Prozess, Nazi-Spruchs

Prozess wegen Nazi-Spruchs gegen Höcke geht weiter

01.07.2024 - 04:00:40 | dpa.de

ThĂŒringens AfD-Chef Höcke muss sich weiter wegen einer Nazi-Parole verantworten. UrsprĂŒnglich waren nur zwei Verhandlungstage geplant. Jetzt steht Tag drei an. Offen ist, ob nun ein Urteil fĂ€llt.

Höcke steht wegen einer Nazi-Parole vor Gericht - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa
Höcke steht wegen einer Nazi-Parole vor Gericht - Foto: Hendrik Schmidt/dpa Pool/dpa

Das Landgericht Halle setzt den Prozess gegen den ThĂŒringer AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole fort. Das Gericht hatte diesen zusĂ€tzlichen Verhandlungstag anberaumt, weil es Zeit benötigte, um ĂŒber eine Vielzahl von BeweisantrĂ€gen zu beraten. Unter anderem von den Entscheidungen des Gerichts hĂ€ngt ab, ob an diesem vorerst letzten angesetzten Verhandlungstag die PlĂ€doyers gehalten und das Urteil gesprochen werden kann. UrsprĂŒnglich waren nur zwei Verhandlungstage fĂŒr den Prozess vorgesehen.

Die Staatsanwaltschaft hat den AfD-Politiker angeklagt, weil er bei einem Stammtisch seiner Partei mit rund 350 Teilnehmern im thĂŒringischen Gera im vergangenen Dezember die verbotene Nazi-Parole «Alles fĂŒr Deutschland» angestimmt haben soll. Er sprach die ersten beiden Worte und animierte nach EinschĂ€tzung der Staatsanwaltschaft durch Gesten das Publikum, den Spruch zu vervollstĂ€ndigen. Er wurde einst von der Sturmabteilung (SA) verwendet, der paramilitĂ€rischen Kampforganisation der Nazi-Partei NSDAP. 

Höcke bestreitet, das Publikum animiert zu haben, er betont seine Unschuld. Der 52-JĂ€hrige hatte auch gesagt, dass er die Verwendung der Losung nicht fĂŒr strafbar halte. Seine Verteidiger forderten, einen Historiker zur Bedeutung und Verbreitung des Spruchs zu hören - sie halten die Parole fĂŒr nicht zentral bei der SA. Sie sei auch nicht weit verbreitet gewesen. Höckes AnwĂ€lte verlangten auch, die Teilnehmer des AfD-Stammtisches zu ermitteln und anzuhören. Damit könne bewiesen werden, dass sie sich nicht durch Höcke aufgefordert gefĂŒhlt hĂ€tten, die Losung zu vervollstĂ€ndigen.

FĂŒr Höcke ist es der zweite Strafprozess am Landgericht Halle. Am 14. Mai war der 52-JĂ€hrige wegen der gleichen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe von 100 TagessĂ€tzen je 130 Euro verurteilt worden. Er hatte den Spruch 2021 bei einer Wahlkampfveranstaltung im sachsen-anhaltischen Merseburg genutzt. RechtskrĂ€ftig ist die Entscheidung nicht, denn Höcke legte Revision ein. Damals wie auch nun lautet der Tatvorwurf Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen.

Bei den Landtagswahlen in ThĂŒringen am 1. September will der frĂŒhere Geschichtslehrer als AfD-Spitzenkandidat ins Rennen gehen. Seine Partei wird vom Landesverfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuft.

So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!

<b>So schÀtzen die Börsenprofis Aktien ein!</b>
Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlĂ€ssliche Anlage-Empfehlungen – dreimal pro Woche, direkt ins Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr. Jetzt abonnieren.
FĂŒr. Immer. Kostenlos.
politik | 65395710 |