Ăzdemir plant hohe BuĂgelder fĂŒr ungenehmigte KahlschlĂ€ge
22.08.2024 - 00:00:00Ausgenommen davon sein sollen FĂ€llungen, die "der Pflege und Erhaltung von FlĂ€chen" dienen. UrsprĂŒnglich hatte das Ministerium geplant, KahlschlĂ€ge als Straftat einzustufen, was GefĂ€ngnisstrafen ermöglicht hĂ€tten. Mit der Gesetzesnovelle will Ăzdemir die Voraussetzung dafĂŒr schaffen, dass WĂ€lder in Deutschland besser fĂŒr den Klimaschutz gerĂŒstet sind. KahlschlĂ€ge hĂ€tten ein besonders hohes SchĂ€digungspotenzial, begrĂŒndet das Ministerium die geplante Neuregelung in dem Gesetzentwurf. Sie könnten "erhebliche und womöglich jahrzehntelange Folgewirkungen nach sich ziehen, da der Baumbestand nur langsam nachwĂ€chst und der plötzliche Verlust des Kronendachs die Ăkosystemleistungen des Waldes sowie zudem auch den Energie-, Stoff- und Wasserhaushalt der jeweiligen WaldflĂ€che beeintrĂ€chtigt". Die Folgen könnten zum Teil "bis zu mehreren Jahrzehnten nachwirken". Der Gesetzentwurf enthĂ€lt auĂerdem eine Regelung fĂŒr auf Internetseiten oder Apps ausgewiesenen Wander-, Reit- und Radwege. "Der Waldbesitzer und die zustĂ€ndige Behörde können von einem digitalen Routenanbieter die Entfernung oder Ănderung einer digital ausgewiesenen Route auf einer bislang weglosen oder pfadlosen GrundflĂ€che im Wald verlangen", heiĂt es darin. Zu den weglosen GrundflĂ€chen werden in dem Gesetzentwurf auch sogenannte RĂŒckegassen fĂŒr den Einsatz von Forstmaschinen sowie Pirschpfade von JĂ€gern gezĂ€hlt. Auch Wildwechsel, also gĂ€ngige Wege von Wildtieren, werden nicht als von vorneherein nutzbare Wege gezĂ€hlt. Ziel sei es, "den Wald und seine Ăkosystemleistungen insbesondere in stark frequentierten Bereichen vor einer Ăberlastung in Folge einer ĂŒbermĂ€Ăigen Erholungsnutzung zu bewahren", heiĂt es in dem Gesetzesentwurf.


