Tobias Rausch, Sachsen-Anhalt

Tobias Rausch soll AfD-Parteiamt als Landtagspräsident aufgeben

Veröffentlicht am: 08.10.2026 um 00:01 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner hält es für unvereinbar mit der neutralen Amtsführung, dass Tobias Rausch neben der Landtagspräsidentschaft Generalsekretär der AfD Sachsen-Anhalt bleiben will. Sie verweist auf ihre eigene Aufgabe des CDU-Schatzmeisteramts vor der Wahl an die Spitze des Bundestags.

Klöckner drängt Rausch zu Aufgabe von AfD-Parteiamt
Julia Klöckner (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) hat den neuen AfD-Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt, Tobias Rausch, dafür kritisiert, neben seinem neuen Amt weiterhin Generalsekretär der AfD Sachsen-Anhalt bleiben zu wollen. Sie legte Rausch nahe, das Parteiamt aufzugeben, weil ein Parlamentspräsident in seiner Amtsführung neutral sein müsse.

Klöckner verweist auf Neutralität

Rausch sei in geheimer Wahl und vor allem mit Mehrheitsentscheidung des Landtags Sachsen-Anhalt gewählt worden, sagte Klöckner dem „Stern“. Er müsse sich nun bewähren; Maßstab für seine Amtsführung seien die Geschäftsordnung und die Neutralität.

Es sei befremdlich, dass Rausch zeitgleich sein Parteiamt behalten und Generalsekretär seiner Landespartei bleiben wolle. Klöckner sagte, sie verstehe die klare Erwartung vieler, dass er dieses Amt niederlege.

AfD-Politiker mit Stimmen außerhalb des angekündigten Bündnisses gewählt

Nach Klöckners Einschätzung wäre es „völlig unangebracht“, neben dem Amt des Landtagspräsidenten an einem operativen und besonders politischen Parteiamt festzuhalten. Sie verwies darauf, dass sie selbst vor ihrer Wahl zur Bundestagspräsidentin ihr Amt als Schatzmeisterin der CDU abgegeben habe.

Rausch war am Dienstag zum ersten AfD-Landtagspräsidenten in Sachsen-Anhalt gewählt worden. Er erhielt vier Stimmen mehr, als AfD und BSW zusammen verfügen; das BSW hatte zuvor seine Unterstützung für den AfD-Bewerber erklärt. SPD, Grüne und Linke kündigten an, mit Nein zu stimmen. Die zusätzlichen Stimmen vermuten auch einige Christdemokraten in der CDU-Fraktion in Magdeburg.

Amt verlangt überparteiliche Amtsführung

Als Landtagspräsident leitet Rausch die Sitzungen des Parlaments und muss über die Einhaltung der Geschäftsordnung wachen. Die Debatte über sein paralleles Parteiamt betrifft damit unmittelbar die Frage, wie glaubwürdig er diese Aufgaben gegenüber allen Fraktionen wahrnehmen kann.

Das Amt des Landtagspräsidenten ist kein gewöhnlicher Fraktionsposten. Der Präsident leitet die Plenarsitzungen, achtet auf die Einhaltung der Geschäftsordnung, vertritt das Parlament nach außen und steht an der Spitze der Landtagsverwaltung. Damit verbindet sich eine institutionelle Rolle, die über die Interessen einer einzelnen Partei hinausweist.

Bei Tobias Rausch treffen diese Anforderungen auf eine weiterhin operative Funktion in der AfD Sachsen-Anhalt. Als Generalsekretär ist er in die politische Organisation und Außendarstellung des Landesverbands eingebunden. Die gleichzeitige Ausübung beider Ämter schafft deshalb einen erkennbaren Spannungsbereich: Formal kann ein Parteiamt von der parlamentarischen Präsidentschaft getrennt werden, politisch bleibt die Person jedoch mit der Partei verbunden, deren Abgeordnete ihn vorgeschlagen haben.

Wahl mit zusätzlicher Unterstützung

Rausch erhielt bei der Wahl 48 Stimmen. AfD und BSW verfügen zusammen über 44 Mandate, sodass vier weitere Stimmen erforderlich waren. Weil die Abstimmung geheim war, lässt sich die Herkunft dieser zusätzlichen Stimmen nicht einzelnen Abgeordneten zuordnen. Gerade diese Mehrheitsbildung erhöht den politischen Druck auf die beteiligten Fraktionen und prägt die Debatte über die neue Präsidentschaft.

Für die parlamentarische Arbeit kommt es nun darauf an, ob Rausch Sitzungen und Verfahrensentscheidungen sichtbar unparteiisch führt. Die Forderung nach einer Aufgabe des Parteiamts zielt daher weniger auf seine politische Herkunft als auf die institutionelle Glaubwürdigkeit des Präsidentenamts. Jede Entscheidung über Ordnungsmaßnahmen, Geschäftsordnung oder die Repräsentation des Landtags wird daran gemessen werden.

Disclaimer...

de | politik | 70259784 |