Koalition will Femizide hÀrter bestrafen
Veröffentlicht am: 03.03.2026 um 17:29 Uhr | dts-nachrichtenagentur.de"Die hohe Zahl an Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts verlangt eine klare und wirksame gesetzgeberische Antwort." Zuvor hatten SPD-Rechtspolitiker in einer "Schweriner ErklÀrung" eine "angemessene Bestrafung von Femiziden und Tötungen aufgrund der sexuellen Orientierung des Opfers" gefordert.
Dem Lagebericht des Bundeskriminalamts zufolge wurden 2024 insgesamt 308 Frauen und MĂ€dchen getötet, 191 davon durch einen Menschen aus ihrem nĂ€heren Umfeld. Zwar wollen jetzt beide Koalitionspartner den Mordparagraf im Strafgesetzbuch erweitern - aber auf unterschiedliche Art und Weise. Die SPD will den Frauenhass und das patriarchale Besitzdenken hinter Femiziden zum Mordmerkmal machen. Die Union hingegen wĂŒrden den Rahmen gern weiten. Schon in der vergangenen Legislaturperiode hatte sie einen Gesetzentwurf in den Bundestag eingebracht, der als neues Mordmerkmal im Strafgesetzbuch die "Ausnutzung der körperlichen Ăberlegenheit" vorsah.
Damit lieĂen sich nicht nur Taten gegen Frauen, sondern auch gegen Kinder, Senioren und Menschen mit Behinderungen leichter bestrafen. Dieser Gesetzentwurf bleibe fĂŒr die Union "der MaĂstab", sagte jetzt der CDU-Rechtspolitiker Plum. Denn dieser Ansatz sei "rechtssystematisch stimmig, praxistauglich und umfassend". Er schĂŒtze "neben Frauen auch Kinder, Ă€ltere Menschen und Menschen mit Behinderungen konsequenter vor tödlicher Gewalt".
Die SPD-Rechtspolitikerin Carmen Wegge widerspricht Plum jedoch vehement. Zwar wĂŒrden gerade koalitionsinterne GesprĂ€che stattfinden, da das Thema sowohl fĂŒr die SPD als auch fĂŒr die Union PrioritĂ€t habe. "Der Gesetzentwurf der Union wird dabei aber nicht die GesprĂ€chsgrundlage sein", sagte Wegge der SZ. "Aus unserer Sicht sollte ein neues Mordmerkmal den Unwert beschreiben, der hinter der Tat liegt. Das ist im Fall von Femiziden zum Beispiel das Besitzdenken von MĂ€nnern gegenĂŒber ihrer Frau." Ziel sei es, noch in diesem Jahr in der Koalition zu einer gemeinsamen Lösung zu kommen.
Das Thema war bereits Gegenstand der Koalitionsverhandlungen. Damals wurde aber nicht festgelegt, wie das Strafgesetzbuch genau geĂ€ndert werden soll. Das Bundesjustizministerium teilte der SZ am Mittwoch auf Anfrage lediglich mit, dass es derzeit "prĂŒfe", wie die Vorgaben des Koalitionsvertrags "am besten umgesetzt werden" können. NĂ€heres dazu könne man noch nicht mitteilen. AuĂerdem wurde auf frĂŒhere ĂuĂerungen von Justizministerin Hubig verwiesen. Darin hatte die Ministerin vor einem "Schnellschuss" gewarnt und darauf verwiesen, dass Femizide schon jetzt als Mord bestraft werden könnten.
Der Deutsche Richterbund (DRB) zeigte sich am Mittwoch ebenfalls zurĂŒckhaltend. "HasskriminalitĂ€t und geschlechtsspezifischer Gewalt muss der Rechtsstaat mit aller Konsequenz entgegentreten", sagte DRB-BundesgeschĂ€ftsfĂŒhrer Sven Rebehn der SZ. "Mit StrafverschĂ€rfungen allein ist es dabei aber nicht getan." FĂŒr Tötungsdelikte sehe "das Strafrecht schon heute schwerste Strafen vor". FĂŒr einen besseren Schutz brauche "es in erster Linie prĂ€ventive AnsĂ€tze und eine effektive Strafverfolgung, die TĂ€ter schnell und mit abschreckenden Urteilen zur Rechenschaft zieht". Es dĂŒrfe deshalb "nicht sein, dass chronisch unterbesetzte Staatsanwaltschaften Verfahren immer öfter einstellen mĂŒssen, weil sie mit ihren steil steigenden Fallzahlen nicht mehr Schritt halten können".
