĂŒndung zum Gesetzentwurf.
AuĂerdem sieht die vorliegende Bafög-Reform die EinfĂŒhrung eines sogenannten FlexibilitĂ€tssemesters vor. Wenn zum Ende des Studiums die Zeit knapp wird und die Abschlussarbeit drĂŒckt, soll Betroffenen die Bafög-Förderung ein halbes Jahr lĂ€nger gewĂ€hrt werden dĂŒrfen, auch wenn das Ende der Regelstudienzeit schon erreicht ist. Einfacher soll es zudem werden, das Studienfach zu wechseln, ohne den Bafög-Anspruch zu gefĂ€hrden.
Kritik kommt von vielen Seiten
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) forderte den Bundestag auf, den Gesetzentwurf grĂŒndlich zu ĂŒberarbeiten und warf der Regierung vor, Studenten und SchĂŒler mit einer Nullrunde abzuspeisen. Der Co-Vorsitzende der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz der BundeslĂ€nder, Bayerns Wissenschaftsminister Markus Blume (CSU), sagte, der Kabinettsbeschluss gehe völlig an der LebensrealitĂ€t der Studierenden vorbei. Die aktuellen Leistungen lĂ€gen noch unter dem BĂŒrgergeld und seien völlig unzureichend, kritisierte der HauptgeschĂ€ftsfĂŒhrer des ParitĂ€tischen Gesamtverbands, Ulrich Schneider.
Druck bekommt das FDP-gefĂŒhrte Bildungsministerium aber auch von Koalitionspolitikern. Der stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Sönke Rix sagte der Deutschen Presse-Agentur, man werde im Bundestag bei dem Gesetz hart nachverhandeln, es brauche «deutliche Anpassungen» bei den BedarfssĂ€tzen und Wohnkosten». Bildungsministerin Stark-Watzinger verteidigte die PlĂ€ne und verwies auf die bereits erfolgte Erhöhung vor eineinhalb Jahren. Dort habe man die SĂ€tze deutlich angepasst. Ihre Höhe werde auch weiterhin regelmĂ€Ăig ĂŒberprĂŒft.

