Bußgelder, KahlschlĂ€ge

Özdemir plant hohe Bußgelder fĂŒr ungenehmigte KahlschlĂ€ge

22.08.2024 - 00:00:00

Ungenehmigte KahlschlĂ€ge in WĂ€ldern sollen nach PlĂ€nen von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (GrĂŒne) kĂŒnftig mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro belegt werden können.

"Es ist verboten, einen Kahlschlag auf einer FlĂ€che von mehr als einem Hektar ohne Genehmigung der zustĂ€ndigen Behörde vorzunehmen", heißt es im Gesetzentwurf seines Ministeriums fĂŒr eine Novelle des Bundeswaldgesetzes, ĂŒber den die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland" berichten. Ein solcher Kahlschlag laufe "dem öffentlichen Interesse an der Erhaltung des Waldes und seiner Ökosystemleistungen zuwider". Eingestuft wird dies darin als Ordnungswidrigkeit, die "mit einer Geldbuße bis zu fĂŒnfzigtausend Euro" geahndet werden könne. Die Regelung gilt fĂŒr FlĂ€chen mit einer GrĂ¶ĂŸe von mehr als einem Hektar.

Ausgenommen davon sein sollen FĂ€llungen, die "der Pflege und Erhaltung von FlĂ€chen" dienen. UrsprĂŒnglich hatte das Ministerium geplant, KahlschlĂ€ge als Straftat einzustufen, was GefĂ€ngnisstrafen ermöglicht hĂ€tten. Mit der Gesetzesnovelle will Özdemir die Voraussetzung dafĂŒr schaffen, dass WĂ€lder in Deutschland besser fĂŒr den Klimaschutz gerĂŒstet sind. KahlschlĂ€ge hĂ€tten ein besonders hohes SchĂ€digungspotenzial, begrĂŒndet das Ministerium die geplante Neuregelung in dem Gesetzentwurf. Sie könnten "erhebliche und womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen nach sich ziehen, da der Baumbestand nur langsam nachwĂ€chst und der plötzliche Verlust des Kronendachs die Ökosystemleistungen des Waldes sowie zudem auch den Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der jeweiligen WaldflĂ€che beeintrĂ€chtigt". Die Folgen könnten zum Teil "bis zu mehreren Jahrzehnten nachwirken". Der Gesetzentwurf enthĂ€lt außerdem eine Regelung fĂŒr auf Internetseiten oder Apps ausgewiesenen Wander-, Reit- und Radwege. "Der Waldbesitzer und die zustĂ€ndige Behörde können von einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Änderung einer digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen GrundflĂ€che im Wald verlangen", heißt es darin. Zu den weglosen GrundflĂ€chen werden in dem Gesetzentwurf auch sogenannte RĂŒckegassen fĂŒr den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von JĂ€gern gezĂ€hlt. Auch Wildwechsel, also gĂ€ngige Wege von Wildtieren, werden nicht als von vorneherein nutzbare Wege gezĂ€hlt. Ziel sei es, "den Wald und seine Ökosystemleistungen insbesondere in stark frequentierten Bereichen vor einer Überlastung in Folge einer ĂŒbermĂ€ĂŸigen Erholungsnutzung zu bewahren", heißt es in dem Gesetzesentwurf.

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