Udo Di Fabio, BundesprÀsidentenwahl 2027

Udo Di Fabio offen fĂŒr Amt des BundesprĂ€sidenten 2027

Veröffentlicht am: 23.09.2026 um 16:21 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der frĂŒhere Verfassungsrichter Udo Di Fabio signalisiert Bereitschaft fĂŒr das höchste Staatsamt. In CDU-Kreisen gilt er als möglicher Nachfolger von Frank-Walter Steinmeier, zugleich zeichnet sich Widerstand gegen einen mĂ€nnlichen Kandidaten ab.

Udo Di Fabio offen fĂŒr Amt des BundesprĂ€sidenten
Schloss Bellevue (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der frĂŒhere Bundesverfassungsrichter Udo Di Fabio steht fĂŒr das Amt des BundesprĂ€sidenten zur VerfĂŒgung. „Wenn diese Republik zu einem Amt ruft, sagt man als Verfassungsrechtler, als Staatsrechtler nicht Nein“, sagte er der FAZ.

Di Fabio als möglicher Nachfolger gehandelt

Di Fabio wird ĂŒbereinstimmenden Medienberichten zufolge in CDU-Kreisen als möglicher Nachfolger von BundesprĂ€sident Frank-Walter Steinmeier gehandelt. Der 72 Jahre alte Jurist stammt aus Duisburg und hat italienische Wurzeln.

Von 1999 bis 2011 war Di Fabio auf Vorschlag der CDU Richter des Bundesverfassungsgerichts. Heute lehrt er als Seniorprofessor Öffentliches Recht an der UniversitĂ€t Bonn.

SPD signalisiert Vorbehalte

Bislang hatte sich Di Fabio zu den GerĂŒchten ĂŒber eine mögliche Kandidatur nicht öffentlich geĂ€ußert. GegenĂŒber der FAZ erklĂ€rte er zugleich, dass sich die Politik in dieser Frage vermutlich „anders sortieren“ werde.

Eine Zustimmung der SPD gilt als fraglich, da sie sich fĂŒr eine Frau im Amt einsetzt. Die Bundesversammlung soll am Samstag, 30. Januar 2027, im Deutschen Bundestag den neuen BundesprĂ€sidenten oder die neue BundesprĂ€sidentin wĂ€hlen.

Steinmeiers Amtszeit endet im MĂ€rz

Steinmeiers zweite Amtszeit endet mit Ablauf des 18. MĂ€rz 2027. Die Wahl des Nachfolgers oder der Nachfolgerin findet damit rund sieben Wochen vor dem Ende der laufenden Amtszeit statt.

Die BundesprĂ€sidentenwahl wird von der Bundesversammlung entschieden, nicht vom Deutschen Bundestag allein. Das Verfassungsorgan besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleich großen Zahl von Delegierten der LĂ€nder. Dadurch mĂŒssen Parteien fĂŒr einen erfolgreichen Wahlvorschlag parteiĂŒbergreifende Mehrheiten organisieren.

Udo Di Fabio bringt fĂŒr ein solches Amt eine ausgeprĂ€gte verfassungsrechtliche Erfahrung mit. Als frĂŒherer Richter des Bundesverfassungsgerichts und Hochschullehrer steht er fĂŒr eine juristisch geprĂ€gte Kandidatur. Seine BereitschaftserklĂ€rung verĂ€ndert damit die politische Ausgangslage: Aus einem Namen, der bislang vor allem in CDU-Kreisen gehandelt wurde, wird ein öffentlich verfĂŒgbarer Bewerber.

Mehrheiten und Geschlechterfrage

Entscheidend bleibt, ob sich die politischen KrĂ€fte auf eine gemeinsame Personalentscheidung verstĂ€ndigen können. Die in der Meldung beschriebene ZurĂŒckhaltung der SPD gegenĂŒber einem mĂ€nnlichen Kandidaten verweist auf einen zentralen Konflikt der anstehenden Auswahl. Neben fachlicher Eignung und parteipolitischer AnschlussfĂ€higkeit dĂŒrfte deshalb auch das Signal der Kandidatur fĂŒr die ReprĂ€sentation im höchsten Staatsamt eine Rolle spielen.

Die Bundesversammlung soll am 30. Januar 2027 zusammentreten. Zwischen der öffentlichen Bereitschaft Di Fabios und der tatsĂ€chlichen Wahl liegen damit noch die GesprĂ€che ĂŒber Nominierungen, mögliche Alternativen und die erforderlichen Mehrheiten. Steinmeiers zweite Amtszeit endet am 18. MĂ€rz 2027.

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